Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die erforderliche Rechtsgrundlage zur präventivpolizeilichen Nutzung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform geschaffen werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele. Zunächst soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, bisher unverbundene Daten und Datenquellen des Polizeivollzugsdienstes in einer Analyseplattform zusammenzuführen, um die vorhandenen Datenbestände durch Suchfunktionen systematisch erschließen zu können (automatisierte Datenanalyse). Zudem soll eine Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Standortdaten geschaffen werden, die nach Anwahl der Notrufnummer mittels eines mobilen Endgerätes automatisiert und ohne Interaktion der anrufenden Person generiert und übermittelt wurden. Dies ermöglicht dem Polizeivollzugsdienst unter Nutzung der sogenannten Advanced-Mobile-Location-Technologie (AML-Technologie) die schnelle Ortung einer hilfesuchenden Person. Schließlich sollen die Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst mit Befugnissen zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Produkten ausgestattet werden, um die eigenständige Entwicklung von informationstechnischen Produkten zu ermöglichen und die Abhängigkeit von ausländischen, insbesondere außereuropäischen Produkten zu verringern. Durch rechtliche, technische und organisatorische Maßgaben wird dabei ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet und gleichzeitig die Entwicklung und Nutzung von diskriminierungsfreien informationstechnischen Produkten sichergestellt.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse, zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Standortdaten, die nach Anwahl der Notrufnummer mittels eines mobilen Endgerätes automatisiert generiert und übermittelt wurden, sowie zur Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von informationstechischen Produkten.
Keine.
Die Umsetzung der durch die Änderung des Polizeigesetzes geschaffenen Rechtsgrundlagen führt nach einer ersten Grobabschätzung zu Mehrausgaben für den Landeshaushalt in Höhe von jährlich rund zehn Millionen Euro. Es handelt sich dabei um Personal- und Sachmittel für die Beschaffung von Software und für den Betrieb der zum Teil komplexen informationstechnischen Infrastruktur. Diese Mehrausgaben sind bereits im Staatshaushaltsplan 2025 / 2026 im Bereich des Innenministeriums vollständig etatisiert. Hinsichtlich der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von informationstechnischen Produkten außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten können der Polizei Kosten im Rahmen von Softwarebeschaffung, -entwicklung und -erprobung, die sich derzeit noch nicht beziffern lassen, entstehen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt jedoch im Rahmen der vorhandenen Mittel der Polizei. Über eventuell zukünftig entstehende Mehrbedarfe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Der Gesetzentwurf verursacht keine erheblichen Auswirkungen für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger oder aufwendige Verwaltungsverfahren. Von der Durchführung eines Praxis-Checks und einer Bürokratielastenschätzung wurde daher abgesehen. Gleichwohl können punktuell Mehraufwände beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit entstehen, die im Rahmen vorhandener Mittel gedeckt werden.
Es ergeben sich positive Auswirkungen auf den Zielbereich IV. Wohl und Zufriedenheit.
Die automatisierte Datenanalyse ermöglicht es dem Polizeivollzugsdienst, vorhandene Datenbestände durch Suchfunktionen systematisch zu erschließen. Dadurch werden Medienbrüche reduziert und manuelle Abfragen verschiedener
Datenquellen entbehrlich, die aufgrund großer Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen sowie unterschiedlicher Dateiformate bislang zeitaufwendig und komplex sind. Durch Nutzung der AML-Technologie werden das Verfahren zur schnellen Standortbestimmung einer hilfesuchenden Person mittels einer Web-Anwendung digitalisiert und Medienbrüche reduziert. Zudem wird die Genauigkeit der Standortbestimmung durch die kombinierte Nutzung verschiedener technischer Positionsdienste erheblich verbessert. Durch die Einführung entsprechender elektronischer Fachverfahren ist daher sowohl bezogen auf die Analyse von polizeilichen Datenbeständen als auch bezogen auf die Standortbestimmung von notrufenden Personen eine Vereinfachung und Beschleunigung polizeilicher Abläufe zu erwarten.
Keine.


Kommentare : zur Änderung des Polizeigesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Stellungnahme des Chaos Computer Club Stuttgart e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch der Chaos Computer Club Stuttgart e.V. möchte zum geplanten Gesetz Stellung beziehen.
Sie finden unsere Stellungnahme unter https://www.cccs.de/2025-08-19-stellungnahme-polg-analyseplattform/CCCS_Stellungnahme_Gesetzentwurf_PolG_2025.pdf zum Download.
§ 57a (1): "Nachvollzierbarkeit, [...] SOWEIT dies technisch möglich ist"
"SOWEIT dies technisch möglich ist". Wie praktisch. Wenn z.B. Palantir nicht-nachvollziehbare KI einsetzt, ist dann ist es trotzdem gesetzeskonform, diese KI zu trainieren und einzusetzen? Warum die offenen Trump-Kritiker bei den Täter-Identifizierungsvorschlägen immer ganz oben und die offenen Trump-Unterstützer ganz unten stehen? Muss wohl
"SOWEIT dies technisch möglich ist". Wie praktisch. Wenn z.B. Palantir nicht-nachvollziehbare KI einsetzt, ist dann ist es trotzdem gesetzeskonform, diese KI zu trainieren und einzusetzen?
Warum die offenen Trump-Kritiker bei den Täter-Identifizierungsvorschlägen immer ganz oben und die offenen Trump-Unterstützer ganz unten stehen?
Muss wohl ein versehentlicher Trainingsfehler sein. Die von Palantir haben doch hierzu ein großes Indianerehrenwort geleistet! Und Trump hat schließlich einen Ehrencodex und ordnet nicht einfach Microsoft an, Chefermittlern im internationalen Gerichtshof das E-Mail Konto zu sperren, nur weil ihm die Meinung misfällt.
Polizeigesetz
Dieses Gesetz ist längst überfällig. Dass wir auf Palantir angewiesen sind ist mehr als traurig.
Allerdings was nützen Gesetze wenn Sie nicht angewendet werden , denn davon haben wir genügend!
Die Anarchie lässt grüßen.
Alternative?
Warum gibt es keine Alternative zu Palantir? Warum wollen wir einer amerikanische Datenkrake mit höchst fragwürdigem Personal intimste Daten anvertrauen? Das ist echt ein Skandal.
Änderung des Polizeigesetzes
Dass wir in Notfällen endlich via Ortung gefunden werden können, ist schon lange überfällig. Dass Palantir trotz Alternativen wie das polnische DataWalk und das französische ChapVision eingekauft wurde, ist unverantwortlich. Ich vermisse die eindeutige Regelung, dass jedermann Video- bzw. Sprachaufzeichnungen von Polizeieinsätzen machen kann.
Dass wir in Notfällen endlich via Ortung gefunden werden können, ist schon lange überfällig.
Dass Palantir trotz Alternativen wie das polnische DataWalk und das französische ChapVision eingekauft wurde, ist unverantwortlich.
Ich vermisse die eindeutige Regelung, dass jedermann Video- bzw. Sprachaufzeichnungen von Polizeieinsätzen machen kann. Die Rechtslage ist hier leider nicht eindeutig.
Allmachtsbegehrlichkeiten nach Überwachung, Macht und Befugnissen
In zeiten zunehmender Auflösung der informationellen Selbstbestimmung durch big tech und social media, tritt die Regierung in deren Fußstapfen, anstelle die Rechte derer die sie vertritt zu stärken. Und dann werden die Wählenden am Ende noch verschaukelt woher die Erosion des Demokratieverständnisses kommt. Mit einem zunehmenden Anwachsen der
In zeiten zunehmender Auflösung der informationellen Selbstbestimmung durch big tech und social media, tritt die Regierung in deren Fußstapfen, anstelle die Rechte derer die sie vertritt zu stärken. Und dann werden die Wählenden am Ende noch verschaukelt woher die Erosion des Demokratieverständnisses kommt.
Mit einem zunehmenden Anwachsen der rechten Welle ist das fahrlässig und gefährlich. Grundrechte müssen für solche Zeiten gestärkt werden, insbesondere zum Schutz vor polizeilicher Präventivwillkür.
Permanente Bodycam Aufnahme sollte streng und klar geregelt werden.
Ich lehne insbesondere die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes strikt ab. Es ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich hoch problematisch, dass Bodycams künftig auch in privaten Wohnungen zum Einsatz kommen sollen. Privaträume sind besonders geschützte Rückzugsorte – nicht ohne Grund gelten sie als „letzte Bastion der
Ich lehne insbesondere die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes strikt ab. Es ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich hoch problematisch, dass Bodycams künftig auch in privaten Wohnungen zum Einsatz kommen sollen.
Privaträume sind besonders geschützte Rückzugsorte – nicht ohne Grund gelten sie als „letzte Bastion der Privatsphäre“. Die Vorstellung, dass hier Polizeibeamte mit aktivierter Kamera eingreifen dürfen, verletzt aus meiner Sicht die Würde und das Vertrauen der Bevölkerung. Selbst wenn diese Funktion nur im Einzelfall genutzt würde, schafft sie einen gefährlichen Präzedenzfall für die Aushöhlung der informationellen Selbstbestimmung.
Auch der Einsatz von sogenannten Pre-Recording-Funktionen führt zu einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlass – das ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht akzeptabel.
Statt auf technologische Aufrüstung und weitere Überwachung zu setzen, sollte der Fokus auf bessere Ausbildung, Deeskalationstechniken und klare rechtliche Grenzen für Eingriffe in die Privatsphäre gelegt werden.
Ich fordere daher:
Kein Einsatz von Bodycams in Wohnungen
Strikte Einschränkung aller audiovisuellen Überwachungsmaßnahmen
Stärkere Kontrolle durch unabhängige Datenschutzstellen
Mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
Polizeigesetz
Kein Einsatz von Palantir, stattdessen europäische Software einsetzen!