Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes
Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 8. Mai 2023 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 8. Mai 2023, 17 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Kommentare : zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes
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Gut gemeint aber nicht Umsetzbar
Die Gründe für die Gesetzesvorlage sind nachvollziehbar. Die Umsetzung in der Praxis wird schwierig. Ein Abstandsgebot von 500 Metern zu den genannten Einrichtungen, (vermutlich Luftlinie nach dem Wortlaut) für alleinreisende männliche Asylbewerber wird für die kleineren Kommunen eine echte Herausforderung. Im vielen Kommunen müssen
Die Gründe für die Gesetzesvorlage sind nachvollziehbar. Die Umsetzung in der Praxis wird schwierig.
Ein Abstandsgebot von 500 Metern zu den genannten Einrichtungen, (vermutlich Luftlinie nach dem Wortlaut) für alleinreisende männliche Asylbewerber wird für die kleineren Kommunen eine echte Herausforderung. Im vielen Kommunen müssen Unterkünfte im Außenbereich geschaffen werden oder es müssen Container in das Gewerbegebiet gebaut werden. Die Kommunen werden hier künstlich weiter eingeschränkt und werden trotz der überwiegend nicht ausgeglichen Haushalte weiter investieren müssen.
Die Lösung aus meiner Sicht wäre eine sichere Rechtsgrundlage und eine Landesweite Strategie wie mit auffälligen Personen ( nicht nur Flüchtlinge sondern auch anderer auffälliger Personen) schnell verfahren werden kann. Hier benötigen Sie Kommunen die vor Ort sind tatkräftige Unterstützung und schnelle Hilfe der übergeordneten Behörden mit dem Ziel Straftaten zu verhindern und den Betroffenen zu helfen bevor es zur Straftat kommt. Die verfügbaren Maßnahmen sind zu langwierig.
Mit den Jugendschutzzonen verhält es sich wie mit den Alkoholverbotszonen. Man wird es so gut wie gar nicht umsetzen können. Hier werden die Gerichte Nachweise über die mittelbar oder unmittelbaren Straftaten fordern. Man benötigt also nachweise über verübte Straftaten an diesem Ort. Bei niedrigen Hürden bestehen sehr schnell verfassungsrechtliche Bedenken. Hier sind einfachere Vorraussetzungen unter Beachtung der Grundrechte nötig.
Daher sollte über diesen Entwurf nochmals nachgedacht werden.