Schlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten, bei dem eine neutrale dritte Person einen Lösungsvorschlag zur Einigung der Beteiligten erarbeitet. Im Unterschied zur Mediation kann die schlichtende Person dabei aktiver in die Lösungsfindung eingreifen. Ziel ist es, Konflikte einvernehmlich und möglichst ohne gerichtliche Verfahren zu lösen. Schlichtungsverfahren werden häufig bei gesellschaftlichen, politischen oder infrastrukturellen Konflikten eingesetzt.