Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Sondervermögen „Zukunftsfonds Wald“

Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ umfasst neun Paragrafen.

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Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“

Kommentare : zum Sondervermögen „Zukunftsfonds Wald“

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

3. Kommentar von :andreasbt

Zuführung der Mittel aus dem Forstgrundstock

Hier sollten weitere Projekte (bspw. Bildungsprojekte im NLP, an Schulen, ......) vereinbart werden bzw. Mittel für hier genannte Projekte erhöht werden.

2. Kommentar von :andreasbt

Verwaltung, Anlage der Mittel

Das Sondervermögen muss für Natur- und Umweltschutzprojekte eingesetzt werden. Um eine objektive Nutzung sicherzustellen, darf die Verwaltung nicht bei ForstBW liegen.

1. Kommentar von :andreasbt

Zweck, Errichtung

Der Verkauf der Anteile an der Murgschifferschaft ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Landes. ForstBW benötigt keine Entschädigung. Die Mittel müssen für notwendige Natur- und Umweltschutzprojekte eingesetzt werden.