Gesetz für das schnellere Bauen

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.

Bauen

Stellungnahme des Ministeriums

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Auf dem Beteiligungsportals wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung insgesamt 30 Kommentare abgegeben, die im Wesentlichen wie folgt zusammenfassend bewertet werden.

Optimierung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren

Die Einführung einer Genehmigungsfiktion wird von der Öffentlichkeit unterschiedlich bewertet. Teile der Öffentlichkeit sprechen sich für eine Genehmigungsfiktion aus, andere Teile haben jedoch Bedenken, da komplexe Prüfungen mehr Bearbeitungszeit benötigen. Die Öffentlichkeit geht davon aus, dass die Vereinfachung von Bauverfahren zunächst Kosten verursachen wird, da in den Behörden neue Prozesse eingeführt werden müssen. Dies könnte jedoch später zu Einsparungen und einer Entlastung der Behörden führen. Die geplante Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wird von Teilen der Öffentlichkeit als problematisch angesehen. Es wird befürchtet, dass hierdurch der Zugang zu Rechtsschutzmöglichkeiten eingeschränkt wird. 

Stellungnahme Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen:

Die Genehmigungsfiktion ist mittlerweile in 14 Ländern geltendes Recht und wird durch die ausdifferenzierte und vermittelnde Ausgestaltung auch in Baden-Württemberg zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren führen. Sofern die Genehmigungsfiktion Anwendung findet, besteht für Bauherren das Wahlrecht von ihr Gebrauch zu machen oder auf sie zu verzichten.

Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wird zur zeitlichen Beschleunigung und zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Bauantrag und Baubeginn beitragen. Denn die Widerspruchsverfahren nehmen bislang im Schnitt je nach Regierungspräsidium zwischen sechs und 14 Monate in Anspruch. Trotz der Abschaffung bestehen für die Bürger weiterhin hinreichende nichtförmliche und niederschwellige Möglichkeiten, das Verwaltungshandeln der Baurechtsbehörden auf seine Zweck- und Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Abbau baulicher Standards

Die Öffentlichkeit sieht durch eine Erleichterung des Ausbaus im Bestand im Sinne der Nachverdichtung eine attraktive Alternative zum Neubau. Dies belebe den Altbestand, spare Ressourcen und schaffe nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum. Die Regelungen zur Nutzungsänderung im Bestand bei Rettungswegen sollten jedoch flexibler gestaltet und auf weitere Brandschutzanforderungen ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Pauschalbeträge für die Erfüllung von Spielplatzanforderungen festzulegen, um Planungsprozesse zu vereinfachen.

Stellungnahme Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen:

Im Zuge der Auswertung der Verbändeanhörung wurde der Regelungsentwurf angepasst und über Nutzungsänderungen hinaus auf weitere bauliche Maßnahmen ausgeweitet. Es sind nun auch ausdrücklich Erleichterungen bei baulichen Änderungen oder bei der Aufstockung in Bezug auf brandschutzrechtliche Vorgaben vorgesehen. Das Bauen im Bestand wird damit weiter gestärkt.

Die Höhe der Ablösebeträge für Kinderspielplätze soll dagegen nicht gesetzlich vorgegeben werden, sondern der Bestimmung durch die zuständige Baurechtsbehörde im Benehmen mit der Gemeinde vor Ort vorbehalten bleiben.  

Ausbau erneuerbarer Energien

Die Öffentlichkeit begrüßt den Abbau von Restriktionen für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für Photovoltaikanlagen.

Fachkräftesicherung

Zu den fachlichen Anforderungen an die personelle Mindestbesetzung der unteren Baurechtsbehörden gab es ebenfalls Rückmeldungen.

Stellungnahme Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen:

Da von einer solchen Regelung nach Abschluss der Verbändeanhörung endgültig Abstand genommen wurde, wird von einer Kommentierung abgesehen.