Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Kommentare

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

115. Kommentar von :ohne Name 104049

Vergleich Rauchverbote andere EU Länder

In einem großen Teil der EU Länder gilt ein Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige mitfahren. Oft mit hohen Strafen.

Wäre schön, wenn das genau so übernommen wird.

www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/rauchverbote-europa/

64. Kommentar von :Matthias

Rauchverbot?

Man kann das Rauchen im Außenbereich einer Gastro, oder in einer Raucherkneipe nicht verbieten.

Wo bleiben da die Rechte der Raucher? Es ist nunmal eine Sucht. Sonst müsste man auch das Autofahren in Städten und Dörfern verbieten, wegen der Luftverschmutzung und dem Lärm.

Niemand ist verpflichtet in eine Kneipe zu gehen.

66. Kommentar von :ohne Name 103143

Raucherkneipe

Ich bin Pächter einer Raucherkneipe mit Biergarten. Es kann jeder selber entscheiden ob er meine Kneipe besuchen möchte. Ich habe fast zu 100 % Raucher als Gäste. Essen gibt es bei mir nicht. Ich könnte meine Kneipe schließen wenn ein absolutes Rauchverbot kommen würde. Dann habe ich eine rauchfreie Kneipe aber keine Gäste mehr.

69. Kommentar von :David Blanco

Unternehmerische Freiheit

An sich ist doch alles gut geregelt. Warum man sich jetzt wieder da dran machen muss, wo es doch gut funktioniert, ist wie immer ein Rätsel.   Jede/r kann frei entscheiden ob man in eine Raucherkneipe gehen mag oder auch nicht. Warum sollte man dies verbieten? Ich geh auch nicht ins italienische Restaurant und poche darauf endlich dort auch ein […]

An sich ist doch alles gut geregelt. Warum man sich jetzt wieder da dran machen muss, wo es doch gut funktioniert, ist wie immer ein Rätsel.

 

Jede/r kann frei entscheiden ob man in eine Raucherkneipe gehen mag oder auch nicht. Warum sollte man dies verbieten? Ich geh auch nicht ins italienische Restaurant und poche darauf endlich dort auch ein Hamburger zu bekommen. In den normalen Gaststätten ist es klar geregelt, ab einer gewissen Größe braucht man eben einen separaten Raucherraum - wo auch kein Nichtraucher gezwungen wird dort rein zu gehen. Was ich nachvollziehen kann, dass der Nichtraucher nicht durch den Raucherraum durch muss um in den Nichtraucherbereich zu gelangen. Ich selbst, Raucher und Gastronom, kann sowas auch tatsächlich nachvollziehen.

 

Jetzt kommt vermutlich das eigentliche Thema, der Außenbereich in der Gastronomie. Nun ja, man will ja keine Gäste verprellen. Außerdem können wir Gastronomen es uns aktuell auch nicht leisten auf Gäste zu verzichten und letztlich möchte ich dem Gast auch nicht vorschreiben ob er rauchen darf oder auch nicht. War schon schwierig genug das Thema als das Nichtraucherschutzgesetz umgesetzt wurde. Der Kompromiss dass die Raucher nun in den Außenbereich müssen, hat sich etabliert und wurde auch so angenommen. Wäre es tatsächlich so dramatisch wie es teilweise hier dargestellt wird, würden doch kaum Gäste sich in den Außenbereich der Gastronomie begeben, da würden ja nur noch die Raucher übrig bleiben und die sind auch die Minderheit in der Bevölkerung. Sollte es für Gastronomen so interessant sein einen Nichtraucherbereich im Außenbereich zu haben, wäre dies schon längst passiert. Wir selber haben in unserem Biergarten einen Nichtraucherbereich am Spielplatz etabliert. Da wir unseren Gästen ein rauchfreies Biergartenerlebnis anbieten wollten und wir die Kombination aus Rauchen und Kindern nicht so toll finden. Aber dies ist unsere eigene unternehmerische Entscheidung gewesen. Da will ich von keinem Gesetz dazu gezwungen werden ob ich dies so umsetze oder auch nicht. So haben wir 20% der Plätze rauchfrei und nein, die Nachfrage ist nicht so hoch, dass wir dies aktuell erweitern würden. Wir haben allerdings auch 950 Sitzplätze im freien und haben kein Problem dies so umzusetzen. Alle Gäste (Raucher wie Nichtraucher) haben auch so Verständnis dafür und niemand fühlt sich eingeschränkt oder gemaßregelt.

 

Was wäre die Konsequenz wenn man im Außenbereich das Rauchen verbieten würde? Veranstaltungen und private Feiern (Geburtstage etc.) würden noch mehr auseinander gezerrt werden (hat man jetzt schon, wenn die eine Hälfte drin ist und die andere Hälfte draußen beim rauchen - der Stimmung bei solchen Festen hat dies bis heute hin nicht gut getan). Die Raucher müssten dann "auf die Straße" und rauchen dort, da kommen dann die Nachbarn die sich beschweren weil es so laut ist und man nicht schlafen kann oder man sich in der Nachtruhe gestört fühlt. Ich hoffe nicht das es soweit kommen muss.

 

Ich denke für den Gastronomieteil des Gesetzes kann man an gewissen Stellschrauben drehen und es verfeinern (z.B. nicht durch den Raucherbereich um in den Nichtraucherbereich zu kommen). Aber man sollte nicht mit neuen generellen Verboten (wie z.B. ein Rauchverbot im Außenbereich) verschlimmbessern.

114. Kommentar von :ohne Name 104127

Passivrauchen

Gastronomie im Außenbereich ohne Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung wäre ein Traum! Ich bekomme von Zigaretten- und Zigarrenrauch massive Kopfschmerzen. Ein Genießen des Essens ... unmöglich. Dass Passivrauchen schädlich ist, ist bekannt. Diese Art der Körperverletzung war bislang erlaubt, Lobbyismus sei Dank. Zeit, dass sich was […]

Gastronomie im Außenbereich ohne Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung wäre ein Traum!

Ich bekomme von Zigaretten- und Zigarrenrauch massive Kopfschmerzen. Ein Genießen des Essens ... unmöglich. Dass Passivrauchen schädlich ist, ist bekannt. Diese Art der Körperverletzung war bislang erlaubt, Lobbyismus sei Dank.

Zeit, dass sich was ändert!

77. Kommentar von :Klaus K

Ich bin froh in BaWü zu leben

Unsere Regelung mit abgegrenzten Räumen ist eine faire und für alle Beteiligten akzeptable Regelung. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Staat nicht in die Geschäftsrechte des Gastronomen eingreifen darf! Jeder Wirt muss für sich entscheiden können, ob und in welcher Form er das Rauchen erlaubt. Es ist seine unternehmerische Hoheit! Wenn […]

Unsere Regelung mit abgegrenzten Räumen ist eine faire und für alle Beteiligten akzeptable Regelung. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Staat nicht in die Geschäftsrechte des Gastronomen eingreifen darf! Jeder Wirt muss für sich entscheiden können, ob und in welcher Form er das Rauchen erlaubt. Es ist seine unternehmerische Hoheit! Wenn eine Eckkneipe sich für das Rauchen entscheidet, dann kommt aussen ein Hinweis hin "Raucherkneipe! Zutritt erst ab 18 Jahren) und gut ist's. Wenn dann die Gäste wegbleiben, ist es sein unternehmerisches Risiko.

83. Kommentar von :SH

Belästigung durch Rauchschwaden in der Außengastronomie

Leider gibt es in der Außengastronomie kein Rauchverbot. Oft fühle ich mich durch den Zigarettenrauch belästigt. Gerade wenn man am Tisch nebenan etwas Essen möchte. Oder einfach mal nur entspannen möchte, bekommt man ungewollte eine Ladung Rauch in den Mund oder Rachen. Gerade wen es, wie inzwischen öfters der Fall, sehr windig ist.   Um der […]

Leider gibt es in der Außengastronomie kein Rauchverbot. Oft fühle ich mich durch den Zigarettenrauch belästigt. Gerade wenn man am Tisch nebenan etwas Essen möchte. Oder einfach mal nur entspannen möchte, bekommt man ungewollte eine Ladung Rauch in den Mund oder Rachen.

Gerade wen es, wie inzwischen öfters der Fall, sehr windig ist.

 

Um der Gastronomie hier entgegen zu kommen, wäre anstatt eines völligen Rauchverbotes, vielleicht das Einrichten rauchfreier Zonen im Außenbereich denkbar. Die Raucherbereiche sollten jedoch einen ausreichenden Abstand vom Nichtraucherbereich einhalten müssen.

95. Kommentar von :ohne Name 103539

Ist-Zustand beibehalten

Keine Verschärfungen in der Gastronomie. Nichtraucherschutz besteht durch die aktuellen Regelungen.

98. Kommentar von :ohne Name 103521

Umfrage Placements in den Medien , die nicht repräsentativ sind

Recht einfach ist es für Verbände in Sachen Öffentlichkeitsarbeit zu Wort zu kommen und Meinungen zu platzieren. Teils sind Medien immer wiede r mit "Anzeigen" von Tabakkonzernen überzogen. Für die Zivilbevölkerung ist das nicht ganz so einfach mal hier und da einen Artikel zu platzieren. Wer sich so einen Artikel zum Rauchverbot in der Gastronomie […]

Recht einfach ist es für Verbände in Sachen Öffentlichkeitsarbeit zu Wort zu kommen und Meinungen zu platzieren. Teils sind Medien immer wiede r mit "Anzeigen" von Tabakkonzernen überzogen. Für die Zivilbevölkerung ist das nicht ganz so einfach mal hier und da einen Artikel zu platzieren. Wer sich so einen Artikel zum Rauchverbot in der Gastronomie inkl. Umfrage mal anschauen möchte , der kann das hier tun. Aus meiner Sicht heraus, sind repräsentative Umfragen nur ein Instrument, die von einem unabhängigen Dritten in Auftrag gegeben werden und dann auch erst aussagekräftig.

 

www.schwaebische-post.de/ostalb/ostalbkreis/sollte-rauchen-in-der-gastronomie-verboten-werden-ihre-meinung-ist-gefragt-93225960.html

118. Kommentar von :FreiheitenAustarieren

Wirte nicht in ein Lager drängen - ihnen die Entscheidung abnehmen

Ein Schnitzel, Eis oder sonst was schmeckt nicht mehr, wenn man vom Nebentisch eingeräuchert wird. Im schlimmsten Fall wird noch in Schichten geraucht, dass das Unheil kein Ende nimmt. Den Wirten die leidige Aufgabe zuzuschieben, aufgrund des Hausrechts eine gesellschaftliche Gruppe zu verprellen, ist überaus unglücklich. Nehmen wir ihnen die […]

Ein Schnitzel, Eis oder sonst was schmeckt nicht mehr, wenn man vom Nebentisch eingeräuchert wird. Im schlimmsten Fall wird noch in Schichten geraucht, dass das Unheil kein Ende nimmt. Den Wirten die leidige Aufgabe zuzuschieben, aufgrund des Hausrechts eine gesellschaftliche Gruppe zu verprellen, ist überaus unglücklich. Nehmen wir ihnen die Verantwortung ab; bitte einfach Rauchverbot in der Außengastro wie auch drinnen. Seit man drinnen nicht mehr rauchen darf, sind die Restaurants nicht ausgestorben, sondern für viele Menschen attraktiver geworden. Gleiches gilt in der Außengastro.

 

Gerne ausgewiesene Raucherbereiche mit erheblichem Abstand schaffen.