Eine Anhörung ist Teil eines formellen Beteiligungsverfahrens. In der Anhörung erhalten betroffene Personen, Organisationen oder Sachverständige Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu einem Vorhaben oder Gesetz einzubringen. Im parlamentarischen Kontext dienen Anhörungen vor allem der fachlichen Beratung von Ausschüssen und Abgeordneten. In formalen Verwaltungsverfahren ermöglichen sie Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange, Einwände und Hinweise zu geplanten Maßnahmen vorzubringen. Die eingebrachten Positionen müssen im weiteren Entscheidungsprozess berücksichtigt und geprüft werden.