Die Zivilgesellschaft umfasst die Gesamtheit freiwilliger gesellschaftlicher Zusammenschlüsse und Aktivitäten zwischen Staat, Wirtschaft und Privatleben. Dazu gehören beispielsweise Vereine, Initiativen, Stiftungen, soziale Bewegungen oder Nicht-Regierungsorganisationen. Zivilgesellschaftliche Akteure vertreten gesellschaftliche Interessen, fördern Teilhabe und engagieren sich für das Gemeinwohl. Sie spielen eine wichtige Rolle für demokratische Mitwirkung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und öffentliche Meinungsbildung.

Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger (auch: Losbürger) sind Personen, die per Zufallsauswahl für die Teilnahme an Beteiligungsverfahren wie Bürgerforen, Bürgerräten oder Planungszellen ausgewählt werden. Ziel ist es, unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven möglichst ausgewogen abzubilden und einen Querschnitt der Bevölkerung zu erreichen. Die Zufallsauswahl stärkt die Legitimität und Vielfalt dialogischer Beteiligungsprozesse. In der Regel werden soziodemografische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Bildungsstand oder Migrationshintergrund berücksichtigt, um eine möglichst vielfältige und ausgewogene Zusammensetzung der Teilnehmenden zu erreichen.

Die Zukunftswerkstatt ist ein kreatives Beteiligungs- und Moderationsverfahren zur gemeinsamen Entwicklung von Ideen und Lösungen für zukünftige Herausforderungen. Bürgerinnen und Bürger oder andere Beteiligte erarbeiten dabei in mehreren Phasen Kritik, Visionen und konkrete Handlungsvorschläge. Ziel ist es, neue Perspektiven zu entwickeln und innovative Lösungsansätze partizipativ zu gestalten. Zukunftswerkstätten werden häufig in kommunalen oder gesellschaftlichen Veränderungsprozessen eingesetzt.

Der Zulassungsantrag (formal: „Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“) ist im Kontext der direkten Demokratie in Baden-Württemberg der formelle Antrag auf Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eines Volksbegehrens. Mit ihm wird das geplante Anliegen dem Innenministerium vorgelegt, bevor mit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für ein Volksbegehren begonnen werden kann. Geprüft werden insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Der Zulassungsantrag dient damit der rechtlichen Absicherung des weiteren Verfahrens. Alternativ kann eine Initiative auch Unterschriften für einen Volksantrag sammeln, der sich dann aber an das Parlament richtet und bei Ablehnung zu einem Volksbegehren führen kann.