Hier hatten Sie bis zum 14. August 2013 die Möglichkeit, die Folgeänderungen des Gesetzentwurfes zu kommentieren und zu diskutieren.
Folgeänderungen aus dem Nationalparkgesetz (Artikel 1) ergeben sich im Zusammenhang mit der Errichtung der Nationalparkverwaltung als höherer Sonderbehörde in weiteren landesrechtlichen Vorschriften (Artikel 2 bis 14) sowie im Zusammenhang mit der Überführung von Personal und Teilen der Personalbewirtschaftung auf diese Behörde.
Kommentare : Folgeänderungen
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Logische Auswahl an neuen Mitarbeitern
Das in der neuen Behörde nur Mitarbeiter beschäfftigt sein sollten, die dem Nationalpark positiv gegenüber stehen sollte logisch sein. Es gilt zu hoffen dass die Auswahl positiv verläuft und z.B. der alte Konflikt von Forstwirtschaft und Naturschutz im Wald nicht in diese neue Behörde getragen wird.