Fraktionen können durch die Landesregierung eine schriftliche Anhörung eigener Gesetzesentwürfe beim Landtag beantragen. Zudem können sie die Landesregierung bitten, einen bestehenden Gesetzesentwurf auf dem Beteiligungsportal einzustellen.
Anhörungen im Auftrag des Landtages

picture alliance / dpa | Bernd Weissbrod