Flüchtlinge warten in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen auf die Essensausgabe. (Foto: © dpa)

Anhörung

Gesetz über die Unter­bringung und Versorgung von Asylbewerbern

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Das Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz der Fraktion AfD verfolgt vier Ziele:

  • Weniger attraktiv ausgestaltete Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern sollen Anreize für ökonomisch motivierte Migration senken und die Motivation zur freiwilligen Ausreise erhöhen.
     
  • Die kreisangehörigen Gemeinden sollen vollständig von der Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern befreit werden. Stadt- und Landkreise sollen sich lediglich mit der Unterbringung und Versorgung anerkannter Asylbewerber befassen.
     
  • Es soll eine Unterbringungs- und Versorgungsgerechtigkeit dahingehend hergestellt werden, dass bei der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber eine stärkere Differenzierung im Hinblick auf den ausländerrechtlichen Status vorgenommen wird.
     
  • Die Voraussetzungen für die freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber soll verbessert werden.

Die Unterbringung von Asylbewerbern im Land soll umstrukturiert werden: Asylbewerbern sollen bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag oder bis zu ihrer Abschiebung, längstens aber bis zu 24 Monaten, in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben. Nach der Erstaufnahme soll die zentrale Unterbringung Asylsuchender, die keine oder noch keine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, in Gemeinschaftsunterkünften der Regierungsbezirke erfolgen.

Ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber sollen Ausreiseeinrichtungen zugeführt werden, in denen die Bereitschaft der Bewohner zur Ausreise gesichert werden sollen. In der Abkehr von der Verteilung Ausreisepflichtiger in die Fläche, was die Kontrolle und Abschiebung be- und ggf. verhindert, besteht die augenfälligste Neuerung und wird ein Merkmal der vom Bund geforderten Ankunfts-, Erfassungs- und Rückführungszentren („Anker-Zentren“) umgesetzt.

Anerkannte Asylbewerber, die keine eigene Wohnung finden können und daher nach dem Verlassen der zentralen Unterbringung obdachlos zu werden drohen, sollen dezentral in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise untergebracht. Die von den Stadt- und Landkreisen getragenen Ausgaben der dezentralen Unterbringung sollen ihnen vom Land zeitnah per Abrechnung erstattet werden.

Die zentrale Verteilung von Asylbewerbern auf die Regierungsbezirke sollen nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Regierungsbezirks an der Bevölkerung des Landes errechnet werden. Die dezentrale Zuteilung von (anerkannten, von Obdachlosigkeit bedrohten) Asylbewerbern an die Stadt- und Landkreise soll nach Maßgabe eines Schlüssels erfolgen, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Bevölkerung des jeweiligen Regierungsbezirks ergibt.

Durch die weitestgehende Zentralisierung der Unterbringung gewönne die Möglichkeit von Sachleistungen wieder erhebliche Bedeutung, da diese in Sammelunterkünften leicht zu organisieren wäre. Im Rahmen der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes wäre daher die Gewährung von Sachleistungen als Grundsatz soweit wie möglich umzusetzen. Damit würde ein wesentlicher Pull-Faktor für illegale Einwanderung unter dem Deckmantel der Asylantragstellung ausgeschaltet. Bargeldbesitz ermöglichende Geldleistungen seien auszuschließen. Wären Sachleistungen nicht möglich, sollten Geldleistungen in Form von Beträgen auf einer Chipkarte lediglich mit Bezahlfunktion gewährt werden.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 19. September 2022 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (PDF)

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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