Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)

Anhörung

Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge

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Mit dem Erlass des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns bestehen seit dem Jahr 2014 bundesweite Vorgaben für die Festlegung eines Mindestlohns, dessen zivilrechtliche Durchsetzung sowie zur Kontrolle durch staatliche Behörden. Auf der Landesebene von Baden-Württemberg existiert darüber hinaus bereits seit dem Jahr 2013 ein Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge weiteren Regelungen unterwirft. Die Rechtslage gestaltet sich darüber hinaus auf Bund-Länder-Ebene zunehmend uneinheitlich, zumal aktuell das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einem Entwurf für eine Transformation des Vergaberechts arbeitet.

Vor diesem Hintergrund wird durch das vorliegende Gesetz das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) für öffentliche Aufträge aufgehoben. Dadurch können vorhandene Spielräume des Landesgesetzgebers genutzt werden, um öffentliche Auftragsvergaben zugunsten mittelständischer und kleinerer Unternehmen zu vereinfachen und damit einen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über die Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (PDF)

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 28. März 2023 bzw. 3. April 2023 Gelegenheit, gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 3. April 2023, 17 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.