Fakten zum Verfahren
Der Gemeinderat von Tuningen hat am 27. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg einstimmig beschlossen, dass am 6. Juli 2014 ein Bürgerentscheid über die Ansiedlung einer JVA in Tuningen stattfindet. Rechtsgrundlage für die Durchführung von Bürgerentscheiden bilden § 21 der Gemeindeordnung und § 41 des Kommunalwahlgesetzes.
Es gelten dieselben Regelungen wie für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen:
Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
und die seit mindestens drei Monaten in Tuningen leben.
Ja, auch hier gelten dieselben Regelungen wie für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen.
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Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, muss spätestens bis zum 04. Juli 2014, 18.00 Uhr, den Briefwahlantrag bei der Gemeinde Tuningen stellen.
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Die Stimmunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, also am 06. Juli 2014, um 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
- Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderats dürfen ihre Position zu dem Abstimmungsgegenstand im Vorfeld des Bürgerentscheids bekunden oder sich in sonstiger Weise dazu äußern.
- Erreicht der Bürgerentscheid das Abstimmungsquorum gilt der Beschluss drei Jahre lang.
- Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet (50 % + X).
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Jedoch muss diese Mehrheit mindestens 25 % der Abstimmungsberechtigten entsprechen (sogenanntes Abstimmungsquorum), um rechtsgültig zu sein.
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Erreichen weder die Ja- noch die Neinstimmen das Abstimmungsquorum, ist der Bürgerentscheid ungültig und die Entscheidung fällt an den Gemeinderat zurück.
- Von den 2.872 Einwohnerinnen und Einwohnern sind 2.313 abstimmungsberechtigt (Stand: 11. Juni 2014 – bis zum Stichtag können sich hier noch kleine Änderungen ergeben).
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Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss mindestens 579 Stimmen (Abstimmungsquorum von 25 %) erreichen, damit der Bürgerentscheid gültig ist (Stand: 11. Juni 2014 – bis zum Stichtag können sich hier noch kleine Änderungen ergeben).
Das Ergebnis der Abstimmung wird für den Zeitraum 19.30 – 20.30 Uhr am 06. Juli 2014 erwartet.