Abfall

Land will nachhaltige Kreislaufwirtschaft sicherstellen

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Eine Frau wirft am in einen Gelben Sack in einen gelben Abfallbehälter. (Foto: © dpa)

Die Landesregierung schafft die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Kreislaufwirtschaft im Land. Dazu hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.

Die Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. „Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Kreislaufwirtschaft im Land“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Ich bin überzeugt, dass die neuen Regelungen dazu beitragen werden, Abfälle noch besser zu vermeiden, die stoffliche Verwertung weiter auszubauen und den effizienten Umgang mit unseren Ressourcen sicherzustellen.“ Mit der Neuordnung des Abfallrechts komme das Land seiner Verantwortung für die Umwelt, das Klima und die Gesundheit der Menschen nach, so der Minister.

Recyclingbaustoffe und Erdmassenausgleich  

Den Schwerpunkt in der Neuordnung des Abfallrechts bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist unter anderem vorgesehen, die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbildfunktion zum verstärkten Einsatz von Recyclingbaustoffen zu verpflichten.

Besonderes Augenmerk soll zukünftig auch der Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zukommen. So setzt beispielsweise das Land hier auf den sogenannten Erdmassenausgleich. „Statt den Bodenaushub beim Bau auf Deponien zu bringen, ist es sehr viel sinnvoller, ihn vor Ort zu belassen und zu verwenden. Dazu müssen nur die Straßen- und Gebäudeniveaus im Bauplan etwas angehoben werden“, erläuterte Untersteller. „Im Endeffekt spart das sowohl Deponiekapazitäten als auch Kosten.“

Kosteneinsparung

Insgesamt wird die Neuordnung des baden-württembergischen Abfallrechts den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung im Land jährlich Kosten in Höhe von insgesamt rund 23,5 Millionen Euro einsparen. Die Wirtschaft profitiert insbesondere durch die Verbilligung der Baukosten beim Erdmassenausgleich von jährlichen Einsparungen in Höhe von knapp zehn Millionen Euro.

Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Infolge der Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes an die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union muss auch das baden-württembergische Abfallrecht aktualisiert werden. Dafür wird das bisherige Landesabfallgesetz durch ein Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. In diesem Zusammenhang sollen die landesrechtlichen Regelungen auch mit neuen kreislaufwirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen in Einklang gebracht werden.

Beteiligungsportal: Gesetzentwurf zur Kommentierung