Nichtraucherschutzgesetz

Veranstaltungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Feste (zum Beispiel Vereinsfeste) und Festzelte
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Public Viewing
  • (Saisonale) Märkte (zum Beispiel Weihnachtsmarkt, Jahrmärkte)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen für Veranstaltungsbranche

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Fußballstadion, Sportevents, Festivals
  • Personal: Arbeitsstättenrecht

Kommentare

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

42. Kommentar von :ohne Name 104730

Bamberg Sandkerwa ist rauchfrei

Auf der Sandkerwa darf man kein Cannabis, keine Vapes konsumieren. Der Veranstalter hat Gastfreundschaft, das Tourismusgeschäft verstanden und weiß wo es Geld zu holen gibt: bei 70 bis 75 % der Gesellschaft. Warum soll das also in BW nicht auch umgesetzt werden? Überall sonst klappt es auch und niemand hat sich beklagt. Alle freuen sich über mehr […]

Auf der Sandkerwa darf man kein Cannabis, keine Vapes konsumieren. Der Veranstalter hat Gastfreundschaft, das Tourismusgeschäft verstanden und weiß wo es Geld zu holen gibt: bei 70 bis 75 % der Gesellschaft. Warum soll das also in BW nicht auch umgesetzt werden? Überall sonst klappt es auch und niemand hat sich beklagt. Alle freuen sich über mehr Lebensqualität und bessere Geschäfte.

9. Kommentar von :ohne Name 102174
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.