Abschnitt 3

Betretungs- und Erholungsrecht, Schutz, Pflege

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Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der Nationalpark Schwarzwald ist keine abgeriegelte Sperrfläche, sondern ein Großschutzgebiet, das seinen Besucherinnen und Besuchern naturnahe und naturverträgliche Erholung ermöglicht. Deshalb ist es grundsätzlich jedermann gestattet, den Nationalpark zu betreten und auf ausgewiesenen Flächen u.a. Beeren oder Pilze zu sammeln. Gleichwohl verfolgt der Nationalpark in erster Linie Ziele des Schutzes von Natur in ihrer natürlichen Dynamik. Daher enthält Abschnitt 3 Regelungen, die die naturverträgliche Nutzung des Nationalparks gewährleisten. Hierzu ist es, wie in jedem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet, erforderlich, bestimmte Handlungen, die geeignet sind, die unter Schutz gestellten Naturgüter zu beeinträchtigen, zu untersagen oder zu beschränken. Gleichzeitig enthält Abschnitt 3 Vorschriften, die im Interesse der Allgemeinheit oder Einzelner unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Weiterhin ist die Möglichkeit vorgesehen, im Einzelfall von den Ge- und Verboten Befreiung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen.

Abschnitt 3 enthält auch grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung der Waldpflege und des Wildtiermanagements im Nationalpark. Auch insoweit kommt den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets Bedeutung als Maßstab für die Planungen und Einzelmaßnahmen zu.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

15. Kommentar von :Ohne Name

Betretungsrecht

Das wird ein schöner Verbotsschilderwald, wahrscheinlich darf man auch nicht mehr drüberfliegen

6. Kommentar von :Ohne Name

Fahrrad fahren verboten?

Verstehe ich es laut §9, Abschnitt 14 und 15 richtig, dass im Nationalpark das Befahren der Wege mit Fahrrädern und Segways generell verboten ist? Ist es geplant, extra ausgewiesene Wege für diese Gruppen auszuweisen?

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Moderation

Vielen Dank für Ihre Fragen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird Anregungen und Fragen nach der Anhörungsphase auswerten und zusammenfassend Stellung nehmen.

10. Kommentar von :Ohne Name

Reiter und Fahrradfahrer

Mein Appell: Richtet viele Reitwege und viele Fahrradwege (auch Single Trails) ein.

21. Kommentar von :Ohne Name

Mountainbike

Auch mich würde es interessieren, ob ich mit meinem Mountainbike noch die Waldwege befahren darf. Verstehen sie mich nicht falsch. Ich schreibe explizit: "die Waldwege befahren". Mir geht es nicht darum, blind durch den Wald zu pflügen. Aber das Befahren der Wege sollte auch in einem Nationalpark weiterhin erlaubt sein. Dies würde ich unter […]

Auch mich würde es interessieren, ob ich mit meinem Mountainbike noch die Waldwege befahren darf. Verstehen sie mich nicht falsch. Ich schreibe explizit: "die Waldwege befahren". Mir geht es nicht darum, blind durch den Wald zu pflügen. Aber das Befahren der Wege sollte auch in einem Nationalpark weiterhin erlaubt sein. Dies würde ich unter "naturnahe und naturverträgliche Erholung" verstehen. Eine "Naturunverträglichkeit" sehe ich jedenfalls beim Rad fahren nicht. Vorausgesetzt man bleibt auf den vorgeschriebenen Wegen.

Das Befahren eines solchen Nationalparkes generell zu unterbinden würde ich zum Einen als starken Einschnitt meiner persönlichen Freiheit sehen (Warum darf ein Wanderer das Gebiet betreten, ich jedoch nicht?) zum Anderen darf man auch die Mehrbelastung der angrenzenden Gebiete als "Ausweichregion" nicht unterschätzen.

Mountainbiker werden viel zu oft als die Rowdies der Radszene beschrieben und speziell in Waldregionen für Schäden oder Störungen beschuldigt. Natürlich gibt es einzelne Ausreisser die der Meinung sind, der Wald wäre ihre eigene "Planierfläche". Man sollte aber nicht vergessen, dass es auch solche Ausreisser in der Wanderszene gibt:

Wildwechsel die zu breiten Wegen ausgetreten werden.

Pilze, Beeren, Esskastanien, Bucheckern, etc. welche in nahezu professioneller Teamarbeit, teils sogar mit kommerziellem Hintergedanken und fern der Wege aus dem Wald gesammelt/gerodet werden.

Der Großteil der Mountainbiker hat einfach nur das passende Rad um die teils steilen Anstiege, die abschüssigen und/oder holprigen Wege perfekt zu meistern, ohne Schneisen in den Wald hinein sägen zu müssen. Alles was wir wollen ist ebenfalls Ruhe und Erholung im Einklang mit der Natur. Ein Schubladendenken ist wie so oft, auch hier nicht angebracht. 

22. Kommentar von :Ohne Name

Chance für Wildkatze / Chance auf Erholung ohne Motorrad-Lärm

Zum einen begrüße ich den Nationalpark, weil ich gerne in intakter Natur wandere und mich dabei erhole. Es wäre auch super, wenn Wildkatze und Luchs nicht nur durch den Nationalpark Hainich sondern auch durch unsere Wälder streifen. Zum anderen erhoffe ich mir Maßnahmen zur Eindämmung des Motorradfahrens insbesondere auf der Schwarzwaldhochstraße, […]

Zum einen begrüße ich den Nationalpark, weil ich gerne in intakter Natur wandere und mich dabei erhole. Es wäre auch super, wenn Wildkatze und Luchs nicht nur durch den Nationalpark Hainich sondern auch durch unsere Wälder streifen.

Zum anderen erhoffe ich mir Maßnahmen zur Eindämmung des Motorradfahrens insbesondere auf der Schwarzwaldhochstraße, weil der Motorenlärm der vielen Motorrad-Fahrer unangenehm laut ist und der Schwarzwald kein kostenloser Nürnburg-Ring sein sollte.

12. Kommentar von :Ohne Name

§ 12 Wildruhezonen in Kerngebieten

Bei den derzeit überhöhten Hirsch- und Rehbeständen zeigen Erfahrungen in anderen Großschutzgebiten, z.B. aktuell auch im Biosphärengebiet Vessertal, dass zum Schutz der Weißtanne und einiger Laubhölzer auch in Kerngebieten nicht auf die Jagd verzichtet werden kann. Aktuell ist im Schwarzwald zu beobachten, dass die - naturgemäß schwerer zu […]

Bei den derzeit überhöhten Hirsch- und Rehbeständen zeigen Erfahrungen in anderen Großschutzgebiten, z.B. aktuell auch im Biosphärengebiet Vessertal, dass zum Schutz der Weißtanne und einiger Laubhölzer auch in Kerngebieten nicht auf die Jagd verzichtet werden kann. Aktuell ist im Schwarzwald zu beobachten, dass die - naturgemäß schwerer zu bejagenden - Bannwälder leicht zu Rückzugsgebieten des Wildes werden und die Waldverjüngung massiv gestört wird. Daher sollten die Wildruhezonen nicht als Pflicht-Bestimmung in ein Landtags-Gesetz aufgenommen werden. Ob und wie groß sie eingerichtet werden, sollte im Nationalparkplan bestimmt werden, der viel eher angepasst und geändert werden kann.

13. Kommentar von :Ohne Name

§ 12 Wildtiermanagement

Der Gesetzentwurf und das Gutachten zielen wohl auf ein jagdliches Vorgehen ählich wie in den NP Harz oder Eifel ab. Die dortigen Erfahrungen sind negativ unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung in Richtung einer natürlichen Waldzusammensetzung obwohl dort die Tanne keine wesentliche Rolle spielt. Die Rotwilddichten haben sich dort unter diesem […]

Der Gesetzentwurf und das Gutachten zielen wohl auf ein jagdliches Vorgehen ählich wie in den NP Harz oder Eifel ab. Die dortigen Erfahrungen sind negativ unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung in Richtung einer natürlichen Waldzusammensetzung obwohl dort die Tanne keine wesentliche Rolle spielt. Die Rotwilddichten haben sich dort unter diesem NP-Regime weiter nach oben entwickelt. Dies würde im Nordschwarzwald das Ziel Fichte Tanne Buche Mischwälder konterkarieren. Eine wesentliche Wildstandsregulierung außerhalb des NP-Gebietes ist wohl eine Illusion.

Dr. Anton Hammer, Baden-Baden

19. Kommentar von :Ohne Name

Information nötig

Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind der Maßstab. Das ist richtig und wichtig. Die Maßnahmen werden sicher keinem Naturliebhaber seinen Genuß und die wertvolle Erfahrung eines naturnahen Raumes und Ökosystems nehmen. Damit möglichst viele Menschen die positive Erfahrung machen und Verständnis entwickeln für die (wenigen) Einschränkungen, […]

Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind der Maßstab. Das ist richtig und wichtig.

Die Maßnahmen werden sicher keinem Naturliebhaber seinen Genuß und die wertvolle Erfahrung eines naturnahen Raumes und Ökosystems nehmen. Damit möglichst viele Menschen die positive Erfahrung machen und Verständnis entwickeln für die (wenigen) Einschränkungen, sollten Informationen zu Sinn und Zweck von Maßnahmen gut aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Man will ja gerade die Naturliebhaber und -besucher im Park haben, möglichst vielen Menschen die Schönheit und den Wert vermitteln, also gerade die Pilzsucher, Beerensammler, Pflanzenliebhaber, aber auch die mit dem Hund wandernden oder die mit dem Fahrrad reisenden Menschen. Alle müssen aber verstehen, dass wenn (zu) viele Nutzer ungewünschte (kleine, oft unbewusste) Eingriffe tätigen, das System darunter leidet. Dafür muss Verständnis geweckt werden.

17. Kommentar von :Ohne Name

Empfehlung eines Mountainbikers

Ich bin Bürger von Bühl und aktiver Mountainbiker. Durch das Nationalparkgesetz ist das Befahren dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Als Naturliebhaber begrüße ich die Einrichtung des Nationalparks sehr und sehe natürlich ein, dass sich das mit den Mountainbikern nicht verträgt. Es gibt ja auch noch genug Strecken außerhalb des […]

Ich bin Bürger von Bühl und aktiver Mountainbiker. Durch das Nationalparkgesetz ist das Befahren dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Als Naturliebhaber begrüße ich die Einrichtung des Nationalparks sehr und sehe natürlich ein, dass sich das mit den Mountainbikern nicht verträgt. Es gibt ja auch noch genug Strecken außerhalb des ausgewiesenen Gebietes. Trotzdem empfehle ich, um Konflikte zu vermeiden und Nationalparkliebhaber bei den Mountainbikern zu gewinnen, auch attraktive Strecken auszuweisen. Attraktiv heißt für einen Mountainbiker auch Singletrails (Pfade) zu befahren.

18. Kommentar von :Ohne Name

Naturschutzgebiete strenger wie Nationalpark?

Die Ziele des Nationalparks sind in erster Linie auf den Schutz und die Entwicklung ursprünglicher Natur ausgerichtet. Die Handhabung im Nationalpark ist im Prinzip weniger streng wie in Naturschutzgebieten. Hier wurde sehr auf Konsens auf bezüglich Wanderer und den seitherigen Möglichkeiten für den Mensch geachtet. Das ist positiv, wobei die […]

Die Ziele des Nationalparks sind in erster Linie auf den Schutz und die Entwicklung ursprünglicher Natur ausgerichtet. Die Handhabung im Nationalpark ist im Prinzip weniger streng wie in Naturschutzgebieten. Hier wurde sehr auf Konsens auf bezüglich Wanderer und den seitherigen Möglichkeiten für den Mensch geachtet. Das ist positiv, wobei die Schutzziele nicht darunnter leiden sollten.