Anhörungen der Landesregierung im Auftrag des Landtages
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Gesetzentwürfe der Fraktionen

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Anhörungen im Auftrag des Landtages
Bringen Fraktionen im Landtag eigene Gesetzesentwürfe ein, können sie beantragen, dass die Landesregierung eine schriftliche Anhörung dazu durchführen soll. Die Fraktionen bestimmen dabei den Kreis der Angehörten selbst, wenn dies nicht gesetzlich oder per Geschäftsordnung des Landtags bereits vorgegeben ist. Die entsprechenden Verbände werden von der Landesregierung im Auftrag des Landtags um Stellungnahmen gebeten. Zugleich können die Fraktionen die Landesregierung bitten, einen Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal einzustellen. Eine Fraktion entscheidet auch, ob der Entwurf kommentiert werden darf. Am Ende der Anhörung übermittelt die Landesregierung die eingegangenen Stellungnahmen und Kommentare, falls vorhanden, an den Landtag.
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