Online-Kommentierung
Mit der Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung soll die Verwaltung im Bereich Bewachungsgewerbe entlastet werden. Ziel ist die Qualitätssteigerung beim Gesetzesvollzug.

Mit der Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung soll die Verwaltung im Bereich Bewachungsgewerbe entlastet werden. Ziel ist die Qualitätssteigerung beim Gesetzesvollzug.
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