Anhörung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung soll angepasst werden. Es sollen geeignete staatliche Verwaltungsverfahren und -prozesse der öffentlichen Verwaltung medienbruchfrei zentral digitalisiert werden.

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Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Der Gesetzentwurf sieht wesentliche Neuerungen vor, um die digitale Verwaltung in Baden-Württemberg weiter voranzubringen. In Paragraf 2 wird die bisherige Regelung zur Digitalisierung behördlicher Prozesse ergänzt. Künftig sollen geeignete staatliche Verwaltungsverfahren und -prozesse der öffentlichen Verwaltung medienbruchfrei zentral digitalisiert und durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiterentwickelt werden, wobei geeignete Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen zu gewährleisten sind. Zudem wird klargestellt, dass die Verbindung zum Bürgerkonto des Onlinezugangsgesetzes als Erfüllung dieser Verpflichtung gilt. Die Verpflichtung zur Zugangseröffnung durch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes wird aufgehoben.

In Paragraf 9 wird ergänzt, dass oberste Landesbehörden digitale Verwaltungsabläufe, insbesondere solche ohne kommunale Gestaltungsspielräume, dahingehend überprüfen sollen, ob diese zur Reduzierung der informationstechnischen Komplexität an Bund oder Länder zurückübertragen oder alternativ durch räumliche, fachliche oder funktionale Bündelungen vereint werden können.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg (PDF)

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 18. Juni 2025 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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Kommentare : zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung

Sie können den Gesetzentwurf der Fraktion AfD bis zum 18. Juni 2025 kommentieren.

1. Kommentar von :ohne Name 135737
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