In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)

Anhörung

Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes

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Nach dem Verbrechen von Illerkirchberg sollen wirksame Maßnahmen der Prävention und Gefahrenabwehr in bestimmten Bereichen ergriffen werden. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll verbessert werden, indem potenzielle Kriminalitätsschwerpunkte im Umfeld von Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen sowie Sport- und Spielanlagen vermieden werden.

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz und das Polizeigesetz sollen deshalb geändert werden:

  1. Im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) soll an die vorläufige und die Anschlussunterbringung folgende Anforderung gestellt werden: Volljährige männliche Personen, die dem personalen Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 1 Absatz 2) unterfallen, dürften nur dann in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen im Umkreis von 500 Metern um von Minderjährigen besuchten Einrichtungen und Anlagen untergebracht werden, wenn sie sich in Begleitung von mindestens einem weiblichen oder minderjährigen Familienangehörigen befinden.
     
  2. Im Polizeigesetz (PolG) werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, zeitlich befristete Polizeiverordnungen zur Einrichtung von Jugendschutzzonen zu erlassen. Die Jugendschutzzonen umfassen zu schützende Objekte wie insbesondere Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen sowie Sport- und Spielanlagen und deren Umfeld. Der polizeiliche Vollzugsdienst soll Aufenthaltsverbote für die Jugendschutzzonen verhängen können.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes (PDF)

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 8. Mai 2023 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 8. Mai 2023, 17 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Kommentare : zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes

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1. Kommentar von :ohne Name 37757

Gut gemeint aber nicht Umsetzbar

Die Gründe für die Gesetzesvorlage sind nachvollziehbar. Die Umsetzung in der Praxis wird schwierig. Ein Abstandsgebot von 500 Metern zu den genannten Einrichtungen, (vermutlich Luftlinie nach dem Wortlaut) für alleinreisende männliche Asylbewerber wird für die kleineren Kommunen eine echte Herausforderung. Im vielen Kommunen müssen

Die Gründe für die Gesetzesvorlage sind nachvollziehbar. Die Umsetzung in der Praxis wird schwierig.

Ein Abstandsgebot von 500 Metern zu den genannten Einrichtungen, (vermutlich Luftlinie nach dem Wortlaut) für alleinreisende männliche Asylbewerber wird für die kleineren Kommunen eine echte Herausforderung. Im vielen Kommunen müssen Unterkünfte im Außenbereich geschaffen werden oder es müssen Container in das Gewerbegebiet gebaut werden. Die Kommunen werden hier künstlich weiter eingeschränkt und werden trotz der überwiegend nicht ausgeglichen Haushalte weiter investieren müssen.

Die Lösung aus meiner Sicht wäre eine sichere Rechtsgrundlage und eine Landesweite Strategie wie mit auffälligen Personen ( nicht nur Flüchtlinge sondern auch anderer auffälliger Personen) schnell verfahren werden kann. Hier benötigen Sie Kommunen die vor Ort sind tatkräftige Unterstützung und schnelle Hilfe der übergeordneten Behörden mit dem Ziel Straftaten zu verhindern und den Betroffenen zu helfen bevor es zur Straftat kommt. Die verfügbaren Maßnahmen sind zu langwierig.

Mit den Jugendschutzzonen verhält es sich wie mit den Alkoholverbotszonen. Man wird es so gut wie gar nicht umsetzen können. Hier werden die Gerichte Nachweise über die mittelbar oder unmittelbaren Straftaten fordern. Man benötigt also nachweise über verübte Straftaten an diesem Ort. Bei niedrigen Hürden bestehen sehr schnell verfassungsrechtliche Bedenken. Hier sind einfachere Vorraussetzungen unter Beachtung der Grundrechte nötig.

Daher sollte über diesen Entwurf nochmals nachgedacht werden.