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Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion

Schüler einer Grundschule melden sich im Unterricht (Bild: © dpa).

Anhörung

Gesetz zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung

Die Fraktion der FDP/DVP legt diesen Gesetzentwurf mit dem Ziel vor, die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wiederherzustellen. Sie sei zentrales Element zur Sicherstellung der Bildungsgerechtigkeit. Die verbindliche Grundschulempfehlung soll Fehlplatzierungen und damit zusammenhängende Überforderungen oder Unterforderungen von Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrkräften verhindern. Kinder und Jugendliche sollen – gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg – ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage eine ihrer Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung erhalten. Die gestiegenen Quoten der Nichtversetzungen in den Klassen 5, 6 und 7 sowie die Tatsache, dass Baden-Württemberg in vergleichenden Bildungsstudien auf die mittleren beziehungsweise unteren Ränge gerutscht sei, seien Fehlentwicklungen, die mit der verbindlichen Grundschulempfehlung begegnet werden solle.

Die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülerinnen und Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten zeigen, dass leistungshomogenere Klassen an weiterführenden Schulen entscheidend dazu beitrügen, dass Kinder im unteren Leistungsbereich höhere Leistungen erbrächten als in leistungsheterogenen Klassen. Der verbindlichen Grundschulempfehlung komme damit eine entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu.

Neben der Beratung der Erziehungsberechtigten soll zukünftig die Aussprache einer Grundschulempfehlung verbindlichen Charakter haben. Derzeit dienen sie lediglich zur Orientierung. Zukünftig soll eine Grundschulempfehlung in den vierten Grundschulklassen ausgesprochen werden, die verbindlich darlegt, welche Schulart für das Kind bestmöglich geeignet ist, um dessen Begabungen zu fördern beziehungsweise diesen gerecht zu werden. Liegt keine entsprechende Grundschulempfehlung vor oder möchten Eltern von ihr abweichen, bestünde die Möglichkeit, durch Bestehen einer standardisierten Prüfung an einer Schule der gewünschten Schulart aufgenommen zu werden. Weiterhin soll es den Erziehungsberechtigten unbenommen bleiben, sich für die Schulart der Gemeinschaftsschule zu entscheiden.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion über die Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion bis zum 4. Juli 2023, 17 Uhr, kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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