Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare
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JA! zur Pflegekammer
Ich finde die Einrichtung schon sehr wichtig. Sollte jetzt unbedingt mal umgesetzt werden.
Ja machen !
Ja das ist sehr gut
Eine solche Kammer sollte es geben
Ja zur Pflegekammer
Definitiv Ja!!!
Ja zur Pflegekammer aber nicht nach dem Modell von RLP
Ja zur Pflegekammer! Bitte aber nicht nach dem Modell in RLP. Hier hat der Geschäftsführer Matthias Moritz und sein Verwaltungleiter Florian Edinger neben dem Kammeraufbau gleichzeitig ein Test und Impfzentrum in Kaiserslautern aufgebaut und leiten das ganz nebenbei: testeval.de/impressum/. Die Rechtsaufsicht ist informiert und schaut dem Treiben zu. Das wird BaWü hoffentlich anders lösen. Wir drücken alle die Daumen und hoffen auf Erfolg!
Gewerkschaft für die Pflege oder doch lieber eine Pflegekammer
In den letzten Jahrzehnten konnte man die zunehmende Belastung des Pflegeberufes und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen aus allen Ecken hören. Die Menschen im Beruf haben es selbst erlebt und spüren es täglich. Die Gewerkschaften vertreten die Pflege in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern und sind in den letzten 5 Jahren auch über reine Lohnerhöhungen hinaus in Verhandlungen zur Entlastung aktiv geworden.
Sie leisten aber keinen Beitrag zur Weiterentwicklung des Pflegeberufes. Weder im Bereich der Aus- und Weiterbildung noch schaffen sie es Pflege auf der politischen Ebene zu vertreten. Wir benötigen eine Pflegekammer die genau diese Funktion wahrnimmt und auch gegenüber den anderen Berufen zu einer starken Stimme wird.
Pflegekammer ist zwingend notwendig!!
Bitte machen Sie die Hürden zur Einführung der Pflegekammer in Ba-Wü nicht zu schwer - wir brauchen sie dringend, um als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mehr Mitspracherecht zu haben. Wir müssen endlich effektiv unsere eigenen Belange gestalten und nicht von Lobbyisten fremdbestimmt sein!
Die Kammer ist zusätzlich ein Qualitätsmerkmal - ich zeige damit, dass ich die richtigen Qualifikationen und Fortbildungen besitze und die Bevölkerung in D professionell und auf einem qualitativ hohen Niveau pflegen kann. In vielen Bereichen könnte die Pflege auch in der Selbstständigkeit arbeiten - dies könnte in Zukunft ein großer Pfeiler in der Patientenversorgung sein, auch im ländlichen Bereich. Dafür brauchen wir eine Pflegekammer.
Minister Lucha, lassen Sie sich bitte nicht von Verdi oder kirchlichen Berufsverbänden von der Pflegekammer abbringen!!
Eine Pflegekammer ist längst überfällig!
Es ist längst überfällig, dass wir als professionelle Pflegenden politisch mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Wir stehen den anderen Professionen in nichts nach und es ist längst Zeit, dass wir selbst über unsere Belange entscheiden und nicht andere das für uns tun. Wir sind zahlenmäßig die am stärksten vertretene Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Dieser Schritt wird die Professionalisierung unseres Berufs weiter voranbringen und dazu führen, dass wir politisch auf einer Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen kommunizieren.
Pro Pflegekammer
Die Einführung einer Pflegekammer ist überfällig. Nur so gelingt die berufliche Festlegung allgemeingültiger Qualitätsstandards und die Befreiung des Berufes aus den Fängen der Nächstenliebe und damit der niedrigen Bezahlung. Als systemrelevanter Beruf ist eine Pflichtregistrierung obligatorisch.
Ernst Olbricht - Landespflegekammer
Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil sich ganz viele Kollegen:Innen sich nun langsam bewußt werden – nur gemeinsam sind wir stark!
Ein Einzelner kann leider nur sehr wenig bewegen. Bewegen heißt sich manchmal nur ganz mühsam, aber beharrlich weiter zu bewegen.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht