Gesundheit Beschluss der geltenden Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie die geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordnung des Sozialministeriums über die Gebühren für die Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Die Verordnung wurde zuletzt am 14. Mai 2024 geändert. Kontakt Kontakt Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Zur Pressestelle Kontaktformular