Mit dem vorgesehenen Haushaltsbegleitgesetz 2020/21 werden gesetzliche Änderungen in einem Artikelgesetz zusammengefasst, die zur Umsetzung verschiedener im Staatshaushaltsplan 2020/21 enthaltener Maßnahmen notwendig sind.
Die betroffenen Organisationen und Verbände und die Kommunalen Landesverbände haben Gelegenheit erhalten, bis spätestens 22. Oktober 2019 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Gesetzentwurf: Haushaltsbegleitgesetz 2020/21 (PDF)