Anhörung

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion soll den rechtlichen Rahmen für eine verbesserte Informationsweitergabe innerhalb des medizinisch therapeutischen Bereichs bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen erweitern.

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Eine Kinderärztin untersucht einen kleinen Jungen mit einem Stethoskop (Bild: © dpa).

Die rechtzeitige Erkennung von Anzeichen für Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte ist von entscheidender Bedeutung, um den Opfern frühzeitig Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Der interkollegiale Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten könnte hierbei einen wichtigen Beitrag für die Früherkennung leisten. Derzeit seien die gesetzlichen Regelungen über Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht jedoch nicht eindeutig, sodass viele Ärztinnen und Ärzte den Informationsaustausch bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen scheuen würden. Durch Paragraf 4 Absatz 6 im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) aus dem Jahr 2021 wird eine landesrechtliche Regelung des interkollegialen Austausches zwischen Ärztinnen und Ärzten im Kinderschutzfall ermöglicht.

Durch den neuen Paragraf 30b im Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufe-Kammergesetz) soll es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht werden, sich bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung untereinander auszutauschen, ohne dabei ihre Schweigepflicht zu verletzen. Dies würde Rechts- und Handlungssicherheit schaffen, insbesondere auch in Fällen, in denen Eltern nicht zur Kooperation bereit sind. Selbstverständlich müssten Ärztinnen und Ärzte weiterhin abwägen, ob ein Austausch im Einzelfall erforderlich ist. Die Regelung würde dabei den interkollegialen Austausch im Vorstadium zu weiteren Maßnahmen nach Paragraf 4 KKG ermöglichen, wie zum Beispiel die anonyme Fachberatung durch das Jugendamt. Die Information an das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung bliebe ein eigenständiger Akt. Der interkollegiale Austausch würde folglich keine Aushebelung der jugendamtlichen Befugnisse darstellen und die Letztentscheidungsbefugnis verbliebe bei den Jugendämtern.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (PDF)

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 14. März 2025 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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Sie können den Gesetzentwurf der Fraktion SPD bis zum 14. März 2025 kommentieren.

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