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Gesetzentwurf Nationalpark Schwarzwald

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick (Bild: dpa).

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Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll im nördlichen Schwarzwald der Nationalpark Schwarzwald errichtet werden. Das Landesnaturschutzgesetz sieht in § 27 vor, dass Nationalparke in Baden-Württemberg durch ein Landesgesetz eingerichtet werden müssen. Damit obliegt dem Landtag von Baden-Württemberg die Entscheidung über die Ausweisung des Nationalparks Schwarzwald.

Die Landesregierung hat seit Beginn der Überlegungen zu einem Nationalpark Schwarzwald den intensiven Dialog mit der Bevölkerung, Interessenverbänden und der Wirtschaft gesucht. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht nur in die Beratungen und Diskussionen um die Chancen und Risiken eines möglichen Nationalparks, sondern auch hinsichtlich der konkrete Ausgestaltung eingebunden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet den rechtlichen Rahmen, die räumliche Abgrenzung und die Verwaltungsstruktur. Der erarbeitete Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat am 18. Juni 2013 für das Anhörungsverfahren freigegeben.

Sie hatten hier die Möglichkeit, bis zum 14. August 2013 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Sie konnten den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren und Sie hatten die Möglichkeit, die konkreten Regelungsvorschläge und Paragraphen des Gesetzentwurfs abschnittsweise zu kommentieren und zu diskutieren.

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