Anhörung

Gesetz zur Etablierung mobiler Gemeindeschwesternplus

Ziel des Gesetzes ist eine flächendeckende Etablierung mobiler Gemeindeschwesternplus. Die Gemeindeschwestern sollen beraten und unterstützen, Einsamkeit entgegenwirken und gleichzeitig die bestehende Pflegeinfrastruktur entlasten.

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Symbolbild: Ein Rollator steht am vor einer Wohnung. (Bild: dpa)

Mit dem Gesetz soll eine Landesförderung für präventive Hausbesuche, wie sie die Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ empfohlen hat, eingerichtet werden. Die Umsetzung soll über die Anstellung von mobilen Gemeindeschwesternplus in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden erfolgen.

Die demografische Entwicklung in Baden-Württemberg zeigt deutlich, dass die massiv steigende Zahl hochaltriger Menschen einen erheblichen Bedarf an präventiver Gesundheitsversorgung schafft. Mit zunehmendem Alter wächst nicht nur das Risiko der Pflegebedürftigkeit, sondern auch die Gefahr von Vereinsamung, die sich negativ auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität auswirkt. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass ältere Menschen oft erst dann Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn Behinderungen, Pflegebedürftigkeit oder Erkrankungen wie beispielsweise Alzheimer bereits eingetreten sind. Präventive Hausbesuche durch mobile Gemeindeschwesternplus sollen eine entscheidende Lücke schließen, indem sie frühzeitig für Beratung und Unterstützung sorgen, Einsamkeit entgegenwirken und gleichzeitig die bestehende Pflegeinfrastruktur entlasten.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur flächendeckenden Etablierung mobiler Gemeindeschwesternplus in Baden-Württemberg (PDF)

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 8. Mai 2025 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion SPD bis zum 8. Mai 2025 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.