Mit dem Gesetz soll eine Landesförderung für präventive Hausbesuche, wie sie die Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ empfohlen hat, eingerichtet werden. Die Umsetzung soll über die Anstellung von mobilen Gemeindeschwesternplus in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden erfolgen.
Die demografische Entwicklung in Baden-Württemberg zeigt deutlich, dass die massiv steigende Zahl hochaltriger Menschen einen erheblichen Bedarf an präventiver Gesundheitsversorgung schafft. Mit zunehmendem Alter wächst nicht nur das Risiko der Pflegebedürftigkeit, sondern auch die Gefahr von Vereinsamung, die sich negativ auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität auswirkt. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass ältere Menschen oft erst dann Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn Behinderungen, Pflegebedürftigkeit oder Erkrankungen wie beispielsweise Alzheimer bereits eingetreten sind. Präventive Hausbesuche durch mobile Gemeindeschwesternplus sollen eine entscheidende Lücke schließen, indem sie frühzeitig für Beratung und Unterstützung sorgen, Einsamkeit entgegenwirken und gleichzeitig die bestehende Pflegeinfrastruktur entlasten.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur flächendeckenden Etablierung mobiler Gemeindeschwesternplus in Baden-Württemberg (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion SPD bis zum 8. Mai 2025 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.