Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 18. Juni 2025 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung soll angepasst werden. Es sollen geeignete staatliche Verwaltungsverfahren und -prozesse der öffentlichen Verwaltung medienbruchfrei zentral digitalisiert werden.

picture alliance / Daniel Naupold/dpa | Daniel Naupold
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Kommentare : zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Sie können den Gesetzentwurf der Fraktion AfD bis zum 18. Juni 2025 kommentieren.