Kommunaler Haushalt Buchenbach

Grundsteuer B einfach erklärt

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Eine Erhöhung der Grundsteuer B ist im Rahmen der erarbeiteten Strategie ein möglicher Hebel, um die Einnahmen der Gemeinde dauerhaft und spürbar zu verbessern. Sie betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer; bei vermieteten Wohnungen kann sie über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter betreffen.

Berechnung der Grundsteuer

Das Finanzamt setzt für jedes Grundstück einen Steuermessbetrag fest, Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung beraten den Hebesatz; beschlossen wird er vom gewählten Gremium. Messbetrag mal Hebesatz ergibt die jährliche Grundsteuer. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben 250 Prozent eine Steuer von 250 €, 350 Prozent ergeben 350 € – also 100 € mehr im Jahr.

Das Beispiel zeigt nur die Rechnung. Es ist kein typischer Buchenbacher Fall, und beschlossen ist die Erhöhung nicht.

Warum eine Grundsteuererhöhung?

Die erarbeitete Strategie sieht vor, die Grundsteuer B anzuheben. Damit leisten alle Eigentümerinnen und Eigentümer einen Beitrag dazu, die Angebote und Einrichtungen zu erhalten, die den sozialen Zusammenhalt unseres Dorfes sichern und ermöglichen.

Ein lebendiges Dorf mit verlässlicher Infrastruktur und guten Angeboten bleibt als Wohnort attraktiv. Davon profitieren auch die Eigentümerinnen und Eigentümer: Diese Qualitäten tragen zum Werterhalt ihrer Immobilien bei und können deren Wertentwicklung begünstigen. Dies könnte sozial gerechter sein als die Erhöhung von Kindergartengebühren.

Ihre Aufgabe

  • Welche Folgen hätte die Erhöhung für Sie?
  • Was wäre bei einer fairen Verteilung der Belastung zu beachten?
  • Welche Alternative schlagen Sie vor?

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