Nichtraucherschutzgesetz

Nutzen und Bedarf einer Gesetzesänderung

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Gestaltungsspielraum des Landes
  • Neujustierung des Rauchbegriffs
  • Gesetzessystematik (Ausnahme-Regelungs-Verhältnis)
  • Ergänzungen des bestehenden Gesetzes versus komplette Novellierung
  • Evaluierung der geltenden Rechtslage – Wie hat sich das bisherige (nicht) bewährt?
  • Folgenabschätzung möglicher Änderungen
  • Gesetzesrang der Suchtprävention?
  • Ausweitung des Gesetzes auf Vollzugsanstalten
  • Klare Regelung von bisherigen Grauzonen
  • Folge-Auswirkungen von Regelungen auf Lärmbelastung

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Rauchen nur ohne Gefahr des Passivrauchen für andere, zum Beispiel komplett gesonderte Räumlichkeiten
  • Formulierung von klaren gesetzlichen Zielen

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Kommentare : zum Nutzen und Bedarf einer Gesetzesänderung

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11. Kommentar von :ohne Name 103467

Notwendig

Eine Notwenigkeit für Nachjustierungen besteht meiner Meinung nach ganz klar. In Anbetracht ganz gravierend konstant hohen Konsumzahlen unter Rauchern. Jetzt ist noch die Konsumzahl der E-Zigaretten on the top dazu gekommen. Fürchterliche Zustände in Schulen, Parks, auf offener Straße und in den Sozialen Medien kann man den Jugendkonsum zuschauen.

Eine Notwenigkeit für Nachjustierungen besteht meiner Meinung nach ganz klar. In Anbetracht ganz gravierend konstant hohen Konsumzahlen unter Rauchern. Jetzt ist noch die Konsumzahl der E-Zigaretten on the top dazu gekommen. Fürchterliche Zustände in Schulen, Parks, auf offener Straße und in den Sozialen Medien kann man den Jugendkonsum zuschauen. Der Rauchbegriff ist schon seit dem es die E-Zigarettenprodukte gibt überholungsbedürftig. Die Erwägungsgründe der EU Richtlinie Tabakproduktdirektive sehen einen besonders restriktiven Umgang im Sinne des Verbraucherschutz, insbesondere Jugendschutz vor. Daher ist aus meiner Sicht auch eine nationale Umsetzung im Landesnichtraucherschutzgesetz schon seit Jahren angezeigt. Die politischen Versäumnisse zeigen sich im öffentlichen Raum in Gaststätten, Einkaufsstraßen, Bahnhof, Haltestellen, semi-öffentlich, Veranstaltungen, d.h. im Straßenbild eklatant. Bei uns wird auf offener Straße überall um die Wette konsumiert als gäbe es dafür einen Weltmeistertitel. Besonders ärgerlich ist es im Sommer, wenn man auf Konzerte, Feste oder draußen was essen will. Kaum ist man angekommen kommen schon die Wolken und der Gestank in der Luft. Der Anblick des Konsums ist jetzt vorsichtig ausgedrückt auch nicht besonders attraktiv.

10. Kommentar von :ohne Name 102144

Je einfacher die Regeln desto verständlicher

Absolutes Rauchverbot im öffentlichen und semi-öffentlichen Raum. Einfach zu kontrollieren und praktizierter Nichtraucherschutz.

9. Kommentar von :ohne Name 102378

Der Kampf um die Lufthoheit kostet uns alle und wir können uns das nicht mehr leisten

Kann sich wer vorstellen was das ist? nicotine benzoate,2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramide,2-Ethyl-3-hydroxy-4H-pyran-4-on, Acetin, Milchsäure, N-Ethyl-2-isopropyl-5-methylcyclohexane carboxamide, yl-(E)-cinnamate, ethyl-trans-cinnamate, Vanillin, (R)-p-Mentha-1,8-dien, 3-hydroxy-2-methyl-4-pyrone, Nicotine lactate, 1-phenylethyl acetate,

Kann sich wer vorstellen was das ist?
nicotine benzoate,2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramide,2-Ethyl-3-hydroxy-4H-pyran-4-on, Acetin, Milchsäure, N-Ethyl-2-isopropyl-5-methylcyclohexane carboxamide, yl-(E)-cinnamate, ethyl-trans-cinnamate, Vanillin, (R)-p-Mentha-1,8-dien, 3-hydroxy-2-methyl-4-pyrone, Nicotine lactate, 1-phenylethyl acetate, Ethylbutyrat, trans-hex-3-en-1-on, Isopentylacetat, Hexylacetat, gamma-Decalactone, Malonether, 4-(4-Hydroxyphenyl)-2-butanon, Maltol, Methylanthranilat, cis-3-Hexen-1-yl acetate, (E)-4-Methyl-2-(pent-1-enyl)-1,3-dioxolan, Linalool; 3,7-Dimethyl-1,6-octadien-3-ol, 2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid, Benzylbenzoat, Triacetin, Propansäure, Allylhexanoat, Zimtsäuremethylester, Erdbeeraldehyd, Allylcyclohexylpropionat, Citronellol, D-Limonen, Ethylmaltol, Anthranilsäuremethylester, Ethylpropionat, beta-Pinen, Neral, Carvon, L-Menthon, Ethylbutyrat, 2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid (Cooling Agent WS23), Pyridine 3-[(2S)-1-methyl-2-pyrrolidinyl)]benzoat, Ethylacetat; Essigsäureethylester, Benzylbenzoat; Benzoesäurebenzylester, beta-Damaskon, Zimtalkohol, Allyl-3-cyclohexylpropionat, 2,6-Dimethylhept-5-enal
Das sind Stoffe, die in und vor den Schulen, in Parks, Einkaufsstraßen, Gastronomieaußenbereichen, Bushaltestellen, Bahngleisen vor den Eingängen von Supermärkten, Krankenhäusern usw. usf. konsumiert werden und womit unsere Kinder und wir Tag für Tag zzgl. Zum Tabakrauch eingenebelt werden. Diese tollen e-Zigaretten werden vermaktet unter verharmlosend klingenden Produktbezeichnungen wie Blue Razz Lemonade, Pink Lemonade, Watermelon Ice, Strawberry Ice, elfergy Ice (energy), elfstorm Ice, Spearmint, Cola Cherry Ice, Citrus Sunrise, Sour Red, Triple Berry, Pineapple Ice, Tropical Island, Apple Peach, Blueberry Sour Raspberry, Pineapple Mango Orange, Cotton Candy Ice, Cherry Cola, Kiwi Passionfruit Guava. Hort sich gut an und gar nicht gefährlich, man will möglichst selbst mal testen, oder? Man könnte fast meinen der Maledivenurlaub wäre jetzt 24/7 für uns alle leistbar. Während die Chinesen diesen Unfug aus Kinderschutzgründen verboten haben, und auch der Marktführer elf Bar in UK zumindest findet gewisser Geschmacksirrsinn sei kinderaffin und seine Sortimentstiefe infolge von politischem Druck geschmälert hat, findet der elf Bar Produkt Manager, dass gilt für Deutschland nicht. Diese Produkte sind für Kinder und Jugendliche the hottest shit wie aus der Studie der DAK hervorgeht, vgl. hierzu. .
https://www.dak.de/presse/bundesthemen/kinder-jugendgesundheit/e-zigarette-ist-bei-schulkindern-einstiegsdroge-nummer-eins-fuer-nikotinsucht-_48748#/
Deswegen rege ich an die DAK zu den Impulsgebenden einzuladen. Diese möchte doch bitte eine Kostenfolgenabschätzung aufsummieren, die mit einem Erhalt des Status Quo einhergeht, insoweit e-Zigaretten nicht im LNRSG endlich mit angeführt und gleichgestellt mit herkömmlichen Tabakprodukten werden. Diese Chemikalienmischungen und -konzentrationen sind je Sorte mannigfaltig. Die Liste ist nicht vollständig. Das sind nur eine Auswahl der Inhaltsstoffe, die in den Sicherheitsdatenblättern des Marktführers Esel Bar/ Lost Mary (Wegwerf Vapes) bzw. elfliq/ maryliq (Nikotinsalz Liquids) angeführt werden. Nicht alle Stoffe müssen angeführt werden, nicht alle Stoffe müssen gekennzeichnet werden. Das hier ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der mit Masse unkontrolliert verkauft wird und von Millionen in Deutschland, darunter Kinder und Jugendliche teils täglich mehrfach in die Lunge inhaliert wird. Das Ganze geschieht noch in extrem hohen Nikotinkonzentrationen von teils 20mg je ml. Passiv konsumieren gezwungenermaßen seit Jahren ebenfalls Millionen mit. Gegenwärtig gibt es keinen Schutz. Diese Liste von chemischen Gemischen ist unvollständig, nicht alle Stoffe müssen in diesen Sicherheitsdatenblättern angeführt werden. Die WHO gibt an es soll 16.000 davon geben. Sie werden mal in englischer Sprache, mal in deutscher Sprache angeführt, obwohl nur die deutsche Sprache in unserem Land erlaubt ist. Das interessiert alles seit Jahren niemanden, besonders nicht die Inverkehrbringer.. Wir sollen uns nicht so anstellen, das ist ja nur eine Wolke, Disko-Nebel, oder ein Erdbeerwölkchen, riecht doch gut. Also bitte mal die Füße stillhalten. Der Verbraucherschutz soll angeblich gewährleistet sein, tönte es vor gut einem Jahr von einer Gesundheitsexpertin aus bundesweit ranghoher Position, die sich niemals mit Verbraucherschutz befasst hat, in einem Radio Interview. Während diesem Interview gab es schon mehr als ein Jahr in Deutschland sog. Wildwuchs mit dem Wegwerf Vape Hype in den Sozialen Medien und an jeder Straßenecke wie heiße Semmeln zu Niedrigstpreisen gehandelt. Das Resultat einer Untersuchung von Marktüberwachungen ist vernichtend, obschon die Stichprobe verschwindend gering ist. 100 % Durchfallquote bei den Wegwerf Vapes, also drastischer kann es nicht sein. Diese Industrie schert sich einen Scheiß um Gesetze, es geht nicht um Gesundheit oder das mantramäßig politisch wohlklinge Verkaufskonzept Harm Reduction. Schon zu diesem Zeitpunkt äußerte sich die Gesundheitsexpertin fahrlässig.
https://link.springer.com/article/10.1007/s00003-024-01510-y
Auch Nichtkonsumenten sind Verbraucher. Auch Kinder, Jugendliche und chronisch Erkrankte (z.B. Asthma) sind Verbraucher. Keine dieser komplexen Chemikaliengemische sind in ihrer Zusammensetzung im Detail und in ihrer Verteilung und Dosierungskonzentration bis heute durchgehend bekannt. Auch gibt es kein Zulassungsverfahren, sondern nur ein Anmeldeverfahren für die Inverkehrbringer. Selbst der Verband des e-Zigarettenhandel bezeichnete diesen Umstand des Anmeldeverfahrens als Datengrab. Von gewährleistetem Verbraucherschutz zu sprechen ist mindestens naiv oder sehr fahrlässig.
Je nach Zusammensetzung des Chemikaliengesmischs als auch der verwendeten Materialmixe sind unterschiedliche Wirkungen auf Körper und Geist je Ausprägung zu erwarten. Diverse Stoffe sind Allergene, div. Stoffe sind als erbgutschädigend bekannt und bereits in anderen Ländern auf der Verbotsliste. Über keine dieser Stoffe in Form einer Beimengung zu einem hochkomplexen Gemisch können weitreichende und valide Aussagen zu Metabolisierungen getroffen werden, also wie sich das Gemisch im Körper verwandelt und was dann letztlich dieses bewirkt. Über Einzelstoffe ist das zwar schon bekannt, doch sie befinden sich alle in einem komplexen Chemikaliengemisch und werden von Millionen Menschen aktiv und passiv konsumiert. Sie werden zu Millionen gehandelt. Aufwendige Beforschungen werden von der Industrie nicht getätigt, das würde dem eigenen Geschäftsmodell ja nur zuwiderlaufen.
Stattdessen werden abertausende in Forschung gesetzt, um Zweifel zu sähen und neuartige Narrative aufzubauen. So z.B. diese Produkte seien zu 95 % weniger schädlich, dabei wird die beliebte Methode der Personifikation zuweilen genutzt: „Die e-Zigarette ist nicht schuld“. „Die eine e-Zigarette gibt es nicht“, es gibt abertausende Chemikalienmischungen, diverse Materialien. Getestet werden nur die Emissionen von Nikotin, Nitrosaminen, Carbonylverbindungen. Doch was das sonst noch alles an Emissionen zutage treten kann, das ist schlicht zu teuer und eine rein computergestützte Animation ist ein de facto waghalsiges Unterfangen, wenn es um die Frage einer gesamten Volksgesundheit und derer von diversen Folgegenerationen gehen soll, zudem ist auch dieses Verfahren zu teuer. Die Markteintrittshürden sind sowas von gering, obwohl viel auf dem Spiel steht und es ist nichts Geringeres als erneut die Frage der Volksgesundheit, die im Raum steht und der ewige Kampf um die Lufthoheit. Diese Produkte nur anhand von einer Mindestanforderung an Emissionsprüfung, einem läppischen Anmeldeverfahren für eine gesamte Gesellschaft auf dem Markt dem Konsum zu Millionen freizugeben, ist der größte unethische Menschenversuch, den ich in meiner Lebzeit erlebt habe . Dann Emissionen mit Metabolisierungen gleichzusetzen oder aus der angeblich geringeren quantitativen Menge an Inhaltsstoffen im Vergleich zu Tabakzigaretten und aus dem Umstand einer fehlenden Verbrennung zu schlussfolgern, dass alle Gemische zu 95 % oder auch von mir aus allgemein weniger schädlich seinen als Tabakzigaretten ist in höchstem Maße unseriös und naiv. Ich will gar sagen fachlich inkompetent und massiv fahrlässig. Der Schädlichkeitsfaktor lässt sich nicht auf eine Zahl runter brechen, denn dazu gibt es mannigfaltige Produkte, die gar nicht im Ansatz untersucht wurden. Außerdem gibt es in den Vapes und Liquids Inhaltsstoffe, die es dafür gar nicht in Tabakzigaretten gibt und teils in Tabakzigaretten sogar verboten sind! Tausende von großen Unbekannten, so z.B. das obig angeführte Kolada. bzw. Cooling Agent (WS-23), einer von div. von Wilkinson Sword entwickelter Kühlstoff, der sich u.a. in After Shave, Fussgel usw. befindet und niemals zum inhalativen Gebrauch getestet wurde. Doch gibt es schon Kinder und Jugendliche, die in den sozialen Medien von Ausfallerscheinungen (Kopfschmerzen, Übelkeit, Atemnot, allergischen Reaktionen) berichten oder gar vom Frische-Kick und Gehirnfrost sprechen und eine Sucht neben der Sucht entwickeln. Diese synthetischen Kühlstoffe sind in der Mehrheit dieser Produkte, auch bei den Marktführern wie z.B. elf bar drin. Mal sind sie gekennzeichnet, mal nicht. Zu 95 % weniger schädlich ist also nicht nur hochunseriös, manipulativ und scharlatanlastig, sondern, vielmehr auch von Lobbiymus aus jener Industrie beeinflusst. Nachzulesen ist das u.a. hier: https://theconversation.com/no-vapes-arent-95-less-harmful-than-cigarettes-heres-how-this-decade-old-myth-took-off-203039 oder wie das in UK z.B. abläuft und ablief hier: https://www.thetimes.com/uk/healthcare/article/tobacco-giants-linked-to-attacks-on-world-health-organisation-lr93w58cz und https://archive.vn/hsmBI . Dass aber selbst die Regierung in UK nun zu einer Kehrtwende schon unter der alten Regierung, aber auch unter der neuen Regierung kommt, ist kaum verwunderlich. Sie planen Einschränkungen von Aromen, Point of Sale Marketing und das Verbot von Wegwerf Vapes, denn alle industriebeeinflussten Suchtforscher, politischen Entscheider haben sich mit ihren waghalsigen Statements ein Eigentor geschossen und die laissez-faire Politik ist gewaltig nach hinten losgegangen. Der Minderjährigenkonsum prägt das Stadtbild wie auch die abertausenden weggeworfenen Wegwerf Vapes auf den Straßen. Das Ganze artet schon so aus, dass Kinder den Unterricht verlassen, um an ihrer Vape ziehen zu können. Das Problem gibt es auch in Deutschland, teils werden schon Dampfdedektoren in den Schultoiletten angebracht, nicht konsumierende Kinder werden in Mitleidenschaft gezogen.In diesen Produkten werden hierzulande auch weiterhin HHC vertrieben, auch sog. Ballerliquids genannt oder Django genannt. Wie sehr diese Politik nach hinten losgegangen ist zeigt auch eine Untersuchung der University of Bath, bei der festgestellt wurde, dass Kinder und Jugendliche in England ungewollt e-Zigaretten mit der synth. Droge Spice konsumieren. In 16, 6 % der e-Zigaretten Produkte befindet sich in England diese Droge (vgl. hierzu: https://www.bath.ac.uk/announcements/english-school-children-unwittingly-smoking-spice-spiked-vapes-finds-university-of-bath/ ). Neben diesen so oder so schon wilden Chemikalienmischungen die aktiv und passiv von Millionen inhaliert werden ohne auch nur im Ansatz valide wissenschaftliche Schlussfolgerungen geben zu können, die einer Entwarnung gleichkommen, weiß niemand hierzulande, ob und in welchem Ausmaß auch schon hier Spice in den Produkten ist. HHC und Django werden de facto in Deutschland gehandelt (vgl.z.B.https://www.nn.de/region/roth/schuler-zieht-in-roth-an-e-zigarette-mit-unbekanntem-inhalt-und-wird-bewusstlos-1.14353670 und https://www.waltroper-zeitung.de/recklinghausen/recklinghausen-synthetische-drogen-baller-liquid-cannabis-warnung-drob-drogenhilfe-sucht-gefahr-w912271-11000759278/ ) . Nur weil es keine Presseberichte dazu oder Untersuchungen dazu gibt, bedeutet das nicht, dass wir nicht dieses Problem auch schon zusätzlich haben. Das zeigt also die Gefahren sind sehr viel weiter zu definieren, Kinder können einen Herzstillstand erleiden, wenn sie ungewollt Spice in einer Vape inhalieren und es gibt jede Menge Unbekannte auf allen Ebenen, die einen ararchischen Ansatz und ein Wegignorieren oder Gar Auslassen von e-Zigaretten im LNRSG zeitlich überholt und mMn schwer fahrlässig sind. Neben England, Wales und Schottland, haben Belgien das Wegwerf Vape Verbot veranlasst, Frankreich plant dies auch, in weiteren Ländern, so z.B. Polen ist dies im Gespräch. In den Niederlanden und Belgien sind Aromen bis auf Tabak verboten. Nord Irland hat nachgezogen und auch einen Gesetzesentwurf bei der EU zur Notifizierung eingereicht und will Wegwerf Vapes auch verbieten (vgl. https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/en/notification/26114)
Nur in Deutschland diskutieren wir zum Wohlgefallen der einzigen Profiteure (der Händler und Hersteller) darüber, ob überhaupt diese neuartigen Produkte im LNRSG aufgenommen und gleichgestellt werden sollen mit Tabakzigaretten und ob die Mehrheit in diesem lebenden Land ein Recht auf Unversehrtheit hat. Dabei ist es keine Glaubensfrage, sondern eine Frage der Volksgesundheit und darum gehören sie nicht nur aufgenommen im LNRSG, sondern auch möglichst restriktiv, denn wir alle zahlen drauf und wir alle sind davon mehrheitlich betroffen. In dem neusten Bericht der Weltgesundheitsorganisation heißt es zu e-Zigaretten ganz klar:
"Rauch aus zweiter oder dritter Hand oder Aerosolexposition aus zweiter Hand durch E-Zigaretten stellt ein erhebliches Risiko für Menschen mit Asthma dar, auch wenn sie selbst nicht rauchen.
- E-Zigaretten-Aerosole können krebserregende Stoffe, wie Formaldehyd, sowie erhöhte und ultrafeine Partikel enthalten, die schädliche Substanzen tief in die Atemwege transportieren,
die Lunge anfällig für Verletzungen machen und die Wahrscheinlichkeit schädlicher Auswirkungen auf die Atemwege Auswirkungen auf die Atemwege bei Nutzern von elektronischen Nikotinspendern"
- Vor allem die Konsumenten, die sowohl herkömmliche Zigaretten als auch E-Zigaretten konsumierten, wiesen die höchste Prävalenz von Asthmasymptomen auf.
- "[...] Jugendliche, die E-Zigaretten benutzen, haben eine fast dreimal höhere Wahrscheinlichkeit, später im Leben herkömmliche Zigaretten zu benutzen."
Vgl. https://www.who.int/publications/i/item/9789240097537
Nun gibt es auch hier in den Kommentaren unreflektierten Umgang mit dem eigenen Suchtverhalten und zumindest auch den teils den „Unwlllen“ sich Hilfe zu suchen. Das Recht auf Sucht gibt es, aber nicht das Recht zur Schädigung anderer und es ist auch nicht ein Naturgesetz, dass Dritte die Kosten hierfür dann tragen sollen. Wenn ich dann noch sehe, dass wie wild Studien zitiert werden, die von der Industrie materiell beeinflusst sind, muss man die Frage nach Mündigkeit und unbewusster oder bewusster Instrumentalisierung der Industrie aufwerfen. Da lebt man sich um die eigene Sucht zu bagatellisieren vor, dass man nicht mehr rauchen würde, konsumiert aber 6 Jahre non-stop e-Zigarette. Das ist per Definition eine Suchtverlagerung und e-Zigaretten sind ein Suchtmittel. Sie sind auch in den seltensten Fällen tatsächlich ein Tabakstopinstrument. Das zeigen die Zahlen der Debra Studie von 2018-2023 eindrücklich selbst bei dieser winzigen und diversen Schwächen behafteten Studie. .D.h. die Zahlen könnten sich bei einer breiteren Befragung gar noch weiter ins Negative zum Dual-Use (paralleler Tabak- und e-Zigarettenkonsum) darstellen. Hier die Zahlen:
2018: 73,8 % der Befragten betreiben Dual-Use
2019: 75,1 % der Befragten betreiben Dual-Use
2020: 77, 2 % der Befragten betreiben Dual-Use
2021: 79, 4 % der Befragten betreiben Dual-Use

2022: 77,2 % der Befragten betreiben Dual-Use
2023: 80,4 % der Befragten betreiben Dual-Use
Vgl. https://www.debra-study.info/
Von einem Tabakstopp-Produkt kann trotz aggressivstem Marketing nicht gesprochen werden. Hier in Deutschland ist davon auszugehen, es wird Dual-Use von der Masse betrieben. Der sog. Mischkonsum ist mi noch mehr großen Unbekannten in gesundheitspolitischer Sicht zu betrachten und noch in keinen Rechenmodellen in seinen volkswirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Auswirkungen nach meinem Kenntnisstand abgeschätzt worden. Das ist auch nahezu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nahezu unmöglich. Diese Produkte werden frei gehandelt und mit kaum Regulierung und noch weniger Kontrollen und überhaupt keinem Zulassungsverfahren an Millionen zum Konsum freigegeben und bis dato gibt es keinen Verlauf und Marktanalysen zu den hochdynamischen Marktveränderungen auf diesem recht jungen Markt. So hat sich auch der Nikotinkonsum innerhalb der Produkte ausdifferenziert. Basisches Nikotin, Niktonsalze (Nikotinbezoat, Nikotionsalycilat, Malat, Laktat und Mischungen davon) und wer weiß noch und kann mit Sicherheit sagen, ob es nicht wie auf dem US-amerikanischem Markt auch synthetisches Nikotin auf hiesigem Markt gibt? Das bunte Potpurri gehört aus meiner Sicht also dringend in sämtlichen ebenen im Landesnichtraucherschutzgesetz aufgenommen und ein umfassender Schutz für Nichtkonsumenenten implementiert.
Diese e-Zigaretten Produkte werden nicht nur in kreischend bunten Verpackungen mit Geschmacksexplosionsversprechen zu Taschengeldpreisen gehandelt, sie werden auch mit Spielcharakter verkauft. Das alles soll nicht auf Kinder und junge Erwachsene abzielen? Das soll nur Raucher zum Tabakstop führen? An Tabakzigarettenschachteln sind keine Pacman Spielchen installiert, wie kommt man also sonst auf solche Ideen, wenn man nicht eine neue Kundschaft generieren will, um auch in Zukunft fortbestehen zu können? https://www.deutschlandfunknova.de/nachrichten/gaming-vapes-rauchen-und-spielen
Ich will gar nicht mehr um das Recht auf Unversehrtheit für unsere Kinder und für uns kämpfen müssen und das auch noch in den Sommerferien. Das alles zusammenzuschreiben kostet Kraft, Zeit, aber was tut man nicht alles um sich im Nachhinein nicht vorzuwerfen nicht alles getan zu haben.
Zum Schluss rege ich noch an die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie zu den Impulsgebenden einzuladen. Für mich ist unvorstellbar wie wir über Produkte, die in die Lunge inhaliert werden sprechen und dazu nicht auch die berufliche expertise von in Deutschland praktizierenden Pneumolgen einzuholen. Das ist fast schon ein Fehler in diesem Beteiligungsverfahren, der korrigiert gehört. Schließlich finden sich in der Liste jede Menge Händlerverbände, deren Geschäftsmodell es ist von dieser Sucht zu leben. Die Bürger sind hier mal wieder (leider) in einem (juristisch gesprochen) nachteiligen Verhältnis in dieser „politischen Wahrheitsfindung“. .
P.S. der Kommentar wird unter meiner Meinung nach mehrere passende Themenfelder angefügt, weil nicht hervorgeht, ob er auch bei den anderen relevanten Themenfeldern in die Debatte einbezogen wird, um also sicherzugehen, dass dies geschieht, wähle ich dieses Methode. Aus den Sommerferien heraus ist dieses Thema so oder so schon mit dieser Präzision sehr anstrengend…

8. Kommentar von :ohne Name 102363

Das LNRSchG ist schlecht gemacht, auch und besonders für Gaststätten

Ohne jeden Zweifel besteht hoher Verbesserungsbedarf am Gesetz und nicht nur, weil es inzwischen neue Konsumformen und wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Das bisherige Gesetz ist eins der schlechtesten der Bundesländer, gerade auch in der Gastronomie. Es gibt nicht einmal ein Zutrittsverbot für Minderjährige in Raucherräumen von

Ohne jeden Zweifel besteht hoher Verbesserungsbedarf am Gesetz und nicht nur, weil es inzwischen neue Konsumformen und wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Das bisherige Gesetz ist eins der schlechtesten der Bundesländer, gerade auch in der Gastronomie. Es gibt nicht einmal ein Zutrittsverbot für Minderjährige in Raucherräumen von Mehrraumgaststätten! Ganz zu schweigen von den weiteren komplizierten und unnötigen Ausnahmen.
2014 hatte die damalige Sozialministerin Altpeter eine Evaluation in Auftrag gegeben. Diese wurde fünf Monate lang nicht veröffentlicht, weil sie zu viele Schwächen aufzeigte. Highlight: Die Vollzugsbehörden aller vier Regierungsbezirke votierten für ein absolutes Rauverbot in der Gastronomie, weil „leichter kontrollierbar und durchsetzbar" und „Gleichberechtigung der Wirte" die Folge sei.
Leider wurde dies nicht umgesetzt, sondern es gab „Ausführungsbestimmungen", die nur den Status quo erklärten. Weiterhin bestehen bis heute blieben z.B.
- der Zugang von Minderjährigen zu Raucherräumen
- die Ausnahmen vom Rauchverbot für Bier-, Wein- und Festzelte und
- die Möglichkeit zur Einrichtung mehrerer Raucherräume, sofern die Fläche max. gleich groß wie die der Nichtraucherräume war.
Ein Unding! Das gehört endlich im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes geregelt. Denn alle damaligen Probleme (offene Türen, keine Kennzeichnung, zu große Raucherräume oder nicht erlaubte Raucherkneipen, weil zu große Flächen) bestehen weiterhin.

7. Kommentar von :No smoking

Raucherzeiten in Mehrfamilienhäusern

Es wäre wirklich sehr rücksichtsvoll, wenn auch in Mehrfamilienhäusern die Regelung des Rauchens auf dem Balkon über die Hausordnung festgelegt werden könnte, denn wegen Raucher:innen können wir weder unser Balkon nutzen noch vernünftig die Wohnung lüften. Ich finde es unzumutbar und unfair mit der chronischen Atemwegerkrankung sogar in eigener

Es wäre wirklich sehr rücksichtsvoll, wenn auch in Mehrfamilienhäusern die Regelung des Rauchens auf dem Balkon über die Hausordnung festgelegt werden könnte, denn wegen Raucher:innen können wir weder unser Balkon nutzen noch vernünftig die Wohnung lüften.
Ich finde es unzumutbar und unfair mit der chronischen Atemwegerkrankung sogar in eigener Wohnung keinen Schutz vor dem Zigarettenrauch zu haben.

Rauchverbot in allen Eingängen und Ausgängen der öffentlichen Gebäuden (Supermarkt, Schulen, Krankenhäuser, Bahnhöfe, Fitnessstudios, Behörden usw.)

Für Raucher sollten ausgewiesene Plätze zum Nachgehen ihres Nikotinbedarfs geschaffen werden, aber weit weg von Eingängen und Ausgängen, so dass der Zigarettenrauch nicht andere Menschen stört, die sich bewusst gegen das Rauchen entscheiden haben oder aus gesundheitlichen Gründen es auch tun müssen.

Als Nichtraucher:in traut man sich wirklich nicht in die Stadt zu gehen. Man muss ständig dem Zigarettenrauch ausweichen. Die Straßen sind voll mit Zigarettenkippen sogar in der Natur findet man keine Ruhe von diesem lästigen gesundheitlichen Zigaretten/Tabackrauch, denn Raucher:innen sind überall und schmeißen ihre Zigarettenkippen auf die Erde in der Stadt und Natur. Das ganze Grundwasser ist dadurch in Gefahr, wenn es weiter so geht.

Es wäre sehr wünschenswert, klare Regeln und konsequente Maßnahmen,denn die gegenseitige Rücksichtnahme funktioniert irgendwie nicht.
In unserem Fall hat die freundliche Bitte um die Rücksichtnahme nicht geholfen, so dass wir gezwungen waren, umzuziehen.

Vielen Dank für diese Initiative.


6. Kommentar von :Günter 1951

Ergänzungen des bestehenden Gesetzes versus komplette Novellierung

Das Gesetz sollte völlig neu gestaltet und möglichst kurz gefasst sein. Es sollten keine Ausnahmen geben. Gesundheitsschutz darf nicht legal umgangen werden.

5. Kommentar von :Jo

WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Man kann nicht über den "Bedarf einer Gesetzesänderung" und den "Gestaltungsspielraum des Landes" sprechen, ohne über die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu einem umfassenden Nichtraucherschutz aus dem WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu sprechen. Danach müssen alle Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen und alle

Man kann nicht über den "Bedarf einer Gesetzesänderung" und den "Gestaltungsspielraum des Landes" sprechen, ohne über die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu einem umfassenden Nichtraucherschutz aus dem WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu sprechen.

Danach müssen alle Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen und alle sonstigen öffentlichen geschlossenen Räume vollständig rauchfrei sein, ohne Ausnahmen für Raucherräume. Das bedeutet, dass die Innengastronomie, Behörden, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Gerichte etc. alle vollständig rauchfrei werden müssen.

Das ist der Bedarf für eine Gesetzesänderung, der sich aus dem völkerrechtlichen Übereinkommen verbindlich ergibt. Das schränkt den Gestaltungsspielraum des Landes entsprechend ein. Das Land kann lediglich darüber entscheiden, wo darüber hinaus ein Nichtraucherschutz im Freien angemessen wäre.

Der Punkt "WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs" ist daher unbedingt an dieser Stelle aufzunehmen.

4. Kommentar von :Carolinum

Großer Bedarf einer Ausweitung des Rauchverbots

Ich plädiere schon lange für eine großzügige Ausweitung des Rauchverbots, insbesondere im Blick auf die Gesundheit von Kindern und Säuglingen. Sie sind bisher nicht annähernd gut geschützt vor den potenziell schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des gezwungenen Passivrauchens und es darf nicht Verantwortung der Eltern bleiben sich täglich mit oft

Ich plädiere schon lange für eine großzügige Ausweitung des Rauchverbots, insbesondere im Blick auf die Gesundheit von Kindern und Säuglingen. Sie sind bisher nicht annähernd gut geschützt vor den potenziell schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des gezwungenen Passivrauchens und es darf nicht Verantwortung der Eltern bleiben sich täglich mit oft uneinsichtigen und aggressiven Rauchern anzulegen - zumal nicht alle Kinder Eltern haben, die sich den Gefahren des Passivrauchens bewusst sind oder hier im Sinne der Kinder handeln - Rauchen bleibt ein irrationales Suchtverhalten. Hier muss die Landesregierung einschreiten, auch zum Schutz der Gesundheit aller Bürger.

Wer freiwillig keine Rücksicht auf die Gesundheit seiner Mitmenschen nimmt, der muss dazu gezwungen werden. Andere mutwillig zu schädigen ist asoziales Verhalten und das darf nicht länger toleriert werden.

3. Kommentar von :ohne Name 102366

Einbeziehung Kiffen

Schon heute muss ich z. B. am Bahnhof ständig den platz wechseln, weil Raucher sich einfach neben mich stellen, Außengastronomie ist tabu, weil auch hier erlaubterweise die Raucher sich sammeln. Abfalleimer werden so aufgestellt, dass in darüberliegenden Wohnungen nicht gelüftet werden kann, der Rauch er Versammelten steigt nach oben. Nachdem nun

Schon heute muss ich z. B. am Bahnhof ständig den platz wechseln, weil Raucher sich einfach neben mich stellen, Außengastronomie ist tabu, weil auch hier erlaubterweise die Raucher sich sammeln. Abfalleimer werden so aufgestellt, dass in darüberliegenden Wohnungen nicht gelüftet werden kann, der Rauch er Versammelten steigt nach oben.
Nachdem nun Kiffen erlaubt ist, besteht ständig die Gefahr, ungewollt mit kiffen zu "dürfen", nicht nur den Risiken der Gefahren durch Tabak ausgesetzt zu sein, sondern nun auch mit den Nebenwirkungen des THC-Konsums konfrontiert zu sein: Gefahr psychischer Erkrankung, Flashbacks, ungewollt im Straßenverkehr aufzufallen und den Führerschein zu verlieren.

2. Kommentar von :ohne Name 102174

Rauchbegriff

Zum Rauchbegriff müssen alle Drogen zählen, die über die Luft aufgenommen werden: E-Zigaretten, Vapes, Joints, Shishas, etc.