Anhörung

Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes stärkt die Freiwilligen Feuerwehren und würdigt das Ehrenamt, indem er den engagierten Angehörigen ermöglicht, ihre Erfahrung und Einsatzbereitschaft länger einzubringen.

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Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.

Die Fraktion der FDP/DVP teilt zu dem Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes (Drucksache 17/9470) mit: Der Gesetzentwurf stärkt die Freiwilligen Feuerwehren und würdigt das Ehrenamt, indem er den engagierten Angehörigen ermöglicht, ihre Erfahrung und Einsatzbereitschaft länger einzubringen. Künftig soll die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst auf Antrag um zwei Jahre bis zum 67. Lebensjahr verlängert werden können, sofern die gesundheitliche Eignung ärztlich nachgewiesen wird. Damit wird wertvolles Know-how erhalten und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nachhaltig gesichert.

Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zur Änderung des Feuerwehrgesetzes (PDF)

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 17. Oktober 2025 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 17. Oktober 2025 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.