Soziales

Errichtung einer Landespflegekammer

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Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Landespflegekammer geschaffen. Dafür ist die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze notwendig.

Die Gesetzesvorlage enthält die notwendigen Ergänzungen des Heilberufe-Kammergesetzes zur Gründung einer Landespflegekammer. Die Landespflegekammer erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die bislang bestehenden Heilberufe-Kammern. Soweit berufsspezifische Besonderheiten dies erfordern, werden im Heilberufe-Kammergesetz Sonderregelungen für die Landespflegekammer getroffen. Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen dienen der Verankerung der Landespflegekammer in den bestehenden Gesundheitsstrukturen des Landes sowie der Übertragung der Zuständigkeit für die Weiterbildung ab 1. Januar 2025 auf die Landespflegekammer.

Es greift außerdem Anregungen der bestehenden Heilberufe-Kammern mit dem Ziel auf, das Heilberufe-Kammergesetz an neue Formen der heilberuflichen Berufsausübung und an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Heilberufe-Kammern sollen zudem in ihrem Bestreben gestärkt werden, bei der Gremienbesetzung eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Einhaltung der Berufspflichten soll unabhängig von der gewählten Rechtsform bei allen Arten heilberuflicher Tätigkeit sichergestellt werden. Außerdem soll das Heilberufe-Kammergesetz für digitale Lösungen insbesondere bei der Bekanntmachung geöffnet werden.

Betroffen sind die folgenden Gesetze und Verordnungen: Heilberufe-Kammergesetz, Verordnung über den Landespflegeausschuss nach Paragraph 92 Sozialgesetzbuch XI, Landesgesundheitsgesetz, Landespflegegesetz, Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung, Weiterbildungsverordnungen in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Stationsleitung, Psychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Operationsdienst/Endoskopiedienst, Onkologie, Hygiene, Intensivpflege.

Kommentare : zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

78. Kommentar von :A. Joerke

Aufgaben einer Pflegekammer

Ich glaube nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen nur wegen des Pflichtbeitrags eine Pflegekammer ablehnen. Vielmehr geht es um die Sinnhaftigkeit einer Pflegekammer. Allein beim Durchlesen der "Aufgaben einer Pflegekammer" wird folgendes sofort klar: "Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren/ -initiativen", "Belange gegenüber

Ich glaube nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen nur wegen des Pflichtbeitrags eine Pflegekammer ablehnen. Vielmehr geht es um die Sinnhaftigkeit einer Pflegekammer. Allein beim Durchlesen der "Aufgaben einer Pflegekammer" wird folgendes sofort klar:
"Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren/ -initiativen",
"Belange gegenüber Gesetzgebungsorganen einbringen",
dies bringt lediglich Beteiligungsrechte mit sich, jedoch aber keine Bestimmungsrechte. Die Pflegekammer kann demnach nichts einfordern oder durchsetzen.
Letztendlich hat das zuständige Ministerium die Rechtsaufsicht.
Also: Ein zahnloser Tiger.
Aber gegenüber ihren Mitgliedern kann sie nach Gutdünken eine Berufsordnung erlassen, Pflichten vorgeben, hat eine Überwachungsfunktion, kann Fehlverhalten bewerten und dagegen vorgehen. Dazu der Erlass von Fort- und Weiterbildung, Regelung zu Teilnahmepflicht und Bestimmung von Inhalt und Umfang.
Zum Schluss kommt noch Registrierung, Erhebung verschiedener Daten und - ganz krass bei Widersetzung- BERUFSVERBOT!!! (Und das in Zeiten von Fachkräftemangel!!)
Alles was eh schon einrichtungs- bzw. trägerindividuell geregelt ist (z.B. Arbeitsverträge, Tarifanbindung, etc.), fällt dabei nicht unter das Aufgabengebiet der Pflegekammer - was in meinen Augen auch so bleiben MUSS!
Schlussfolgernd: Eine Pflegekammer - für was?

77. Kommentar von :ILSE T.

Gegen die Zwangsmitgliedschaft einer Landespflegekammer

Für mich als Altenpflegerin sehe ich absolut keinen Nutzen...wurde ja von meinen Vorgängern ausführlich beschrieben...lediglich mein schon abgenutzter Geldbeutel wird noch etwas schäbiger.

76. Kommentar von :Jörg H.

repräsentative Umfrage

1500 Befragte und einem deutlich geringerem Rücklauf bei ca. 100 000 Betroffenen. Ich finde, da hinkt die Repräsentativität. Auch die Auswahl der zu Befragenden ist über die Einrichtungen erfolgt. Das relativiert eine "repräsentative" Umfrage zusätzlich. Ehrlicher wäre eine Umfrage unter allen Pflegenden gewesen.

75. Kommentar von :Jörg H.

zwischen den Stühlen

Im Gegensatz zu vielen anderen Heilberufen sind nahezu alle Pflegende in einem abhängigen Verhältnis beschäftigt. Durch eine Zwangsmitgliedschaft geraten diese zwischen zwei Stühle. Zum Einen müssen sie die künftigen Auflagen einer Pflegekammer erfüllen, zum Anderen sind sie dem Direktionsrecht ihrer Arbeitgeber unterworfen. Daraus folgt dann ein

Im Gegensatz zu vielen anderen Heilberufen sind nahezu alle Pflegende in einem abhängigen Verhältnis beschäftigt. Durch eine Zwangsmitgliedschaft geraten diese zwischen zwei Stühle. Zum Einen müssen sie die künftigen Auflagen einer Pflegekammer erfüllen, zum Anderen sind sie dem Direktionsrecht ihrer Arbeitgeber unterworfen. Daraus folgt dann ein ständiges Betteln wann, wie und wo z.B. Fortbildungen erfolgen. Das in einem neoliberalen Umfeld indem jetzt schon laufend Fortbildungen abgelehnt werden, weil zu wenig Personal vorhanden ist. Die Folge wird sein, daß vieles durch Eigenfinanzierung in der ohnehin schon knappen Freizeit erfolgen wird.

74. Kommentar von :J. Hoch

Pro Pflegekammer vs "Zwangsmitgliedschaft"

Ich bin gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger – und mich verwundert die Reduzierung der Pflegekammer auf Pflichtgebühren, Zwangsmitgliedschaft und mögliche „Konkurrenz“ zu Verdi. Daher ein Kommentar zur „Zwangsmitgliedschaft“: Eine Zwangsmitgliedschaft hat nicht immer was Schlechtes. Das Problem mit Verdi ist, dass leider viel zu wenige

Ich bin gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger – und mich verwundert die Reduzierung der Pflegekammer auf Pflichtgebühren, Zwangsmitgliedschaft und mögliche „Konkurrenz“ zu Verdi. Daher ein Kommentar zur „Zwangsmitgliedschaft“:

Eine Zwangsmitgliedschaft hat nicht immer was Schlechtes. Das Problem mit Verdi ist, dass leider viel zu wenige Pflegekräfte engagiert sind und damit kann Verdi keine starke Interessensvertretung bilden. Die Pflegekammer erfüllt bekanntermaßen keine Gewerkschaftsaufgaben, aber durch die Zwangsmitgliedschaft gibt es zum ersten Mal eine sehr starke Pflegegruppierung und damit auch Interessensvertretung in BW.
Allein dadurch können u.a. zum ersten Mal umfassend Daten gesammelt werden, welche den Pflegeberuf abbilden (offizielle Zahlen sind oft unvollständig). Dies öffnet z.B. neue Wege, um PolitikerInnen begreifbar zu machen, WIE es an der Pflegebasis tatsächlich aussieht. Nur dadurch kann auch in Zukunft eine pflegefreundliche Politik betrieben werden.

Auch Verdi könnte mutmaßlich dadurch profitieren, durch den Zugang solcher Daten bietet sich ein ganz neuer Zugang zu Verhandlungsmöglichkeiten mit den Arbeitgebern.

Andere Argumente z.B. Fortbildungen kann ich nicht nachvollziehen, bei all meinen bisherigen Arbeitgebern gab es schon regelmäßig Pflichtfortbildungen. Was ich schon eher nachvollziehen kann, ist die Befürchtung, dass die Kammer schlecht durchdacht ohne schlüssiges Konzept ins Leben gerufen wird – siehe andere Bundesländer.

Die Gehaltsabzüge (2,50 bis 25€/Monat in RP!) sind meiner Meinung nach aber verkraftbar und eine Kammer wird damit langfristig für eine deutliche Aufwertung des Berufsstandes sorgen. In Krankenhäusern, in denen ich beschäftigt war/bin, habe ich sehr oft eine hohe Frustration erlebt, die Bereitschaft wirklich etwas ändern zu wollen leider viel seltener – hier ist die Gelegenheit!

Eine Pflichtmitgliedschaft ist essentiell, denn bedenkt: Nur gemeinsam sind wir stark!

73. Kommentar von :Stefan S

Enquete Schlaglicht: Der Sachverständigen Tom Rutert-Klein

Im Abschlussbericht zur Enquete Pflege in Baden-Würrtemberg (im Netz) findet man Informationen über die Beiträge der verschiedenen Sachverständigen, die zum Thema Pflegekammer eingeladen wurden: Tom Rutert-Klein, der Abteilungsleiter aus RLP berichtet über das Procedere der Kammergründung dort. Er schreibt zu den Aufgaben einer Kammer: sie

Im Abschlussbericht zur Enquete Pflege in Baden-Würrtemberg (im Netz) findet man Informationen über die Beiträge der verschiedenen Sachverständigen, die zum Thema Pflegekammer eingeladen wurden:
Tom Rutert-Klein, der Abteilungsleiter aus RLP berichtet über das Procedere der Kammergründung dort.
Er schreibt zu den Aufgaben einer Kammer: sie übernehme NICHT Aufgaben des Staates, und sie mache NICHT "Alles". Sie konzentriere sich auf ihre Aufgaben. Sie sei ein "Parlament der Pflege". Eine "Bündelung von Kräften, Ideen, und Konzepten". Die Kritiker seien "Paternalisten" (Arbeitgeber) oder hätten "keine überzeugenden Gründe".

Soso ... und was war jetzt nochmal die Aufgabe einer Kammer? Aha: "Verordnungen und Satzungen" erlassen. Ein "Parlament der Pflege".

Wirklich? ist der Vergleich nicht schief? Wird da nicht wieder manipulativ etwas suggeriert (Autonomie -> Selbstgesetzgebung), was gar nicht der Fall ist. Die Verordnungen und Satzungen, die erlassen werden, regeln ja ausschließlich den eigenen Berufsstand. Und auch nur äußerst eingeschränkt: der Staat gibt ja keine Aufgaben ab.

Man belügt die Pflegenden systematisch!

Leider weiß auch Herr Rutert-Klein nicht zu sagen, was denn die Aufgaben der Kammer sind. Und dabei sagte er zuvor (laut Protokoll), es sei "unabdingbar, dass die Pflege wisse, worum es gehe" ... und je mehr "Informationskampagnen" die Verbände, die "alle unisono" für eine Kammer seien, veranstalteten, "desto höher" sei die "Zustimmungsquote" ... aha ... so macht man das also ...

Leute, Leute! Ist das wirklich euer ernst? Ist das Professionalität? läuft so Politik seriös ab? Oder ist das nicht Ausdruck von Desinteresse oder Unfähigkeit?

72. Kommentar von :avw

Zwangsmitgliedschaft verhindern, Gehaltsverlust vermeiden

Durch die Pflegekammer wird nicht eine einzige Stelle neu geschaffen, die Arbeitsbedingen werden sich nicht ändern und niemand verdient auch nur einen Euro mehr! Vielmehr kommt es zu einem Gehaltsverlust durch die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer! Besonders Mitarbeiter die aus dem Pflegebereich zum Beispiel ins Patientenmanagement oder ins

Durch die Pflegekammer wird nicht eine einzige Stelle neu geschaffen, die Arbeitsbedingen werden sich nicht ändern und niemand verdient auch nur einen Euro mehr! Vielmehr kommt es zu einem Gehaltsverlust durch die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer!
Besonders Mitarbeiter die aus dem Pflegebereich zum Beispiel ins Patientenmanagement oder ins Medizincontrolling wechseln, ist eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer ohne Nutzen. Bezahlen muss man aber dennoch! Und was ist mit Mitarbeitern der Pflege die aus gesundheitlichen Gründen aus der Pflege ausscheiden müssen und in den oben genannten Bereichen arbeiten? Durch die Zwangsmitgliedschaft ist das ganze Vorhaben schon jetzt zum Scheitern verurteilt, da hierfür die Akzeptanz fehlen wird.

71. Kommentar von :ohne Name 9276

Pro Pflegekammer

Auch in Baden-Württemberg ist eine Landespflegekammer ein unverzichtbarer Baustein für die berufliche Selbstbestimmung der Pflege. Pflegekammer, Berufsverband und Gewerkschaft tragen in Ihrem Zusammenwirken zu einer Stärkung der Professionalisierung der Pflege bei. Klarheit, Struktur und Verlässlichkeit im Bereich der Weiterbildung sichert eine

Auch in Baden-Württemberg ist eine Landespflegekammer ein unverzichtbarer Baustein für die berufliche Selbstbestimmung der Pflege.

Pflegekammer, Berufsverband und Gewerkschaft tragen in Ihrem Zusammenwirken zu einer Stärkung der Professionalisierung der Pflege bei. Klarheit, Struktur und Verlässlichkeit im Bereich der Weiterbildung sichert eine qualitätsvolle Pflege. Die Anzahl der Mitglieder einer Pflegekammer macht diese zu einem einflussreichen Organ im Gesundheitssystem.

70. Kommentar von :Stefan S

erstes Schlaglicht auf Prof. Weidner Beitrag zur Enquete

Der Beitrag von Prof. Weidner im Rahmen der Enquete-Kommision (2015), deren Empfehlung dem Landtag als Begründung des Kammergesetzes dient, findet sich im Netz. (Siehe unten). Ich will, nachdem ich bereits auf den Beitrag Prof. Weidners im DBfK-Magazin (Die Schwester/Der Pfleger von 2015) (siehe Kommentar Nr 64) eingegangen bin, nun vorerst grob

Der Beitrag von Prof. Weidner im Rahmen der Enquete-Kommision (2015), deren Empfehlung dem Landtag als Begründung des Kammergesetzes dient, findet sich im Netz. (Siehe unten).

Ich will, nachdem ich bereits auf den Beitrag Prof. Weidners im DBfK-Magazin (Die Schwester/Der Pfleger von 2015) (siehe Kommentar Nr 64) eingegangen bin, nun vorerst grob die Argumentation in Weidners Text für die Enquete analysieren:

Das erste Argument ist:
Pflege könne etwas, sei ein anspruchsvoller Beruf. Als Beispiel fungiert die Intensivpflege, die nachgewiesenermaßen die Therapie mit entscheidend präge, klinische Beobachtungen mache, u.a.

Dagegen lässt sich einwenden: Es ist sicherlich so, dass Pflege eine anspruchsvolle Tätigkeit ist. ABER, was folgt denn aus dem Beispiel Weidners? Dass Pflegende nun Aufgaben der Ärzteschaft mit übernehmen sollen? Denkbar und wohl sogar wünschbar wäre es ja. Allerdings findet man davon nichts im Kammerkonstrukt! Der Angriff auf die Vorherrschaft der Mediziner (Stichwort Medikalisierung) wäre wohl wirklich eine Antwort auf die immensen gesellschaftlichen Herausforderungen (Stichwort Gesundheitsförderung, chronische Krankheiten; auf welche die Medizin keine gescheiten Antworten hat). Wobei eine bloße Delegation ärztlicher Tätigkeit noch keine Alternative zum Medikalismus darstellt.

Was also soll das Beispiel? Intensivpflege kann nicht repräsentativ für alle Pflegeberufe stehen. Die meisten Bereiche, so meine Einschätzung, in der Pflege leiden unter strukturellen Problemen (von denen die Finanzierung wohl das größte ist).

Zum nächsten Punkt:

Frage: Wofür brauchen wir eine Kammer?
Antwort: Wegen der Demografie.

Das überzeugt nicht. Was hilft uns die Kammer angesichts der Herausforderungen durch die Demografie? - ja, Pflege ist ein verantwortungsvoller, anspruchsvoller usw. usf. Beruf ... Aber daraus ergibt sich halt noch kein Argument pro-Kammer. Was genau leistet denn die Pflege? Was kann sie leisten? Was soll sie leisten können? Dazu findet man: ÜBERHAUPT NIX!

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (vgl. SGB XI, gleich am Anfang). Daher ist auch der Einwand dder Kammerkritiker motiviert, dass die Kammer bedeutende Akteure der Pflege auschließe: die Helfer, die Betreuer, die Therapeuten, die Praxen, die Heilmittel usw. usf. Nicht zu vergessen: der größte Pflegedienst ist immer noch die Familie, in Zukunft soll es das Quartier, die Community sein (was eher utopisch klingt ..).

Ja, aber die Ärzte schließen doch die Krankenhäuser auch aus! - ist die Erwiderung Weidners.
Man muss das einmal klar sagen: Ärzte sind Ärzte. Man kann sie nicht mal eben so mit Pflegekräften vergleichen. Ärzte stehen, wie alle ursprünglich freien Berufe mit einer langen Tradition der Autonomie (eben FREIE Berufe). Erst spät ist die Lohnabhängigkeit in diesen Berufen aufgetreten (was vermutlich mit dem Kapitalkonzentrationsprozess zu tun hat). Aber die Pflege steht nicht in einer derartigen Tradition der Autonomie, sondern der Heteronomie. Und dann einfach eine Kammer (ziemlich "heteronom" übrigens) überzustülpen, verwechselt schlicht Ursache und Wirkung. Die Macht der Ärzte ist keine Wirkung ihrer Kammern, sondern die Kammer sind mächtig, weil die Ärzte mächtige gesellschaftliche Positionen haben. Ärzte erfüllen wichtige Funktionen in der Gesellschaft, die sonst niemand ohne ein jahrelanges Studium erfüllen kann. Da ist bei der Pflege, bei allem Respekt, einfach anders.

Meiner Ansicht nach kommt der Text nicht über ein bloßes Behaupten hinaus: Die Kammer nutze allen. Basta!

Soviel mal als erste Skizze.

Sollte der Landtag wirklich aufgrund derartiger "Argumente" überzeugt worden sein? Man höre und staune.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiPiM-1i5XpAhXhk4sKHUzXDd0QFjAAegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.fweidner.de%2Fapp%2Fdownload%2F5797944162%2FEnquete-Pflege-BW-Anh%25C3%25B6r-Pflegekammer-Weidner-final.pdf&usg=AOvVaw1quWXkVmrpfq3eUNsPEWmS

69. Kommentar von :Stefan S

Kommentar zu Nr. 66

Niemand hindert die Pflege daran, sich selbst zu bestimmen, zu organisieren, sich zu vernetzen. Nur muss es dann eben eine echte Selbstbestimmung, Organisation und Vernetzung sein und nicht dieses mit viel wohlklingenden Phrasen beschworene Konstrukt ohne Fundament. Dies wird uns sicherlich nicht helfen. (Dass das Fundament fehlt, lässt sich

Niemand hindert die Pflege daran, sich selbst zu bestimmen, zu organisieren, sich zu vernetzen. Nur muss es dann eben eine echte Selbstbestimmung, Organisation und Vernetzung sein und nicht dieses mit viel wohlklingenden Phrasen beschworene Konstrukt ohne Fundament. Dies wird uns sicherlich nicht helfen. (Dass das Fundament fehlt, lässt sich zeigen!) (Vgl. mein Kommentar Nr. 64 und noch folgende)