Online-Kommentierung
Mit der Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung soll die Verwaltung im Bereich Bewachungsgewerbe entlastet werden. Ziel ist die Qualitätssteigerung beim Gesetzesvollzug.
Mit der Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung soll die Verwaltung im Bereich Bewachungsgewerbe entlastet werden. Ziel ist die Qualitätssteigerung beim Gesetzesvollzug.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 25. Juni 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.