Das Ziel der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die Neuausrichtung der Klimaschutzpolitik des Landes. Um einen nachhaltigen, realistischen und bezahlbaren Klimaschutz im Land zu erzielen, sei es notwendig, dass Investitionen in den Klimaschutz nicht nur den gesetzten Klimazielen gerecht werden, sondern auch eine maximale Wirkung pro eingesetztem Euro erzielen. Im Mittelpunkt des Änderungsvorschlags stehen eine inhaltliche Neuausrichtung der Klimaschutzprioritäten sowie der weitgehende Abbau bürokratischer Pflichten. Klimaschutzmaßnahmen des Landes sollen nur noch dann durchgeführt werden, wenn sie nicht bereits durch andere nationale oder europäische Regularien erfasst sind.
Die bisherige Klima-Rangfolge „vermeiden, verringern, versenken“ soll durch eine künftig geltende Klima-Rangfolge ersetzt werden, die grundsätzlich das Prinzip der höchsten Einsparung von Treibhausgasemissionen pro eingesetztem Geldbetrag zur Maßgabe macht. Damit wird bei jeder Maßnahme, die dem Klimaschutz dienen soll, eine Prüfung der zu erwartenden Einsparungen an Treibhausgasemissionen und der zu erwartenden Kosten durchgeführt. Ebenso wird eine Obergrenze für die Vermeidungskosten von Treibhausgasemissionen in Förderprogrammen festgelegt, die nicht mehr als das Doppelte des CO2-Schattenpreises betragen darf. Für einen unbürokratischen Klimaschutz des Landes werden die Monitoring- und Berichtserstattungspflichten für Kommunen und Private vereinfacht und teilweise abgeschafft. Zur Abdeckung der energiewirtschaftlichen Ausbaubedarfe und zur Erreichung der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg soll das Flächenziel neben den Erneuerbaren-Energie-Anlagen künftig auch für Speichertechnologien, Stromnetze sowie Energieinfrastrukturen zur Erzeugung, Speicherung und zum Transport von Wasserstoff sowie für Wärmenetze gelten.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 23. Mai 2025 kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Stellungnahme des Jugendrats Baden-Württemberg für Klima und Nachhaltigkeit
Stellungnahme des Jugendrats Baden-Württemberg für Klima und Nachhaltigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, der Jugendrat für Klima und Nachhaltigkeit Baden-Württemberg lehnt den Gesetzesänderungsantrag der FDP-Fraktion im Landtag entschieden ab. Der Vorschlag stellt einen klimapolitischen Rückschritt dar, gefährdet die Erreichung der Klimaziele
Stellungnahme des Jugendrats Baden-Württemberg für Klima und Nachhaltigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jugendrat für Klima und Nachhaltigkeit Baden-Württemberg lehnt den Gesetzesänderungsantrag der FDP-Fraktion im Landtag entschieden ab. Der Vorschlag stellt einen klimapolitischen Rückschritt dar, gefährdet die Erreichung der Klimaziele und untergräbt die Glaubwürdigkeit Baden-Württembergs als Vorreiter für eine nachhaltige Entwicklung.
Die EU-Klimaschutzziele werden, anders als im allgemeinen Teil der Begründung genannt, nur dann erreicht, wenn die darunter liegenden Gebietskörperschaften ihren Beitrag leisten. Somit muss Baden-Württemberg, gerade um Standortvorteile zu nutzen und Vorbild zu sein, sich selbst ambitioniertere Ziele setzen, welche auch aus historischer Verantwortung richtig sind.
Langfristig gesehen entstehen höhere Kosten, wenn heute kostengünstige, aber strukturell falsche Maßnahmen bevorzugt werden. Vor allem die Versenkungskapazitäten für CO₂ sind begrenzt und dürfen nicht als Ersatz für echte Emissionsvermeidung missverstanden werden. Zumal Versenkung zu weiteren Problemen führt und die Folgen für die Biodiversität in den Ozeanen teilweise ungeklärt ist. Diese Abschaffung der Vermeidungspriorität (1.) konterkariert zentrale Prinzipien der Nachhaltigkeit und gefährdet die Wirksamkeit des Klimaschutzgesetzes.
Die Streichung sektoraler Klimaziele (5b) sowie die Abschaffung der Landesklimaziele (5a.) führen zu einer gefährlichen Verantwortungsdiffusion. Ohne klare Zielvorgaben ist weder für Kommunen, noch für die Wirtschaft oder die Zivilgesellschaft nachvollziehbar, wie Baden-Württemberg seine Beiträge zu den nationalen und europäischen Klimazielen leisten will. Das erschwert die Planbarkeit für Investitionen und schwächt die Position als innovationsgetriebenes Wirtschaftsland, für das gerade die gute Planbarkeit der Maßnahmen wichtig ist. Mit einem klaren Fahrplan hingegen kann Klimaschutz zum Standortfaktor werden. Der Antrag erkennt richtigerweise an, dass wir die Ziele im Landwirtschafts- und Verkehrssektor nur mit schnellen Maßnahmen erreichen können (Begründung zu 5b). Allerdings ist die Schlussfolgerung, deswegen die Sektorziele abzuschaffen, falsch.
Die Streichung des Klimamaßnahmenregisters (9.) wird mit fehlender Priorisierung und Strategie begründet. Warum deswegen nicht eine Nachschärfung des Registers, sondern eine Abschaffung beantragt wird, erschließt sich nicht.
Die Verschiebung der Zielmarke für eine klimaneutrale Landesverwaltung sowie die komplette Streichung des Zieljahres für kommunale Klimaneutralität (bisher 2040) unter einem Finanzierungsvorbehalt entzieht dem öffentlichen Sektor seine Vorbildfunktion. Gerade Verwaltungen müssen mit gutem Beispiel vorangehen – nicht hinterherhinken.
Die kommunalen Berichtspflichten, beispielsweise zum Energieverbrauch, welche durch die parallel laufende Novellierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1791 dienen, müssen durch das Land umgesetzt werden. Daher kann hier eine vollständige Streichung nicht stattfinden. Zumal die Informationen zu kommunalen Energieverbräuchen ein wichtiges Transparenzinstrument sind, welche die Kommunen zu mehr Energieeffizienz bewegen können.
Die Aufhebung der PV-Flächenziele und -pflichten (z.B. bei Landesliegenschaften, Neubauten und Parkplätzen) torpedieren den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien im Klimaschutz, der außerdem zu günstigeren Strompreisen beiträgt. In Zeiten der Energiekrise und Klimakrise ist das nicht nur fahrlässig, sondern politisch unverantwortlich.
Unser Fazit:
Der Gesetzesentwurf der FDP suggeriert „nachhaltigen, realistischen und bezahlbaren Klimaschutz“, ist in der Realität jedoch ein Abbauprogramm für klimapolitische Verantwortung. Ohne einen konsequenten Plan - mit klaren Zwischenzielen und Maßnahmen - gibt es keine Transparenz und Planbarkeit im Klimaschutz. Darunter leidet der Industriestandort Baden-Württemberg. Die vorgeschlagene Neuausrichtung schafft zentrale Elemente des Klimaschutzes auf Landesebene ersatzlos ab und führt dazu, dass Baden-Württemberg realistischerweise scheitert, seinen Beitrag zum notwendigen Klimaschutz zu leisten – auf Kosten unserer Generation.
Mit freundlichen Grüßen
Greta Waltenberg und Jonas Klein
im Namen des Jugendrats für Klima & Nachhaltigkeit
Abschaffung Klimaschutz
Leider wird bei der Inhaltsangabe der Kern des Gesetzentwurfs weggelassen: die FDP will die Sektorziele und die Gesamt-Klimaschutzziele für 2030 und 2040 komplett abschaffen!!! Damit gibt es kein Zwischenziel 2030 mehr und das Ziel der Klimaneutralität 2040 soll ganz aufgegeben werden. Die FDP schreibt richtig in der Begründung, dass es vor
Leider wird bei der Inhaltsangabe der Kern des Gesetzentwurfs weggelassen: die FDP will die Sektorziele und die Gesamt-Klimaschutzziele für 2030 und 2040 komplett abschaffen!!!
Damit gibt es kein Zwischenziel 2030 mehr und das Ziel der Klimaneutralität 2040 soll ganz aufgegeben werden. Die FDP schreibt richtig in der Begründung, dass es vor allem sofort Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Verkehr braucht, aber weil ja nicht sein kann was nicht sein darf, werden lieber die Sektorziele abgeschafft. Die Hoffnung auf ausreichende Mengen von synthetischem Kraftstoff ist wohl doch nicht so groß wie die FDP sonst tut..
Konsequent immerhin: auch das Klimamaßnahmenregister wird gelich mitbeseitigt. Gestrichen wird auch die Flächenvorgabe für die Regionalpläne für die Fotovoltaik. Gestrichen wird dann auch die PV-Pflicht wegen Planungs- und Investitionsunsicherheiten und wegen der geringen Klimawirkung – what? Gestrichen wird auch noch die Pflicht zur Energieverbrauchserfassung für die Gemeinden – obwohl das doch wegen der entsprechenden EU-Verordnung zur Energie-Effizienz gar nicht zulässig ist?
Die Regelung zu Förderprogrammen macht auch nochmal deutlich, was für die FDP wichtig ist: irgendwie „zu teure“ Klimaschutz-Förderprogramme können verboten werden, aber klimaschädliche Förderprogramme dürfen ruhig weiterhin teuer sein (bundesweit 65 Milliarden Euro – pro Jahr!!) und müssen auch nicht 2040 beendet werden.
Die FDP (als Wirtschaftspartei?) hat nicht verstanden, dass Klimaschutz nicht nachteilig für die Wirtschaft ist, sondern dass es ohne Klimaschutz keine BW-Wirtschaft mehr geben wird. Prof. Edenhofer vom renommierten Potsdam-Institut sagte neulich: „Die Erzählung, die Klimapolitik schade der Wettbewerbsfähigkeit und vernichte Arbeitsplätze, ist fatal. … Es ist genau umgekehrt: Wer meint, durch einen Stopp der Klimaschutzpolitik würden wir wieder wettbewerbsfähiger, der verdreht die Wirklichkeit. Wir werden nicht als Industriemuseum des 19. Jahrhunderts überleben. Zu den Gewinnern gehören wir nur, wenn wir nach vorne gehen."
Dieser Gesetzentwurf darf nicht verabschiedet werden wenn wir in BW noch eine wirtschaftliche Zukunft haben wollen!!!