Mit dem Gesetz sollen die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in den Pflege- und Gesundheitsberufen in Baden-Württemberg verbessert und beschleunigt werden sowie die Zahl der Anerkennungen gesteigert werden. Die Beratung im Vorfeld des eigentlichen Anerkennungsverfahrens soll erheblich gestärkt werden. Damit soll zum einen für Verständnis für den Anerkennungsvorgang, Vollständigkeit der Unterlagen und möglichst rasche Antragstellung gesorgt werden. Die bereits bestehende Beratungsstruktur soll ausgebaut, für bereits in Baden-Württemberg lebende Fachkräfte eine Beratungspflicht eingeführt werden und in den Pflege und Gesundheitsberufen eine Lotsenfunktion von der ersten Anfrage bis zur endgültigen Anerkennung übernehmen. Zum anderen sollen auch bereits hier lebende Fachkräfte aus den Pflege- und Gesundheitsberufen, die bisher noch nicht die Anerkennung ihrer Qualifikationen angestrebt haben, zur Antragstellung bewogen werden.
Die Landesregierung wird verpflichtet, ausreichend Personal für die Bearbeitung der Anträge als auch für die Anerkennungsberatung vorzuhalten. Durch die Genehmigungsfiktion wird garantiert, dass alle Anerkennungsverfahren spätestens innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen sind. Liegen bei Pflegekräften Sprachnachweise des Niveaus B2 noch nicht vor, soll es eine befristete Anerkennung für die Pflegehilfe geben, wenn ein Nachweis B1 vorliegt. Spätestens nach 18 Monaten muss dann das Niveau B2 nachgewiesen werden. Die Antragsvordrucke sollen insbesondere durch Übersetzungen und digitale Verfahren für die antragstellenden Fachkräfte leichter verständlich und zugänglich werden. Zudem sollen digitale Verfahren auch Vereinfachungen mit sich bringen. Erkenntnisse aus den Evaluationen der Anerkennungsverfahren sowie Verfahrensvereinfachungen, die sich bereits in anderen Bundesländern bewährt haben, sollen auch in Baden Württemberg eingeführt werden.
Bei in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen soll mehr und mehr auf die Einzelfallprüfung verzichtet und Erfahrungen aus vorangegangenen Antragsverfahren berücksichtigt werden. Bei festgestelltem erheblichem Fachkräftemangel sollen Kosten, die von den antragstellenden Fachkräften zu tragen sind, vom Land Baden Württemberg übernommen werden.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Willkommensgesetz für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in den Pflege- und Gesundheitsberufen (PDF)
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