Anhörung

Gewaltschutzgesetz

Ziel des Gesetzes ist der bessere Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und häuslicher Gewalt.

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Symbolbild: Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes sind an einer Wand eines Zimmers zu sehen. (Bild: dpa)

Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt, auch wenn eine steigende Sensibilisierung für das Thema festzustellen ist, ein großes gesellschaftliches Problem. Dessen Bekämpfung müsste höchste Priorität eingeräumt werden. Mit Blick auf die erheblichen Folgen für die Opfer kommt der Prävention von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und häuslicher Gewalt ein besonderes Gewicht zu.

Das Gesetz sollen ermöglichen, dass eine Person verpflichtet werden kann, ein technisches Mittel zur Aufenthaltsüberwachung zu tragen, sofern eine konkrete Gefahr bestimmter Straftaten von dieser Person ausgeht. Die Straftaten richten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Lebensgestaltung sowie den individuellen Lebensbereich besteht. Die Aufenthaltsüberwachung beugt zusätzlich Zuwiderhandlungen gegen richterliche Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz oder nach Paragraf 30 Absatz 3 des Polizeigesetzes vor. Die verpflichtete Person soll durch eine leichtere Aufklärbarkeit der Tat aufgrund des bekannten Aufenthaltsortes von der Begehung der Tat abgehalten werden. Gleiches gilt im Falle einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz oder eines Wohnungsverweises, eines Rückkehrverbotes oder eines Annäherungsverbotes. Hierfür soll ein Informationssystem bei Unterschreitung eines Mindestabstands eingeführt werden.“

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt (PDF)

Eine mündliche Anhörung der angeschriebenen Verbände im Innenausschuss ist am 7. Mai 2025 geplant. Das Ergebnis der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation im weiteren Verfahren. Die hier eingegangenen Kommentare übermittelt die Landesregierung der Fraktion SPD.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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Sie können den Gesetzentwurf der Fraktion SPD bis zum 7. April 2025 kommentieren.

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