Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der Abschnitt 5 enthält die zur Durchsetzung der Schutzvorschriften des Nationalparkgesetzes erforderliche Bußgeldbewehrung der Verbotstatbestände des § 9 Absatz 2.
Kommentare : Bußgeldbestimmung
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Muß das sein???
Noch mehr Bürokratie?
Noch mehr Verwaltung?
Noch mehr Ordnungshüter?
Noch mehr Vorschriften?
Kafka läßt grüßen!
tut buße
irgendwoher muß ja das geld herkommen
Bußgelder
Wer legt den Bußgeldkatalog fest? Gibt es hier schon feste Sätze, die in ganz Deutschland gelten oder kann dies individuell von jedem Nationalpark gesondert angesetzt weden? Werden diese vorab veröffentlicht, wo kann man es nachlesen? Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen, wo ist der Gerichtsstand? An dem Gericht, in dessen Bereich die
Wer legt den Bußgeldkatalog fest? Gibt es hier schon feste Sätze, die in ganz Deutschland gelten oder kann dies individuell von jedem Nationalpark gesondert angesetzt weden? Werden diese vorab veröffentlicht, wo kann man es nachlesen? Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen, wo ist der Gerichtsstand? An dem Gericht, in dessen Bereich die Nationalparkverwaltung ihren Sitz hat, oder in Stuttgart, da hier die Landesregierung residiert? Werden die Mitarbeiter dahingehend geschult, dass Aufklärung und Ermahung vor Bestrafung steht oder wird konsequent gehandelt?