Mit dem vorliegenden Entwurf eines Fördergesetzes soll die Situation der Frauenschutzhäuser verbessert werden. Das Gesetz soll einerseits beitragen, die Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser für die Träger zu sichern und zu verbessern. Andererseits sollen Frauen, die einen Platz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus in Anspruch nehmen, nicht mehr die Kosten dafür auslegen oder gar selbst tragen müssen. Hier will das Gesetz Spielraum schaffen.
Ein weiteres Anliegen ist, durch finanzielle Anreize zu einer bedarfsgerechteren und flächendeckenderen Infrastruktur beizutragen. Indem das Land finanzielle Verantwortung übernimmt, sollen auch im ländlichen Raum wohnortnahe Frauenschutzhäuser entstehen. Dies kann dadurch, dass durch die Verantwortungsübernahme des Landes weiträumiger gedacht werden kann als durch die räumlich begrenzte Perspektive der Kommunen und Landkreise, intensiver vorangetrieben werden. Durch die Formulierung von ambitionierten Voraussetzungen für eine Förderung soll eine einheitliche Angebotsqualität geschaffen werden.
Zentrale Zielsetzung ist, die Kommunen angesichts der vielfältigen Herausforderungen, denen sie sich gegenübersehen, zu entlasten.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (PDF)
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