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Die Neufassung des Gesetzes soll unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Änderung der Trägerschaft der Vertrauensstelle schaffen. Darüber hinaus werden datenschutzrechtliche Bestimmungen systematischer und übersichtlicher gestaltet.

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Die Neufassung des Landeskrebsregistergesetzes schafft unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Änderung der Trägerschaft der Vertrauensstelle, die bisher bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg angesiedelt ist. Darüber hinaus werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen systematischer und übersichtlicher als bisher gestaltet. Außerdem wird das Gesetz an aktuelle technische Möglichkeiten und Entwicklungen, insbesondere für den Einsatz künstlicher Intelligenz, angepasst. Das Bestattungsgesetz wird auf Grund notwendiger Folgeanpassungen ebenfalls geändert.

Neu aufgenommen wurde im vorliegenden Gesetzentwurf die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zur Sicherstellung der stationären Versorgung, wenn diese in Krisenlagen aufgrund einer Vielzahl von verletzten oder erkrankten Personen regional oder landesweit akut gefährdet sein sollte. Mit der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wird das Sozialministerium ermächtigt, im Rahmen einer Rechtsverordnung Regelungen zur Steuerung der stationären Versorgungsangebote für Krisenlagen zu erlassen und eine zentrale ärztliche Koordinierungsstelle, insbesondere für die Zuweisung und Verteilung von Patientinnen und Patienten in Krisenlagen, zu errichten.

Vorblatt des Gesetzentwurfs

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