Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gesetzentwurf allgemein

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Hier können Sie den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragrafen des Gesetzentwurfes können Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.

Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).

Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)

Kommentare : zum Gesetzentwurf allgemein

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

5. Kommentar von :Ohne Name
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31. Kommentar von :STN
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36. Kommentar von :Hubert Reif
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81. Kommentar von :NP-Buergernah

Verbesserungsvorschläge / Forderungskatalog für die geplante Nationalparkerweiterung - Anlieger

Verbesserungsvorschläge / Forderungskatalog für die geplante Nationalparkerweiterung - Anlieger 1. Verbindliche Anliegerregelung Anwohner und Gewerbetreibende mit Betriebsstätten Vor-Ort benötigen neben den Betretungs und Nutzungsrechten in der Managementzone im Langenbachtal aufgrund der besonderen Betroffenheit eine darüberhinausgehende

Verbesserungsvorschläge / Forderungskatalog für die geplante Nationalparkerweiterung - Anlieger

1. Verbindliche Anliegerregelung

Anwohner und Gewerbetreibende mit Betriebsstätten Vor-Ort benötigen neben den Betretungs und Nutzungsrechten in der Managementzone im Langenbachtal aufgrund der besonderen Betroffenheit eine darüberhinausgehende rechtlich bindende Anliegerregelung. Diese Regelung muss schriftlich fixiert sein. (siehe Vorschlag für Gesetzes Paragraf)
Es ist nicht akzeptabel die Anlieger, insbesondere die vollständig Umschlossenen in Ihren Häusern „einzusperren“.

2. Keine Einschränkungen für Wohn- und Gewerbenutzung der Anlieger

Wohn- und Gewerbetätigkeiten dürfen weder aktuell noch zukünftig durch die Erweiterung des Nationalparks eingeschränkt werden. Verbindliche Zusicherungen sind erforderlich. Ein Bestandsschutz reicht nicht aus. Es müssen auch Neu-An und Umbauten und Umnutzungen möglich sein.

3. Auflösung Konflikte Nationalpark / Windkraftanlagen

Verhinderung von Riegelbildung, Moorgebiet-Zerstörung, massiven Vogelflugkorridorkonflikten, Wildtierkorridor-Konflikten, massiven Artenschutzkonflikten, Gefährdung der Trinkwasserversorgung und weiteren Konflikten durch Windkraftanlagen vor Nationalpark durch Streichung von WF4 FDS (Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Nordschwarzwald). Es kommt durch die WF4 insbesondere im Zusammenspiel mit WF1 und Deponie zu einer Riegelwirkung vor dem Nationalpark die planerisch insbesondere im Umfeld von Vogelschutz, Natura 2000 Gebieten und dem Nationalpark unbedingt zu vermeiden ist. Siehe auch EuGH-Urteil C-66/23. Der Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie ist unvollständig.

Es ist für die örtliche Bevölkerung sehr schwer verständlich und, ehrlich gesagt, unerträglich, dass mit sehr hohem finanziellen Aufwand und erheblichen „Opfern“ der lokalen Bevölkerung auf der einen Murgtal-Seite durch die Nationalparkerweiterung alles dem Arten-, Wald- und Naturschutz untergeordnet wird und auf der anderen Seite des Tales ein durchgehender Windkraftriegel von Simmersfeld bis Freudenstadt geplant wird, der den Zielen des Nationalparks und der örtlichen Bevölkerung absolut zuwiderläuft - mit massiven Konflikten wie Riegelbildung, Moorgebiet-Zerstörung, massiven Artenschutzkonflikten, massiven Vogelflugkorridorkonflikten, Wildtierkorridor-Konflikten, Gefährdung der Trinkwasserversorgung, und Weiterem.
Das passt einfach nicht zusammen. Es geht hier nicht darum Artenschutz und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen, aber es muss einfach im Gesamtbild zumindest noch einigermaßen Sinn ergeben. Es muss durch die Streichung der WF4 FDS zumindest eine kleine Lücke erhalten bleiben und etwas Entlastung eintreten, um die Konflikte abzumildern.

4. Bessere lokale demokratische Einbindung

Dem Wegekonzept sollte in Zukunft die flächenbetroffene Gemeinde/Ortschaft bzw. deren demokratisch gewählte Vertretung zustimmen müssen. Diese kennt die örtlichen Gegebenheiten am besten. Insbesondere betrifft dies Baiersbronn inkl. seiner Ortschaften und Forbach. Der Nationalparkrat muss in Zukunft grundsätzlich öffentlich tagen.

5. Wichtige Wege dauerhaft offenhalten

Wichtige Wege, Straßen und Zufahrten müssen dauerhaft und uneingeschränkt zugänglich bleiben – sowohl für Anwohner als auch für Gewerbetreibende. Dies betrifft insbesondere auch die Verbindung zur Schwarzwaldhochstraße sowie weitere wichtige Routen für den Brandschutz und den Alltag. Es müssen an den bewohnten Bereichen auf allen Talseiten Rundwanderwege bereitstehen. Es müssen viel mehr Naturnahe Pfade bereitstehen.

6. Verbindliches Brandschutzkonzept mit benannten Verantwortlichen

Ein umfassendes, transparentes und rechtlich abgesichertes Brandschutzkonzept muss erstellt werden. Zuständige Personen und Verantwortlichkeiten sind klar zu benennen.

7. Hochwasserschutz

Durch die Erweiterung sollten keine zusätzlichen erheblichen Hochwasserrisiken entstehen. Zuständige Personen und Verantwortlichkeiten sind klar zu benennen.

8. Entwicklungsnationalpark bedeutet Entwicklungsnationalpark und nicht nichts tun

Der Nationalpark Schwarzwald ist ein Entwicklungs-Nationalpark. In den Erweiterungsflächen sollte im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen wo nötig durch aktivere Maßnahmen die Entwicklung zu einem klimastabilen Urwald beschleunigt werden. Abgestorbene Fichten sollten größtenteils genutzt und in vertretbarem Umfang geräumt werden, Klimastabile Arten aktiv gefördert werden. Ein großflächiges Absterben und einfach stehen lassen des Totholzes und Naturverjüngung, die hauptsächlich aus Fichten besteht darf sich nicht wiederholen.

9. Effektiveres Borkenkäfermanagement

Sämtliche bewohnten und gewerblich genutzten Bereiche müssen durch ausreichend breite Bereiche geschützt werden, um ästhetische Ansprüche und touristische Belange und den Brandschutz zu gewährleisten. Es gibt auch noch Änderungswünsche der Anlieger was die genaue Abgrenzung der Managementzone mit Betretungs und Nutzungsrechten anbetrifft, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

10. Rad und Reitwege und in gewissem Umfang Barrierefreiheit/Kinderwagenfreundlichkeit sicherstellen

Radfahren, Reiten und in einem Basisumfang Barrierefreiheit/Kinderwagenfreundlichkeit müssen im Nationalpark weiterhin möglich sein.

11. Sicherung der Infrastruktur und Wasserversorgung

Die Nutzung von Brunnen und anderen Wasserquellen muss rechtlich abgesichert werden, um die Wasserversorgung der Anwohner zu gewährleisten.
Strom, Wasser, Abwasser, Internet, Glasfaser muss dauerhaft sichergestellt sein.

12. Verpflichtung zur regelmäßigen Ortsbesichtigung durch Entscheidungsträger

Entscheidungsträger müssen regelmäßig die betroffenen Ortschaften besuchen, um die Gegebenheiten vor Ort persönlich zu verstehen und auf Anwohnerbedenken und konstruktive Vorschläge eingehen zu können. Der sehr positiv begonnene Austausch mit der örtlichen Bevölkerung sollte verstetigt werden.

79. Kommentar von :Nils Walter

Mögliche Gefährdung kommunaler Bildungs- und Beteiligungsprojekte

Der Bund der Baumhaustechniker e. V. steht für eine naturnahe, generationenverbindende Umweltbildung und arbeitet seit 2016 erfolgreich mit Städten, Gemeinden, Vereinen und Privatwaldbesitzern in der Schwarzwaldregion zusammen. Mit unserem gemeinnützigen Projekt, dem Baumhaus-Wander-Pfad, zeigen wir, wie Umweltpädagogik, nachhaltiger Tourismus und

Der Bund der Baumhaustechniker e. V. steht für eine naturnahe, generationenverbindende Umweltbildung und arbeitet seit 2016 erfolgreich mit Städten, Gemeinden, Vereinen und Privatwaldbesitzern in der Schwarzwaldregion zusammen. Mit unserem gemeinnützigen Projekt, dem Baumhaus-Wander-Pfad, zeigen wir, wie Umweltpädagogik, nachhaltiger Tourismus und lokale Wertschöpfung miteinander in Einklang gebracht werden können.
Ein zentraler Bestandteil dieser Arbeit ist der Kooperationsaufbau mit Kommunen, die ihre kommunalen Wälder bewusst als Bildungs- und Erlebnisräume öffnen – so zum Beispiel auch die Gemeinde Enzklösterle, die großes Interesse an der Umsetzung weiterer Baumhäuser signalisiert hat. Gemeinsam mit Vereinen, Bürgern und Jugendgruppen entsteht hier nicht nur ein pädagogisch wertvolles Angebot, sondern auch eine lokal verankerte Tourismusattraktion.
Mit über 2.000 Übernachtungsgästen pro Jahr ist der Baumhaus-Wanderpfad bereits jetzt eine bedeutende Einnahmequelle für viele Schwarzwaldgemeinden geworden. Besonders als Erlebnisbaustein im Rahmen von Ferienprogrammen, Jugendcamps oder Schulkooperationen hat sich das Projekt als lebensnahes Angebot für junge Menschen etabliert – und wird dabei aktiv von der lokalen Bevölkerung mitgetragen. Für viele Kinder und Jugendliche ist der Bau und die Nutzung der Baumhäuser ein unvergessliches Naturerlebnis und oft der erste intensive Kontakt mit der Frage: Wie wollen wir Natur gemeinsam gestalten und schützen?
Wir sehen mit großer Sorge, dass durch eine mögliche Arrondierung des Nationalparks – insbesondere durch die Einbeziehung wertvoller Kommunalwaldflächen – genau diese kommunal getragenen Bildungs- und Beteiligungsprojekte gefährdet werden. In den aktuell gültigen Regelungen des Nationalparkgesetzes ist der Bau einfacher baulicher Anlagen, selbst wenn sie klimaneutral, rückbaubar und pädagogisch begründet sind, in den meisten Fällen ausgeschlossen. Dies würde für Gemeinden wie Enzklösterle faktisch den Verlust einer lokalen Gestaltungshoheit bedeuten – sowohl im Hinblick auf Umweltbildung als auch auf gemeindebasierten Tourismus.
Wir plädieren deshalb mit Nachdruck dafür, dass:
1. kommunale Waldflächen wie die in Enzklösterle in ihrer eigenständigen Nutzung erhalten bleiben,
2. bestehende und künftige pädagogisch-touristische Projekte im Umfeld des Nationalparks rechtssicher ermöglicht und unterstützt werden,
und
3. der geplante Nationalpark nicht gegen, sondern mit den Menschen in der Region weiterentwickelt wird.
Die Akzeptanz für den Nationalpark wächst nicht durch Einschränkungen, sondern durch Teilhabe Möglichkeiten, Mitsprache und konkrete, erlebbare Vorteile für die Bevölkerung. Dazu können wir mit unserem Baumhaus-Projekt einen Beitrag leisten.
Bund der Baumhaustechniker e. V.

Nils Walter, 1. Vorsitzender
Verena Ullmann, 2. Vorsitzende

80. Kommentar von :Kirche im Nationalpark

Erweiterung mutig stärken und vergrößern

Kirche im Nationalpark ist eine engagierte und gut besuchte Partnerin des Nationalparks Schwarzwald. Sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche bieten ein Programm im Nationalpark, das sich an christlicher Schöpfungsspiritualität und Ökumene orientiert. Wir freuen uns über die mit dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung und den Lückenschluss im

Kirche im Nationalpark ist eine engagierte und gut besuchte Partnerin des Nationalparks Schwarzwald. Sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche bieten ein Programm im Nationalpark, das sich an christlicher Schöpfungsspiritualität und Ökumene orientiert.

Wir freuen uns über die mit dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung und den Lückenschluss im Nationalpark Schwarzwald. Kirche im Nationalpark bedauert, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Flächen, die durch den Tausch mit Waldfläche der Murgschifferschaft gegen Staatswald zur Verfügung stehen, dies mit erheblichen Abstrichen für den Nationalpark einhergehen soll. Wir sind der Meinung, dass wir alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen sollten, um große Flächen dem Prozessschutz zu unterstellen, damit die Vielfalt der Arten eine Chance hat zu überleben. Dies sehen wir aus Verantwortung und Respekt vor der Vielfalt in Gottes Schöpfung.
So möge in der Gesetzgebung überdacht werden, ob es wirklich zukunftsweisend ist, dass naturschutzfachlich hochwertige Flächen, die sich über zehn Jahre in Richtung wilder werdender Natur entwickeln durften, als Gebiete an ForstBW abgetreten und damit aus dem Prozessschutz herausgenommen werden.
Neben dem Klimaschutz ist hier auch die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 einzuhalten. Deshalb ist ein Verlust der Flächen in den Pufferstreifen an Forst-BW kritisch zu sehen. Es stellt sich auch die Frage, ob nicht doch mehr als die Hälfte der Tauschfläche in das Gebiet des Nationalparks eingebracht werden kann, um hier stärker zu wirken. So entsteht ehrlich gesagt der Eindruck, „dass nicht so sehr der Borkenkäfer am Wirtschaftswald knabbert, wie der Mensch an den Grenzen des Nationalparks!“ – und hier das höhere Schutzgut zu sehen ist. Eine zügige Entwicklung der Entwicklungszonen zur Kernzone ist zu begrüßen.
Zudem sollten Betretungsrechte für die Bevölkerung nicht mit Lärmbelästigungen einhergehen können. Und auch eine Beteiligung der jungen Generation durch die Young Explorers begrüßen wir ausdrücklich!
Die Besetzung des Nationalparkbeirates und Rates plädieren wir dafür so wie gehabt zu belassen, damit das Verhältnis von Forst und Naturschutz im ausgewogenen Verhältnis bleibt.

Pfr. Achim Brodback für das Team Kirche im Nationalpark (Helga Klär, Gerd Gauß)

77. Kommentar von :Jennifer Arnold

Keine Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald. Für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Waldnutzung

In einer Zeit, in der der Klimaschutz und die Schonung von Ressourcen wichtiger denn je sind, ist Holz ein unverzichtbarer, nachwachsender und CO₂-speichernder Rohstoff. Besonders im Holzbau spielt er eine zentrale Rolle und erfreut sich wachsender Beliebtheit und das zurecht, denn Bauen mit Holz ist umweltfreundlich, energiesparend und nachhaltig.

In einer Zeit, in der der Klimaschutz und die Schonung von Ressourcen wichtiger denn je sind, ist Holz ein unverzichtbarer, nachwachsender und CO₂-speichernder Rohstoff. Besonders im Holzbau spielt er eine zentrale Rolle und erfreut sich wachsender Beliebtheit und das zurecht, denn Bauen mit Holz ist umweltfreundlich, energiesparend und nachhaltig.

Aktuell herrscht in Deutschland Holzknappheit. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet jetzt produktive und wertvolle Wälder aus der Nutzung genommen und damit dem Borkenkäfer überlassen werden sollen. Anstatt naturnah bewirtschaftete Wälder zu erhalten, entstehen ökologisch geschädigte Flächen, die weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die Folge: Wir müssen Holz aus dem Ausland importieren, wo es oft unter fragwürdigen Bedingungen gewonnen wird und häufig durch Kahlschlag und ohne die strengen Nachhaltigkeitsstandards, wie sie im deutschen Waldgesetz fest verankert sind. Die langen Transportwege verursachen zusätzlich hohe CO₂-Emissionen. Das ist kein konsequenter Naturschutz, sondern eine scheinheilige Lösung, die weder der Umwelt noch der heimischen Wirtschaft dient.

Wir verfügen in Deutschland über exzellent ausgebildete Försterinnen und Förster sowie verantwortungsvolle Waldbesitzer, die unsere Wälder nachhaltig, naturnah und generationengerecht bewirtschaften. Dieses Wissen und diese Verantwortung gilt es zu nutzen und nicht aus ideologischen Gründen auszugrenzen.

Deshalb spreche ich mich klar gegen eine Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald aus und bin für eine nachhaltige, regionale Holznutzung, für gesunde Wälder und für echten Klimaschutz mit Augenmaß!

78. Kommentar von :Baumhaustechnik

Keine Gebietsabtretung in Enzklösterle

Wir bauen einen Baumhaus-Wander-Pfad gemeinsam mit Kommunen in kommunalen Stadt- und Gemeindewälder im Schwarzwald - dazu gehört unverzichtbar - auch die Erschließung des Kommunalwaldes in Enzklösterle, die großes Interesse an dem Vorhaben signalisierten. Vor allem auch Privatwaldbesitzer und Vereine nehmen an dem wertvollen Projekt teil und

Wir bauen einen Baumhaus-Wander-Pfad gemeinsam mit Kommunen in kommunalen Stadt- und Gemeindewälder im Schwarzwald - dazu gehört unverzichtbar - auch die Erschließung des Kommunalwaldes in Enzklösterle, die großes Interesse an dem Vorhaben signalisierten.

Vor allem auch Privatwaldbesitzer und Vereine nehmen an dem wertvollen Projekt teil und können davon auch finanziell in hohem Maße profitieren.
Das Projekt mit derzeit mehr als 2000 Übernachtungsgäste ist jedes Jahr für die Gemeinden und Städte ein attraktive Einnahmequelle geworden. Besonders als Tourismus-Werbeaktion sind die Baumhäuser überall willkommen. Der gemeinsame Bau der Baumhäuser ist im Kontext Wald- und Sommerferienprogrammangebote für Kinder und Jugendliche oder Jugendvereine ein attraktives örtliches Angebot und für viele ein unvergessliches einzigartiges Jugendabenteuer und Walderlebnis am Ort.

Bislang zeigen vor allem Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Bürgern und den örtlichen Vereinen ein sehr aktives Kooperationsinteressen an diesem Umweltschutzprojekt.

Der Nationalpark, die Waldindustriegesellschaften (Murgschifferschaft) und Landeswaldbesitzer (ForstBW) hatten bislang kaum Interesse an solchen wertvollen natur- und waldpädagogischen Projekten zum Aufbau klimaneutraler Baumhäuser, mit einer Ausnahme (ForstBW in Bad Herrenalb). So lange nur Gemeinden und Städte mit Ihren Vereinen und Bürgern derartige Mit-Mach Vorhaben zugunsten einer zukunftsfähigen nachhaltigen Waldnutzung fördern, kann der Wald-Gebietsentzug von Stadt- und Gemeindewälder keine Unterstützung finden.

Wenn Kommunalwaldfläche zu Lasten des Gemeinwohls - für welchen Zweck auch immer - der Entscheidungskompetenzen des Bürgers entzogen wird und Waldpädagogik oder die örtliche Tourismuswirtschaft deshalb kaum noch Berücksichtigung findet, dann hat der Gesetzesentwurf jede Schutzwirkung zum Nachteil des Bürgers verwirkt und ist daher völlig unbrauchbar.

Der Gesetzesentwurf fördert auch nicht die Akzeptanz der Bevölkerung eines Nationalparks, wenn letztlich Großwaldbesitzer ohne Rücksichtnahme auf örtliche Bürger- und Gemeinwohlinteressen durch Entzug der Gemeindewaldfläche die einzigen sind, die letztlich profitieren. Die Schaffung eines Nationalparks kann nicht nur zu Lasten der Teilhabe der Bürgern erfolgen, wenn dadurch Gestaltungsräume teilweise oder vollständig entzogen werden.

Die Ziele im Gesetzesentwurf werden aus meiner Sicht zu Lasten des einzelnen Bürgers, dem Entzug von Teilhabe und Mitbestimmungsrechte umgesetzt. Im Ergebnis haben den Vorteil ausschließlich die Industriewäldern, zugunsten einer politischen Idee "Nationalpark" die völlig unverständliche Konzepte beinhaltet. Es ist nicht erklärt, wie KMU, die Bürgerschaft oder die Tourismuswirtschaft in einer völlig überzogenen "Totalverbotszonentheorie" noch profitiert.

Der tiefere Sinn des Gesetzes dient nach meinem Verständnis nur dazu die Bürgerrechte zu beschneiden zu Lasten der Mitbestimmung in Waldbauaktivitäten und insbesondere zu Lasten von Enzklösterle.

76. Kommentar von :STN

Gute Idee in den Sand gesetzt

Die Erweiterung war an sich eine gute Idee, aber wenn ich alles richtig verstehe bedeutet die jetzige Lösung: ein Privatwaldbesitzter übergibt einen abgeholzten Wald und bekommt einen Neuen zum Abholzen der Forst bekommt 10 Jahre unberührte Waldflächen aus dem Nationalpark zum wieder Abholzen der Nationalpark bekommt als Ausgleich eine

Die Erweiterung war an sich eine gute Idee, aber wenn ich alles richtig verstehe bedeutet die jetzige Lösung:

ein Privatwaldbesitzter übergibt einen abgeholzten Wald und bekommt einen Neuen zum Abholzen

der Forst bekommt 10 Jahre unberührte Waldflächen aus dem Nationalpark zum wieder Abholzen

der Nationalpark bekommt als Ausgleich eine abgeholzten Forst-Plantage





61. Kommentar von :Dappes

Ausgleichsfläche Murgschiffer

Wer schon im Wald in und um die Tauschfläche im Süden von Enzklösterle unterwegs war, sieht , der Tausch ist vollzogen, alles andere ist nur noch scheinheilig.
So sehen Wald und Wege nach den Hinweisschildern: Privatwald, entsprechend ungepflegt und zerstört aus. Schöne heile Welt : Dann - im Nationalpark.