Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge
Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 28. März 2023 bzw. 3. April 2023 Gelegenheit, gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 3. April 2023, 17 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.