Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 28. März 2023 beziehungsweise 3. April 2023 Gelegenheit, gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge
Durch das vorliegende Gesetz wird das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge aufgehoben. Dadurch können vorhandene Spielräume des Landesgesetzgebers genutzt werden, um öffentliche Auftragsvergaben zugunsten mittelständischer und kleinerer Unternehmen zu vereinfachen.

Land Baden-Württemberg
Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 3. April 2023 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.