Der Gemeinderat ist das gewählte Hauptorgan und damit Teil der kommunalen Selbstverwaltung und vertritt die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Er entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der kommunalen Entwicklung, Verwaltung und Daseinsvorsorge. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wirkt der Gemeinderat gemeinsam mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister an der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben mit. Seine Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.