Wohnen

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Die neu gefasste Mietpreisbegrenzungsverordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

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Der Ministerrat hat die Neufassung der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg und der Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 22. September 2026 zur Anhörung freigegeben.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat auf Grundlage des aktualisierten Gutachtens zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu gefasst. Diese soll am 1. Januar 2027 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

Im Gleichlauf mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung werden die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung mit gleicher Geltungsdauer und mit gleicher Gebietskulisse neu gefasst.

Mietpreisbegrenzungsverordnung

Kündigungssperrfristverordnung

Kappungsgrenzenverordnung

Kommentare

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Sie können die Verordnungsentwürfe bis zum 13. Oktober 2026 kommentieren.

5. Kommentar von :Holzwurm Ulm

Mietgesetze nach BGB!

  • Gesetze ersetzten keine Baukräne!
  • Die ausgeuferte Gesetzesflut seit 1. Juli 1955 ist wahrlich der Sache "Mieten und Vermieten" nicht dienlich.
  • In Pressemitteilungen werden ca 1,2 Milionen leerstehende Wohnungen angeprangert, viele werden folgen wenn die Vermieter den Inhalt der "neuen"
  • Gesetzte zu spüren bekommen.
  • Die Mieten werden dem Marktgesetz […]
  • Gesetze ersetzten keine Baukräne!

  • Die ausgeuferte Gesetzesflut seit 1. Juli 1955 ist wahrlich der Sache "Mieten und Vermieten" nicht dienlich.

  • In Pressemitteilungen werden ca 1,2 Milionen leerstehende Wohnungen angeprangert, viele werden folgen wenn die Vermieter den Inhalt der "neuen"

  • Gesetzte zu spüren bekommen.

  • Die Mieten werden dem Marktgesetz "Angebot regelt die Nachfrage"nachfolgen.

  • Vermieter ob groß oder klein werden versuchen ihre Kosten und Erträge so gut wie möglich auszubalancieren damit etwas übrig bleibt. Sollte es keinen Ertrag mehr geben, gibt es auch keine Wohnungen mehr zu vermieten. Das das Problem

  • "Mietwohnungen" bleibt dann dem Staat. ( Erinnerung an die Flüchtlingswelle

  • nach 1945 kommen hier hoch) Wer hat denn damals tausende Geflüchtete aufgenommen? Die Baumaßnahmen mussten erst getätigt werden.

  • Aufzählung von Vorschlägen:

  • 1. Die tausende Einschränkungen bei Kündigung müssen ausgewogen sein

  • 2. Der Kostenfaktor Einkommensteuer auf Mieteinnahmen muß gesenkt werden.

  • 3. Die ständigen "schleichenden Gebühren" müssen den Mietern glaubhaft

  • gemacht werden. Sie schaden dem Ruf der Vermieter.

  • Ein Kostensenkungsgesetz wäre besser als das Mietpreisbindungsgesetz.

  • Siehe Handwerkerlöhne für Neubau, Hausrenovierung, Beschädigungsbeseitigung und Modernisierungskosten Grundsteuer usw.

  • ( zB. keine Mehrwertsteuerbelastung auf Ausgaben für Vermietung und Verpachtung.

Weitere Fragen können jederzeit gestellt werden unter oa. Mailadresse

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Schwegler aus Ulm

4. Kommentar von :ohne Name 137015

Ja aber...

Ich bin selbst ein kleiner Vermieter. Verlange seit Jahren niedrige Mieten und bin im Gegenzug froh, wenn sich meine Mieter dafür auch um die Immobilie kümmern, da ich weiter weg wohne. Nun wird aber auch alles teuerer was Material/ Handwerker anbelangt, wenn man am Haus Dinge in Stand halten muss. Man wird als Vermieter für immer mehr Bürokratie […]

Ich bin selbst ein kleiner Vermieter. Verlange seit Jahren niedrige Mieten und bin im Gegenzug froh, wenn sich meine Mieter dafür auch um die Immobilie kümmern, da ich weiter weg wohne.

Nun wird aber auch alles teuerer was Material/ Handwerker anbelangt, wenn man am Haus Dinge in Stand halten muss. Man wird als Vermieter für immer mehr Bürokratie in die Verantwortung gezogen (Digitale Abrechnung, Digitale Ablesung etc.). Das kostet alles Geld und ich bin auch keine Wohlfahrtsorganistation.

Im Gegenzug bleibe ich auf den Kosten sitzen oder bekomme die Mieter nicht aus der Wohnung geschmissen, wenn diese mir alles zumüllen, die Wohnung verschimmeln lassen und im schlimmsten Fall dann auch keine Mieter mehr bezahlen. Dann muss ich die Räumung selbst bezahlen und die Sanierung im Anschluss auch.

Wenn ich für solche Fälle vorsorgen möchte müsste ich auch höhere Mieten verlangen.

Anderes Beispiel: Wenn man bei den hohen Grundstückskosten und den hohen Baupreisen mit Mieten irgendwann zumindest aus den roten Zahlen kommen möchte als Vermieter, dann muss ich klar hohe Mieten verlangen. Irgendwie muss es sich auch rechnen.

Ich bin für Mietpreisdeckel, weil wohnen ein Grundrecht ist. Aber im Gegenzug wären für solche Extremfälle wie oben beschrieben auch mehr Rechte für uns Vermieter ein guter Kompromiss. Sonst hab ich irgendwann auch keinen Bock mehr zu vermieten, dann geht meine Immobilien an Immobilienkonzerne die dann erst recht hohe Mieten verlangen

3. Kommentar von :Phivol

Mietpreisbegrenzungsordnung

Alles was hilft, Spekulationen mit Wohnraum zu beenden ist hilfreich. Marktgesetze haben die Schaffung und den Erhalt von kostengünstigen nicht geschafft. Kostengünstiges Wohnen muss für jeden möglich sein. Ich habe es noch erlebt, dass 20% meines Einkommes für eine Wohnung gereicht haben. Und ich weiss immer noch nicht warum Vermieter maximale […]

Alles was hilft, Spekulationen mit Wohnraum zu beenden ist hilfreich. Marktgesetze haben die Schaffung und den Erhalt von kostengünstigen nicht geschafft. Kostengünstiges Wohnen muss für jeden möglich sein. Ich habe es noch erlebt, dass 20% meines Einkommes für eine Wohnung gereicht haben. Und ich weiss immer noch nicht warum Vermieter maximale Gewinne erreichen wollen (dürfen) und die soziale Verpflichtung von Eigentum keine Rolle mehr spielen darf. Wir leben noch immer in einer Solidargemeinschaft, in der sich gegenseitig geholfen und unterstützt wird. Also alles was hilft, Menschen ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen, sollte von den politisch Verantwortlichen wieder handelnd angegangen werden.

2. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

Mietpreisbegrenzung

Blickt man bei den Mieten auf große Wohnungskonzerne, dann sind die Vorschläge richtig.

Blickt man auf Einzelpersonen als Vermieter, die nur wenige Wohnungen zu vermieten haben, dann passt das nicht.

1. Kommentar von :Clara

Mietpreisbegrenzung

Ich denke, man kann nicht die Eigentümer der Wohnungen oder Häuser dafür strafen, wenn der Staat unsere Steuergelder verschwendet. Er sollte seine Verantwortung gegenüber den Menschen erfüllen und Sozialwohnungen bauen. Es kann doch nicht sein, dass man bestraft wird, wenn man sich was gespart hat und sich Eigentum dafür kauft. Genauso sehe ich es […]

Ich denke, man kann nicht die Eigentümer der Wohnungen oder Häuser dafür strafen, wenn der Staat unsere Steuergelder verschwendet. Er sollte seine Verantwortung gegenüber den Menschen erfüllen und Sozialwohnungen bauen. Es kann doch nicht sein, dass man bestraft wird, wenn man sich was gespart hat und sich Eigentum dafür kauft. Genauso sehe ich es mit dem Erbe, die Eltern und Großeltern haben gespart und ihre Steuern bezahlt. Wir haben ein Altes Miethaus und die Wohnungen sind zwar immer renoviert und in stand gesetzt worden, aber halt kein Neubau, mit den heutigen Aufflagen ist es ja unmöglich geworden , Neue Häusser zu erstellen. Ich habe in den letzten 25 Jahren schon mehrere Mieter gehabt die keine Miete oder sontige Schäden an den Wohnungen hinterlassen haben und ich bin auf dem Verlust sitzen geblieben, weil der Mieterschutz viel zu viel Möglichkeiten bieten, die Vermieter zu betrügen.