Landwirtschaft

Neues Antragsverfahren für „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“

Das Land hat das Antragsverfahren für das Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau in ein modernes und effizientes Online-Verfahren umgebaut.

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Ein Winzer betrachtet die Frostschäden an den Trieben seiner Weinstöcke. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land aufgelegte Förderprogramm „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ (ehemals Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau) zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen stößt bei den Obst- und Weinbaubetrieben im Land auf eine breite Akzeptanz. Dies belegen die seit seiner Einführung 2020 merklich angestiegene Zahl der teilnehmenden Betriebe und insbesondere der stetig zunehmende Umfang der versicherten Obst- und Weinflächen im Programm. Das Förderprogramm wird daher verstetigt und laufend weiterentwickelt, was insbesondere die Bereiche verwaltungsmäßige Umsetzung, Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung betrifft. Um das Antrags- und Verwaltungsverfahren künftig noch effizienter zu gestalten und zu einem modernen Online-Verfahren weiterzuentwickeln, stellt die ab dem aktuellen Antragsjahr erfolgende Anbindung des Förderprogramms an FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) und den Gemeinsamen Antrag einen weiteren wichtigen Entwicklungsschritt dar.

Die Anbindung an FIONA und den Gemeinsamen Antrag bedeutet eine grundlegende Änderung des bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahrens und bringt für die teilnehmenden Betriebe insbesondere nachfolgend aufgeführte Anforderungen und notwendige Anpassungen mit sich:

Kurzüberblick: Antragsverfahren Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau 2025

  • Abschluss des Versicherungsvertrages: Wichtig! Neuverträge dürfen erst ab dem 5. Dezember 2024 rechtskräftig geschlossen worden sein.

  • Von 10. März bis 15. Mai: Beantragung einer Zuwendung ausschließlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrages über FIONA inklusive Hochladen der Versicherungsscheine.

  • Bis 30. September: Vollständige Bezahlung der Versicherungsprämie.

  • Bis 5. Oktober: Hochladen der Zahlungsbelege in FIONA als Nachweis der vollständigen Bezahlung der Versicherungsprämien.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderung Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Förderwegweiser MLR