Anhörung

Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungs­gesetzes

Das Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungs­gesetz soll angepasst werden. Es sollen die Landesvorgabe für Freiflächen-Photovoltaik und die Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen aufgehoben werden.

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Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)

Das Ziel der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die Aufhebung der Landesvorgabe für Freiflächen-Photovoltaik gemäß Paragraf 21 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) und die Aufhebung der Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen, wie sie in den Paragrafen 23 und 24 KlimaG BW verankert sind.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (PDF)

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 20. Juni 2025 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AfD bis zum 20. Juni 2025 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.