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Verfahren

Wie funktioniert der Bürgerentscheid?

Ein Vollzugsbeamter geht während einem Kontrollgang in der Justizvollzugsanstalt in Bruchsal (Baden-Württemberg) an den Zellentüren der Insassen vorbei. (Foto: dpa)
Symbolbild

Fakten zum Verfahren

Der Gemeinderat von Tuningen hat am 27. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg einstimmig beschlossen, dass am 6. Juli 2014 ein Bürgerentscheid über die Ansiedlung einer JVA in Tuningen stattfindet. Rechtsgrundlage für die Durchführung von Bürgerentscheiden bilden § 21 der Gemeindeordnung und § 41 des Kommunalwahlgesetzes.

Diese und andere Fragen und Antworten können Sie auch in der Informationsbroschüre der Gemeinde Tuningen nachlesen. Unter unten stehendem Link steht Ihnen die Broschüre zum Download zur Verfügung.

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