Nichtraucherschutzgesetz

Besondere Orte

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Kliniken aller Art
  • Gemeinschaftswohnanlagen
  • Suchthilfe-Zentren (Rauchen bei Alkoholentziehung gestatten)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Gemeinschaftswohnanlagen, Mehrfamilienhäuser
  • Offen zugängliche Orte, an denen sich Gruppen befinden
  • Verbot in Privaträumen (Balkone/ Terrassen von Wohnräume und -anlagen)
  • Rauchverbot in PKWs (Privat und/oder Firmenfahrzeuge)
  • Bildungseinrichtungen
  • Arbeitsstätten
  • Spielstätten

Kommentare : zu besonderen Orten

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

21. Kommentar von :ohne Name 104784

Besondere Orte auch rauchfrei machen

Die besonderen Orte sollten auch mit Verbot von allen Tabakwarenkonsum durchgesetzt werden.