Polizei

Klares Zeichen gegen Antisemitismus und digitale Hetze

Mit der landesweiten Aktion „Streife im Netz“ setzt das Land ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und digitale Hetze. Im Rahmen der Aktion wurden 24 Social-Media-Beiträge mit volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalten zur Anzeige gebracht.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann tippt auf einer Tastatur eines Laptops.
Symbolbild

Mit der landesweiten Aktion „Streife im Netz“ hat die Polizei Baden-Württemberg gezielt Onlineprofile, Internetauftritte und Beiträge überprüft, die im Zusammenhang mit jüdischen Personen, Organisationen und Einrichtungen stehen. Strafrechtlich relevante Beiträge hat die Polizei unmittelbar zur Anzeige gebracht.

„Jede Form von Antisemitismus ist ein Angriff auf unsere Werte, auf unsere Demokratie und unsere freiheitliche Gesellschaft. Deshalb darf es keinen Raum für Hass und Hetze geben – auch nicht im Internet. Die vermeintliche Anonymität im Netz schützt nicht vor Strafe. Mit der Aktion ‚Streife im Netz‘ setzen wir ein klares Zeichen: Null Toleranz für Antisemitismus – online wie offline. Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in unserem Land und tun alles für ihre Sicherheit“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der landesweiten Schwerpunktaktion am 17. Dezember 2024.

24 Beiträge zur Anzeige gebracht

Am 17. Dezember 2024 durchforsteten mehr als 20 Ermittlerinnen und Ermittler über mehrere Stunden hinweg Plattformen wie Facebook, Instagram, X und TikTok gezielt und fokussiert nach antisemitischen Inhalten. Dabei stießen sie auf 24 strafrechtlich relevante Beiträge, wie beispielsweise Volksverhetzung oder Beleidigung, die unmittelbar zur Anzeige gebracht wurden.

Der landesweite Aktionstag „Streife im Netz“ ist eine Maßnahme der vom Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“, der von Innenminister Thomas Strobl geleitet wird, eingerichteten Task Force gegen Hass und Hetze. Die repressive Ausrichtung des Aktionstages ergänzt die präventiven Maßnahmen der Task Force. Antisemitische Straftaten haben sich im Jahr 2023 mit 668 polizeilich registrierten Fällen gegenüber den 245 Fällen vom Vorjahr nahezu verdreifacht. Sie befinden sich auf einem Höchststand im Zehnjahresvergleich. Für das Jahr 2024 zeichnet sich bereits ab, dass die Fallzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben.

Meldestellen und Bildungsangebote

Von Hass und Hetze Betroffene bekommen auf der bei der Initiative Toleranz im Netz Informationen zentral und übersichtlich dargestellt. Neben Meldestellen für eine Anzeigenerstattung stehen auch Bildungsangebote und Betroffenenschutzorganisationen zur direkten Kontaktaufnahme bereit. Die Angebote eignen sich gleichermaßen für Betroffene, als auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Im Kabinettsausschuss sind neben dem Innenministerium auch das Staats-, das Kultus-, das Sozial- und das Justizministerium vertreten. Neben dem bereits zu allen Sitzungen eingeladenen Beauftragten der Landesregierung gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, Herrn Dr. Michael Blume, können zu spezifischen Themen Vertretungen der Religionsgemeinschaften oder weitere Personen mit besonderer Expertise eingeladen und ihre Fachmeinung eingeholt werden.

Die anfallenden Aufgaben werden durch die Geschäftsstelle innerhalb des Innenministeriums koordiniert. Darüber hinaus wurde eine Task Force gegen Hass und Hetze eingesetzt, die dem Kabinettsausschuss zuarbeitet. Die Task Force hat die Aufgabe, einschlägige Bedrohungen im Bereich Hass und Hetze festzustellen und diesen entgegenzuwirken. Ihre Geschäftsstelle ist beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg angesiedelt.