Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Kommentare

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

19. Kommentar von :GAMF

Raucherlokale, Außengastro

Es grenzt an Diskriminierung, wenn Nichtraucher von Rauchern getrennt werden. Soll man seine Freunde danach aussuchen? Also: Abschaffung von Raucherlokalen (wie übrigens in vielen europäischen Ländern schon geschehen!) Auch im Freien ist Rauch eine Belästigung, das Essen schmeckt anders mit Rauch-Untermalung. Die Raucher können in einem für […]

Es grenzt an Diskriminierung, wenn Nichtraucher von Rauchern getrennt werden. Soll man seine Freunde danach aussuchen?

Also: Abschaffung von Raucherlokalen (wie übrigens in vielen europäischen Ländern schon geschehen!)

Auch im Freien ist Rauch eine Belästigung, das Essen schmeckt anders mit Rauch-Untermalung. Die Raucher können in einem für diesen Zeitraum separaten Bereich rauchen, wenn das Bedürfnis zu stark wird.

36. Kommentar von :Jo

Rauchfreie Außengastronomie

Wir brauchen endlich eine rauchfreie Außengastronomie. Bayern hat gerade bei Cannabis vorgemacht, dass das problemlos geht.   Zahlreiche Studien belegen, dass Passivrauchen auch im Freien stark gesundheitsgefährdend sein kann. Die Zusammensetzung des toxischen Rauchs unterscheidet sich im Freien nicht von der in Innenräumen. Der Rauch bildet […]

Wir brauchen endlich eine rauchfreie Außengastronomie. Bayern hat gerade bei Cannabis vorgemacht, dass das problemlos geht.

 

Zahlreiche Studien belegen, dass Passivrauchen auch im Freien stark gesundheitsgefährdend sein kann. Die Zusammensetzung des toxischen Rauchs unterscheidet sich im Freien nicht von der in Innenräumen. Der Rauch bildet Schwaden, die in Abhängigkeit von Windrichtung und Entfernung eine stärkere oder schwächere Konzentration erreichen.

 

Dies kann erhebliche Gesundheitsgefährdungen bewirken und insbesondere für Asthmatiker, Allergiker, Herzpatientinnen und -patienten sowie Personen mit vorgeschädigter Lunge einen Ausschluss von weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens bedeuten.

20. Kommentar von :ohne Name 102126

Gastronomie/ Konzerte/ Veranstaltungen

Ich möchte nicht passivrauchen, daher sollte überall dort, wo ich den Raucher:innen aus dem Weg gehen kann, wie z.B. auf Konzerten oder Festivals, das Rauchen untersagt sein und/oder Raucherbereiche wie am Bahnhof vorhanden sein (die btw auch mal besser kontrolliert werden sollten). Und natürlich in der Gastronomie gilt das gleiche, ich möchte […]

Ich möchte nicht passivrauchen, daher sollte überall dort, wo ich den Raucher:innen aus dem Weg gehen kann, wie z.B. auf Konzerten oder Festivals, das Rauchen untersagt sein und/oder Raucherbereiche wie am Bahnhof vorhanden sein (die btw auch mal besser kontrolliert werden sollten).

Und natürlich in der Gastronomie gilt das gleiche, ich möchte mein Essen nicht mit diesem Gestank belasten oder mich ständig umsetzen müssen!!

21. Kommentar von :Müller

Außengastro/ Schule/ Privater Bereich

Mich als Nichtraucher stört das Rauchen im Außenbereich massiv und jetzt mit einem kleinen Kind erst Recht. Die ersten „Graswolken“ durften wir auch schon im Außenbereich eines Gastrobetriebes ertragen- einfach unfassbar!   Man kann auch aus keinem Einkaufszentrum rauslaufen, ohne sich durch die Rauchgrüppchen zu bahnen, ich halte hier schon […]

Mich als Nichtraucher stört das Rauchen im Außenbereich massiv und jetzt mit einem kleinen Kind erst Recht. Die ersten „Graswolken“ durften wir auch schon im Außenbereich eines Gastrobetriebes ertragen- einfach unfassbar!

 

Man kann auch aus keinem Einkaufszentrum rauslaufen, ohne sich durch die Rauchgrüppchen zu bahnen, ich halte hier schon automatisch die Luft an…

 

Mit einer Schülergruppe warteten wir am Bahnhof auf den nächsten Zug, hier darf wohl auch noch geraucht werden - muss das sein? An Schulen (nicht nur mit Oberstufe) gibt es noch die coolen Raucherecken, das gehört für mich absolut verboten. Auf Kinderspielplätzen, Kitas (Wartebereich davor…) sowieso.

 

Auch im privaten Bereich stört es massiv, jetzt im Sommer freut man sich aufs Durchlüften und hat regelmäßig den Qualm in der Wohnung stehen oder möchte entspannt auf Balkon und Terrasse sitzen und darf den Dauerraucher-Nachbar ertragen.

 

Es wäre schön, wenn hier massiv nachgebessert würde, die Belastungen für das Gesundheitssystem sind schon hoch genug! On top kommen die vielen unzähligen Zigarettenstummel auf den Böden, die wie mittlerweile auch nachgewiesen wurden nicht gerade umweltverträglich sind. Wenn es nach mir ginge würde ich das Rauchen im öffentlichen/semi-öffentlichen Raum komplett verbieten und die Strafe bei Verstoß/ Verschmutzung so eklatant hoch ansetzen, dass keiner erst auf die Idee kommt sich überhaupt eine Zigarette anzuzünden.

7. Kommentar von :Christoph.J

Nichtraucherschutz Außengastro, öffentlicher Bereich

Tabak-Rauch einschließlich der von E-Zigaretten ist generell eine Belästigung anderer und obendrein gesundheitsschädlich. Rauch kennt nun mal keine Tisch- oder Balkongrenzen. Die Einstellung vieler Raucher dazu ist leider "er/sie kann ja gehen...", womit gemeint ist, in seine Wohnung wenn es auf dem Balkon oder im Treppenhaus stinkt oder die […]

Tabak-Rauch einschließlich der von E-Zigaretten ist generell eine Belästigung anderer und obendrein gesundheitsschädlich. Rauch kennt nun mal keine Tisch- oder Balkongrenzen. Die Einstellung vieler Raucher dazu ist leider "er/sie kann ja gehen...", womit gemeint ist, in seine Wohnung wenn es auf dem Balkon oder im Treppenhaus stinkt oder die Terrasse des Lokals verlassen. Die eigene Freiheit geht aber immer nur bis dahin, wo die Freiheit des anderen beginnt. Diese Einsicht ist einem Süchtigen aber schwer vermittelbar.

Dazu kommt seit neuestem die Cannabis-Freigabe, was viele Gastronomie-Betriebe bereits 2024 veranlasst hat, im Außenbereich Schilder aufzustellen, dass mit Rücksicht auf Kinder kein Cannabis-Konsum erlaubt wäre.

Der Gesetzgeber kommt hier seinem Auftrag nicht nach, wenn er das Problem an die Gastronomie-Betreiber oder die Privatleute delegiert.

Dasselbe gilt im übrigen für Lärm - insbesondere von Motorrädern, die bekannterweise häufig noch auf Lärm getunt sind. Auch hier ist erkennbar wenig Einsicht der Verursacher zu erkennen.

Ellbogengesellschaft halt - und die Politik duckt sich weg.

 

 

13. Kommentar von :Oralibre

Rauchen im Aussenbereich von Cafes und Gaststätten

Meistens ist es doch so, dass man als Nichtraucher nach Innen gehen muss, wenn man nicht eingenebelt werden möchte und das im Sommer!

Viele Raucher nehmen nicht mal Rücksicht, wenn man kleine Kinder dabei hat. Prinzipiell sollte dass Rauchen in der Aussengastro nicht erlaubt sein. Es funktioniert doch auch in Italien, warum nicht hier?

22. Kommentar von :ohne Name 102159

Belästigung durch Passivrauch

Tabakkonsum Sollte in sämtlichen gastronomischen Einrichtungen verboten werden, da nicht Raucher massiv in Biergarten durch den Tabakkonsum belästigt werden.

5. Kommentar von :mafe

Rauchverbot in Außen-Gastro

Das Rauchen in den Gastronomie-Außenbereichen sollte generell verboten werden. Will man sich nicht dem Rauch aussetzen, ist man praktisch gezwungen, drinnen zu sitzen.

12. Kommentar von :Jolie70

Wo gegessen wird, darf grundsätzlich nicht geraucht werden

Bei Einführung des Gesetzes hieß es, wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden und dann wurde eine Ausnahme nach der nächsten gebilligt. Auch in Außenanlagen von Gaststätten und in Sportstätten jeglicher Art sollte das Rauchen verboten werden. Das gilt für den Fußballverein genauso wie für Bowlinghallen. Vor allem wenn Kinder und Jugendliche […]

Bei Einführung des Gesetzes hieß es, wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden und dann wurde eine Ausnahme nach der nächsten gebilligt. Auch in Außenanlagen von Gaststätten und in Sportstätten jeglicher Art sollte das Rauchen verboten werden. Das gilt für den Fußballverein genauso wie für Bowlinghallen. Vor allem wenn Kinder und Jugendliche unterwegs sind, sollte das Nichtrauchergesetz greifen!

9. Kommentar von :DGP

Rauchen in Außengastro

Ich finde es immer sehrt unangenehm, wenn ich mit meiner Familie im Biergarten oder Eiskaffee sitze und plötzlich Zigarettenrauch vom Nachbartisch rüber zieht. Das verdirbt mir den ganzen Geschmack. Zusätzlich ist es auch noch ungesund. Für meine Frau, die Asthmatikerin ist, wird es dann doppelt unangenehm! Wenn man die Leute dann höflich bittet […]

Ich finde es immer sehrt unangenehm, wenn ich mit meiner Familie im Biergarten oder Eiskaffee sitze und plötzlich Zigarettenrauch vom Nachbartisch rüber zieht. Das verdirbt mir den ganzen Geschmack.

Zusätzlich ist es auch noch ungesund. Für meine Frau, die Asthmatikerin ist, wird es dann doppelt unangenehm!

Wenn man die Leute dann höflich bittet aufzuhören, werden diese in letzter immer aggressiver.

Das gehört grundsätzlich verboten.