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Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.

Bauen

Gesetz für das schnellere Bauen

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Änderung der Landesbauordnung (LBO). Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor, die das Bauen schneller, einfacher und damit kostengünstiger machen können. Um das baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und zu optimieren, soll insbesondere eine Genehmigungsfiktion vorgesehen, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahrens ausgeweitet, eine Typengenehmigung eingeführt und das baurechtliche Widerspruchsverfahren abgeschafft werden.

Ein weiteres Hauptziel des Gesetzes ist der Abbau baulicher Standards sein. Geplant ist insbesondere, das Bauen im Bestand zu stärken, verschiedene Brandschutzregelungen zu vereinfachen und eine Ablöse von der Kinderspielplatzverpflichtung zu ermöglichen. Zudem soll zur Verbesserung der Fachkräftesituation künftig insbesondere eine bessere personelle Ausstattung der unteren Baurechtsbehörden gesetzlich vorgeben werden. Nicht zuletzt soll auch der Ausbau der erneuerbaren Energien erleichtert werden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz für das schnellere Bauen (PDF)

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