Weinbau

Rebflächenförderung 2027 geöffnet

Bis zum 31. August 2026 können Anträge zur „Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ (UuU) beantragt werden.

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Junganlage im Weinberg
Symbolbild

Das Antragsverfahren zur „Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ (UuU) ist seit dem 15. Juli 2026 geöffnet. Bis zum 31. August 2026 (Ausschlussfrist) können nun im Flächeninformations- und Online-Antrags-System (FIONA) die Förderanträge für Rebflächen, die in 2027 wieder bestockt und/oder mit einer Tröpfchenbewässerung ausgestattet werden sollen, gestellt werden. Dazu ist in FIONA unter „Förderanträge“ der Unterpunkt „UuU“ auszuwählen. Angaben sind sowohl im Bereich „Maßnahme“ als auch im Bereich „Flurstücksverzeichnis“ erforderlich. Danach wird der Förderantrag über den Button „Antrag einreichen“ abgeschickt.

Um die Weinbaubetriebe im Land bestmöglich zu unterstützen, wurden bereits in 2026 die Fördersätze für die einzelnen UuU-Maßnahmen deutlich erhöht. Im Antragsjahr 2027 steigen die Zuschussbeträge bei Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (PIWIs) nochmals an.

Informationen zum Antragsverfahren, zu den förderfähigen Maßnahmen, Rebsorten und Förderbeträgen sind im Förderwegweiser des Infodiensts eingestellt.