Gesetz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes
Durch die Änderung des Gesetzes soll die Verankerung des Landes Baden-Württemberg und seiner Bürger in der Bundesrepublik Deutschland auch bei der Beflaggung landeseigener Dienstgebäude sichtbaren Ausdruck finden. Das Landeshoheitszeichengesetz wird insoweit ergänzt, als öffentliche Gebäude des Landes auch mit der Bundesflagge beflaggt werden sollen.

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