Wohnen

Online-Kommentierung

Die neu gefasste Mietpreisbegrenzungsverordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Der Ministerrat hat die Neufassung der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg und der Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 22. September 2026 zur Anhörung freigegeben.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat auf Grundlage des aktualisierten Gutachtens zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu gefasst. Diese soll am 1. Januar 2027 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

Im Gleichlauf mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung werden die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung mit gleicher Geltungsdauer und mit gleicher Gebietskulisse neu gefasst.

Mietpreisbegrenzungsverordnung

Kündigungssperrfristverordnung

Kappungsgrenzenverordnung

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Sie können die Verordnungsentwürfe bis zum 13. Oktober 2026 kommentieren.

3. Kommentar von :Phivol

Mietpreisbegrenzungsordnung

Alles was hilft, Spekulationen mit Wohnraum zu beenden ist hilfreich. Marktgesetze haben die Schaffung und den Erhalt von kostengünstigen nicht geschafft. Kostengünstiges Wohnen muss für jeden möglich sein. Ich habe es noch erlebt, dass 20% meines Einkommes für eine Wohnung gereicht haben. Und ich weiss immer noch nicht warum Vermieter maximale […]

Alles was hilft, Spekulationen mit Wohnraum zu beenden ist hilfreich. Marktgesetze haben die Schaffung und den Erhalt von kostengünstigen nicht geschafft. Kostengünstiges Wohnen muss für jeden möglich sein. Ich habe es noch erlebt, dass 20% meines Einkommes für eine Wohnung gereicht haben. Und ich weiss immer noch nicht warum Vermieter maximale Gewinne erreichen wollen (dürfen) und die soziale Verpflichtung von Eigentum keine Rolle mehr spielen darf. Wir leben noch immer in einer Solidargemeinschaft, in der sich gegenseitig geholfen und unterstützt wird. Also alles was hilft, Menschen ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen, sollte von den politisch Verantwortlichen wieder handelnd angegangen werden.

2. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

Mietpreisbegrenzung

Blickt man bei den Mieten auf große Wohnungskonzerne, dann sind die Vorschläge richtig.

Blickt man auf Einzelpersonen als Vermieter, die nur wenige Wohnungen zu vermieten haben, dann passt das nicht.

1. Kommentar von :Clara

Mietpreisbegrenzung

Ich denke, man kann nicht die Eigentümer der Wohnungen oder Häuser dafür strafen, wenn der Staat unsere Steuergelder verschwendet. Er sollte seine Verantwortung gegenüber den Menschen erfüllen und Sozialwohnungen bauen. Es kann doch nicht sein, dass man bestraft wird, wenn man sich was gespart hat und sich Eigentum dafür kauft. Genauso sehe ich es […]

Ich denke, man kann nicht die Eigentümer der Wohnungen oder Häuser dafür strafen, wenn der Staat unsere Steuergelder verschwendet. Er sollte seine Verantwortung gegenüber den Menschen erfüllen und Sozialwohnungen bauen. Es kann doch nicht sein, dass man bestraft wird, wenn man sich was gespart hat und sich Eigentum dafür kauft. Genauso sehe ich es mit dem Erbe, die Eltern und Großeltern haben gespart und ihre Steuern bezahlt. Wir haben ein Altes Miethaus und die Wohnungen sind zwar immer renoviert und in stand gesetzt worden, aber halt kein Neubau, mit den heutigen Aufflagen ist es ja unmöglich geworden , Neue Häusser zu erstellen. Ich habe in den letzten 25 Jahren schon mehrere Mieter gehabt die keine Miete oder sontige Schäden an den Wohnungen hinterlassen haben und ich bin auf dem Verlust sitzen geblieben, weil der Mieterschutz viel zu viel Möglichkeiten bieten, die Vermieter zu betrügen.