Datenstrategie

Bildung und Weiterbildung

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Hier finden Sie die Leitfragen zu dem Datenraum „Bildung und Weiterbildung“. Weitere Details zu den Datenräumen finden Sie im Eckpunkte-Papier (PDF).

  • Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant?
  • Welche Daten aus dem Bereich Bildung und Weiterbildung können unter Abwägung von Nutzen und (auch datenschutzrechtlichen) Risiken unter welchen Voraussetzungen zielgruppenspezifisch oder auch öffentlich bereitgestellt werden?
  • Wo sind gegebenenfalls ressort- und auch länderübergreifende Aspekte zu beachten und gegebenenfalls Schnittstellen mitzudenken, auch um Mehrfacherfassung von Daten und Medienbrüche im Umgang mit Daten zu vermeiden?

Kommentare : zur Bildung und Weiterbildung

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11. Kommentar von :LfDI BW

Anmerkungen des LfDI BW zum Datenraum Bildung und Weiterbildung

Soweit generell daran gedacht sein sollte, individuelle Bildungsbiographien zentral zu erfassen, sind die damit verbundenen Risiken sorgfältig zu bedenken. Der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit gerade auch der Minderjährigen ist in einer freiheitlichen Rechtsordnung ein hohes Gut. Eine zu weitgehende Überwachung der

Soweit generell daran gedacht sein sollte, individuelle Bildungsbiographien zentral zu erfassen, sind die damit verbundenen Risiken sorgfältig zu bedenken. Der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit gerade auch der Minderjährigen ist in einer freiheitlichen Rechtsordnung ein hohes Gut. Eine zu weitgehende Überwachung der Entwicklungsverläufe ist daher zu vermeiden. Dabei ist zu bedenken, dass es Kindern und Jugendlichen stets weitestgehend möglich bleiben sollte, sich unbelastet von Einschätzungen, Bewertungen und Erwartungen ihrer pädagogischen Betreuerinnen und Betreuer neu zu erfinden und weiter zu entwickeln.

Auch die pseudonyme Erfassung konkreter Bildungsverläufe stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der allenfalls für konkrete Zwecke hinreichenden Gewichts erfolgen kann, soweit dies zur Zweckerreichung notwendig ist. Bei der Entscheidung darüber, inwieweit Daten über individuelle – und sei es auch pseudonymisierte – Bildungsverläufe veröffentlicht werden können, ist zu bedenken, dass eine Person umso eher individualisiert werden kann, je mehr Daten ich von einem Individuum verfügbar sind. Eine Veröffentlichung solcher Daten will daher zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen daher sorgfältig erwogen sein.

Insgesamt ist genau zu prüfen, zu welchem Zweck die Erfassung und Weiterverarbeitung welcher personenbezogenen Daten für welchen Zweck durch wen und für welchen Zeitraum erforderlich ist. Besonders wichtig ist es, insoweit schon im Ansatz nach den verfolgten Zwecken zu differenzieren: Für die individuelle Förderung vor Ort dürfte eine zentrale Speicherung nicht erforderlich ein, nachdem die Förderung vorwiegend von der jeweiligen Schule erfolgt. Die Erforderlichkeit für den Förderungszweck ist auch bei der der Speicherdauer zu beachten: Informationen über Leistungsdefizite aus der Grundschule werden nach
wenigen Jahren – beispielsweise für die individuelle Förderung in den höheren Klassen der weiterführenden Schule – nicht mehr von Bedeutung sein. Dies gilt erst recht, wenn die Leistungsdefizite überwunden sind. Deswegen sind bei den Bildungseinrichtungen angemessene (kurze) Fristen für die Speicherung vorzusehen.

10. Kommentar von :AGFS - Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg

Datenraum Bildung und Weiterbildung aus Sicht der Freien Schulen

I. Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant? Die datenbasierte Identifizierung von Handlungsfeldern für die Weiterentwicklung schulischer Angebote und die Förderung von Schülerinnen

I. Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant?

Die datenbasierte Identifizierung von Handlungsfeldern für die Weiterentwicklung schulischer Angebote und die Förderung von Schülerinnen und Schülern ist für Träger freier Schulen ein selbstverständliches und etabliertes Vorgehen. Wir begrüßen es, dass sich auch das Land auf den Weg macht, relevante und ihm zur Verfügung stehende Daten für die Fortentwicklung des staatlichen Bildungssystems verstärkt zu nutzen, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt und tatsächlich nur die zur Erfüllung des staatlichen Auftrags erforderlichen Daten erfasst werden.
Die bei den Freien Schulen vorhandenen Daten sind für die Erfüllung staatlicher Aufgaben in diesem Kontext nicht relevant, die innere Organisation der Freien Schulen ist von der grundgesetzliche Privatschulfreiheit geschützt. Hiervon sind insbesondere auch Leistungsdaten wie z.B. die freiwillig durchgeführten Kompetenzmessungen (VERA) erfasst, da die Entscheidung ausschließlich bei der jeweiligen Privatschule liegt, ob diese Lernstandserhebungen durchgeführt werden. Gleiches gilt auch für eine Erhebung von Individualdaten oder institutsbezogenen Daten, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ausbildung/Benotung haben, wie z.B. Förder- oder Zusatzangebote freier Schulen, die Ausprägung der Privatschulfreiheit sind (z.B. Montessori-Profil).


II. Welche Daten aus dem Bereich Bildung und Weiterbildung können unter Abwägung von Nutzen und (auch datenschutzrechtlichen) Risiken unter welchen Voraussetzungen zielgruppenspezifisch oder auch öffentlich bereitgestellt werden?

Allen Überlegungen in diesem Kontext muss die Frage und Prüfung zugrunde liegen, welche Informationen werden zur Erfüllung staatlicher Aufgaben überhaupt tatsächlich benötigt. Bei der öffentlichen Bereitstellung von Daten muss außerdem vermieden werden, dass diese nicht indirekt zur Stigmatisierung von Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulstandorte führen können.
Grundsätzlich sehen die Freien Schulen in den verschiedensten aktuellen Datenerhebungsprojekten im Bereich Bildung und Weiterbildung, die von Bund, Land und auch Kommunen angekündigt sind, die Gefahr neuer bzw. ins digitale verlagerte unnötiger Bürokratieaufwände, die der dringend nötigen Entlastung von Schulen und dem vom Land verfolgten Bürokratieaufwand entgegenstehen. Auch sehen wir Risiken der Datensammlung im Sinne von „big data“ und Risiken des Datenschutzes, der digitalen Souveränität des Einzelnen und des Schutzes von unternehmerischen Daten.
Es muss daher sichergestellt werden, dass nur solche Daten bei den Trägern freier Schulen erfasst werden, die keine vertraulichen Informationen oder Betriebsgeheimnisse darstellen. Sollten solche Informationen, basierend auf der entsprechenden Rechtsetzung, ebenfalls erfasst werden, ist die Nutzung und ggfls. Weitergabe nur in pseudonymisierter Form oder im Rahmen von Vertraulichkeitsvereinbarungen möglich.
In jedem Fall muss die Datenstrategie des Landes die Verpflichtung zur Datensparsamkeit und der verfassungsrechtlich geschützten Privatschulfreiheit berücksichtigen. Dies sehen wir in aktuellen Prozessen im Bereich der Kultusverwaltung kritisch: Verdeutlichen lässt sich dieses exemplarisch an der Frage nach dem Verhältnis der landeseigenen Schüler-ID (basierend auf den Gedanken der KMK des Kerndatensatzes), entsprechenden Projekten auf Bundesebene und der Bildungs-ID nach dem geplanten Bildungsverlaufsregister. Doppelungen sind zu vermeiden und die Daten auf die tatsächlich erforderlichen Bedarfe zu reduzieren. Auch das Verhältnis zu den im Rahmen des Ganztagsausbau erhobenen Daten nach § 115c SchG ist zu klären, hier sind Doppelungen ebenfalls zu vermeiden.
In keinem Fall darf es aus Sicht der Freien Schulen möglich sein, dass personenidentifizierenden Merkmale weitergegeben werden, diese müssen bei einer vertrauenswürdigen dritten Partei verbleiben, damit keine Verknüpfung sowohl von personenidentifizierenden Merkmalen als auch von Auswertungsmerkmalen bei einer Stelle möglich ist.
Eine Rechtsgrundlage für jede Art der Datenerhebung, Weitergabe und Weiterverarbeitung muss geschaffen werden, hierbei sind die Anforderungen der Privatschulfreiheit zu berücksichtigen.


III. Wo sind gegebenenfalls ressort- und auch länderübergreifende Aspekte zu beachten und gegebenenfalls Schnittstellen mitzudenken, auch um Mehrfacherfassung von Daten und Medienbrüche im Umgang mit Daten zu vermeiden?

Bei sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulen der Pflege- und Gesundheitsberufe gibt es regelmäßig erforderliche Schnittstellen zur Patienten- und Altenhilfeversorgung sowie der Behindertenhilfe. Daten unterschiedlichster Art und Qualität werden hier ausgetauscht. Die Kompatibilität und Pluralität von Datenverarbeitungssystemen muss sichergestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Freien Schulen den Vorgaben der DSGVO und dem BDSG unterliegen und nicht dem Landesdatenschutzgesetz.
Um eine effektive Datenerfassung und Bereitstellung sicherzustellen, müssen auf Basis standardisierter Datenformate, Schnittstellen und Prozesse z.B. zu ASV-BW entwickelt werden, um den zur Datenmeldung und Datenbereitstellung Verpflichteten außerhalb der öffentlichen Verwaltung, d.h. den Träger freier Schulen, wie in den Eckpunkten für die Datenstrategie vorgesehen, einen einfachen Zugang zu gewährleisten.
Im Sinne der Effizienz muss der Zugang zu den Datenräumen auf der Basis einheitlicher Regeln und Standards dann auch den Trägern freier Schulen offenstehen, um die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Sinne einer datenbasierten Wertschöpfung von Open Data weiterbearbeiten und nutzen zu können. Dies umfasst sowohl Schülerdaten wie auch Lehrerdaten, da die Personal- und Schulplanung bei den Trägern freier Schulen gerade nicht über ASV erfolgt, sondern über externe SW-Programme.
Medienbrüche sind zu vermeiden, hierbei ist es wesentlich, dass Schnittstellen den Import und Export von Daten ermöglichen, ohne dass die Lizenzierung und Nutzung neuer SW-Programme, verbindlich vorgegebener VPN-Anbieter oder die eigene Entwicklung von Schnittstellen für die Träger freier Schulen erforderlich wird.


IV. Allgemeine Anmerkungen

Die Trennung zwischen Fachaufsicht und Rechtsaufsicht im Kontext der Schulaufsicht muss für freie Schulen weiterhin sichergestellt und erhalten bleiben.
Die digitale Souveränität der Freien Schulen und ihrer Lehrkräfte, der Eltern wie der Schülerinnen und Schüler darf auch im Datenraum Bildung und Weiterbildung nicht verloren gehen.
Um die Ziele der Landesregierung auch im Sinne des Bürokratieabbaus zu erreichen ist die regelmäßige Evaluierung von Aufwand und Nutzen der Datenerhebung auch in diesem Kontext zwingend erforderlich.

9. Kommentar von :FZI Forschungszentrum Informatik

Relevante Daten für die Identifizierung von Handlungsfeldern

Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant? Die Datenerhebung sollte darauf ausgerichtet sein, vollständige Bildungs- und Erwerbsbiographien zu erfassen, um nachvollziehen zu können,

Welche Daten sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant?

Die Datenerhebung sollte darauf ausgerichtet sein, vollständige Bildungs- und Erwerbsbiographien zu erfassen, um nachvollziehen zu können, welche individuellen Bildungs-, Berufs- und Weiterbildungsentscheidungen dazu führen, dass Menschen ihre Situation im weiteren Lebensverlauf eher positiv oder eher negativ einschätzen. Auf dieser Basis können Personen an wichtigen Entscheidungspunkten, wie z.B. dem Ende der Schulzeit, ggf. ohne Abschluss, Arbeitslosigkeit, Unzufriedenheit mit der aktuellen Arbeit, individueller unterstützt werden. Zusammen mit der Transparenz über bestehende Angebote ist die Unterstützung bei persönlichen Entscheidungen der größte Hebel für individuellen Bildungserfolg (im Sinne von Zufriedenheit mit der eigenen Situation).

8. Kommentar von :AGFS - Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg
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7. Kommentar von :Dr.AnkeRigbers(StaLaBW)

Relevante Daten für Bildung und Weiterbildung

Das Statistische Landesamt unterstützt die Initiativen zur Verfügbarmachung pseudonymisierter Daten von Schülerinnen und Schülern auf Individualebene sowie die Schaffung eines Bildungsverlaufsregisters, um Grundlagen für eine stärker evidenzbasierte (politische) Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Darüber hinaus stellt das Statistische Landesamt

Das Statistische Landesamt unterstützt die Initiativen zur Verfügbarmachung pseudonymisierter Daten von Schülerinnen und Schülern auf Individualebene sowie die Schaffung eines Bildungsverlaufsregisters, um Grundlagen für eine stärker evidenzbasierte (politische) Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Darüber hinaus stellt das Statistische Landesamt schon seit langem Daten im CSV-Format zu Bildungsstruktur und -ausgaben, Allgemeinbildenden Schulen, Beruflichen Schulen, Hochschulen und Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.

6. Kommentar von :Prof. Dr. Jörn von Lucke, Zeppelin Universität

Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote

Folgende Daten und Fragen sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant: • Offene Qualitätsdaten über die Qualität der Schulausbildung • Offene Umweltdaten über die Qualität der Klassenräume •

Folgende Daten und Fragen sind mit Blick auf die Identifizierung von Handlungsfeldern und die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs) relevant:

• Offene Qualitätsdaten über die Qualität der Schulausbildung
• Offene Umweltdaten über die Qualität der Klassenräume
• Wie wird sichergestellt, dass es keinen gläsernen Schüler geben wird, dessen Schulerfolge und -misserfolge (mäßiger Erfolg bei Übungsaufgaben, schlechte Noten in Tests und Klausuren, schlechte Halbjahreszeugnisse, Jahrgangswiederholung) ihm auch noch Jahre nach dem Schulabschluss vorgehalten werden.
• Wie wird sichergestellt, dass systembedingte Überwachungsfunktionen der Lernplattformen zum Lernerfolg auch vom Schüler oder von seinen Erziehungsberechtigten abgeschaltet werden können? Es bedarf auch Zonen des freien, unüberwachten Lernens in einer offenen Gesellschaft.
• Wie wird sichergestellt, dass diese Daten auf Knopfdruck auch vom Schüler (täglich, wöchentlich, jährlich, nach Abschluss) gelöscht werden können?

5. Kommentar von : 1416

Mehrfacherfassung von Daten und Medienbrüche im Umgang mit Daten zu vermeiden

Nutzung eines Tools zur Erfassung von Schülerdaten (ASV) und gleichzeitig zur Erstellung von Prognose und Statistiken (ASD). Durch die Nutzung von ASV und ASD entstehen Doppelbefassungen und Übertragungsfehler. Ist die Nutzung beider Programme unabdingbar, wäre das Ermöglichen des Einspielens von Daten wichtig. (Zeitersparnis, Fehlerminimierung)

Nutzung eines Tools zur Erfassung von Schülerdaten (ASV) und gleichzeitig zur Erstellung von Prognose und Statistiken (ASD).
Durch die Nutzung von ASV und ASD entstehen Doppelbefassungen und Übertragungsfehler.
Ist die Nutzung beider Programme unabdingbar, wäre das Ermöglichen des Einspielens von Daten wichtig. (Zeitersparnis, Fehlerminimierung)

Institutionen mit berechtigtem Interesse an diesen Daten sollten auf diese jederzeit Zugriff haben und diese nach Merkmalen filtern können, so dass OFT-Abfragen der Schulen minimiert werden können. (Entlastung SL und Schulsekretariate)

4. Kommentar von : 1416

Relevante Daten im Sinne der Erreichung des bestmöglichen individuellen Bildungserfolgs

Längsschnittdaten von Lernstandserhebungen für jede Schülerin, jeden Schüler sind dringend notwendig Tool für das Monitoring von kompetenzorientierten Schüler:innenleistungen im laufenden Prozess im Sinne eines schulartübergreifenden Kompetenzrasters von Jahrgang 1-10 oder auch 1-13 Berücksichtigung von Daten des Sozialraumes im Sinne von

Längsschnittdaten von Lernstandserhebungen für jede Schülerin, jeden Schüler sind dringend notwendig

Tool für das Monitoring von kompetenzorientierten Schüler:innenleistungen im laufenden Prozess im Sinne eines schulartübergreifenden Kompetenzrasters von Jahrgang 1-10 oder auch 1-13

Berücksichtigung von Daten des Sozialraumes im Sinne von Matthias Forell für das Datenblatt von Schulen

3. Kommentar von :Frank Simon

Verbesserung der Unterrichtsqualität durch die Fachaufsicht

Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sollten die Daten aus den Dienstbesprechungen der Fachaufsicht zusammengeführt werden. Hierfür wäre eine Stärkung der Fachaufsicht erforderlich: a) in personeller Hinsicht, um mehr Dienstbesprechungen an den Schulen zur Sicherung der fachlichen Qualität durchführen zu können und b) in

Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sollten die Daten aus den Dienstbesprechungen der Fachaufsicht zusammengeführt werden.

Hierfür wäre eine Stärkung der Fachaufsicht erforderlich:
a) in personeller Hinsicht, um mehr Dienstbesprechungen an den Schulen zur Sicherung der fachlichen Qualität durchführen zu können und
b) in fachaufsichtlicher Hinsicht, um Unterrichtsbesuche durchführen zu können, da nur gesehener und von der Schulaufsicht beurteilter Unterricht die Qualität langfristig verbessert, da Theorie und Praxis so verzahnt würden. Bei Bedarf könnte im Anschluss eine (verbindliche) Fortbildungsempfehlung ausgesprochen werden.

Zur Finanzierung wäre die Reduzierung der Personenanzahl im Fortbildungsbereich möglich. Eine Bündelung auf wenige Fortbildner/innen, die dafür mehr Fortbildungen anbieten, würde hier die Qualität der Fortbildungen erhöhen und Kosten sparen, die für die Qualitätssicherung in der Fachaufsicht benötigt würde.

Die Qualität des Unterrichts muss insgesamt mehr in den Vordergrund rücken und dafür braucht es mehr Schulaufsicht, die mehr "sieht", mehr diagnostiziert und auch beurteilt.

Die Rückkehr zu einem zwei-stufigen Beurteilungsverfahren wäre eine weitere Maßnahme.

2. Kommentar von :H. Gutwald-Rondot AGRR

Einführung einer Schüler ID

Eine Schüler ID könnte den Bildungsweg begleiten und Lernfortschritte dokumentieren. Mögliche Maßnahmen wären nachvollziehbar und evaluierbar.