Mit dem Erlass des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns bestehen seit dem Jahr 2014 bundesweite Vorgaben für die Festlegung eines Mindestlohns, dessen zivilrechtliche Durchsetzung sowie zur Kontrolle durch staatliche Behörden. Auf der Landesebene von Baden-Württemberg existiert darüber hinaus bereits seit dem Jahr 2013 ein Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge weiteren Regelungen unterwirft. Die Rechtslage gestaltet sich darüber hinaus auf Bund-Länder-Ebene zunehmend uneinheitlich, zumal aktuell das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einem Entwurf für eine Transformation des Vergaberechts arbeitet.
Vor diesem Hintergrund wird durch das vorliegende Gesetz das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) für öffentliche Aufträge aufgehoben. Dadurch können vorhandene Spielräume des Landesgesetzgebers genutzt werden, um öffentliche Auftragsvergaben zugunsten mittelständischer und kleinerer Unternehmen zu vereinfachen und damit einen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über die Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 3. April 2023, 17 Uhr, kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.