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Abschnitt 1

Gebiet und Zweck

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Im ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen des Nationalparks Schwarzwald geregelt. Sie umfassen insbesondere die förmliche Erklärung eines umgrenzten Gebiets zum Nationalpark. Der Suchraum für die Kulisse des Nationalparks umfasste ca. 17.000 ha, verteilt auf die drei Teilbereiche Kaltenbronn im Norden (ca. 6.000 ha), Hoher Ochsenkopf in der Mitte (ca. 2.000 ha) und Ruhestein im Süden (ca. 9.000 ha).

Entsprechend den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und Richtlinien der Organisationen IUCN und Europarc war aus diesem Suchraum ein großräumiges und möglichst unzerschnittenes Nationalparkgebiet auszuwählen. Auf der Grundlage fachlicher Beurteilungen durch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene unabhängige Gutachten sowie durch die für Naturschutz und Forsten zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz wurde daher unter Berücksichtigung von Ergänzungsvorschlägen über Kommunalwaldflächen der Städte Baden-Baden und Bühl eine ca. 10.190 ha umfassende Kulisse in den Bereichen Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig ermittelt, die als Nationalpark Schwarzwald ausgewiesen werden soll.

Maßgeblich für diese Entscheidung waren in erster Linie naturschutzfachliche Erwägungen:

a) Zusammenhang und Unzerschnittenheit der Flächen

Das Gebiet Ruhestein weist von allen drei Teilbereichen die größte zusammenhängende Ausdehnung auf, der Hohe Ochsenkopf als Komplementärgebiet liegt nur drei Kilometer entfernt. Eine Zäsurwirkung zwischen Ruhestein und Hohem Ochsenkopf/Plättig ist insofern nicht gegeben. Die zwischen beiden Gebieten liegenden Wälder gehören denselben Lebensraumtypen an wie auch das Nationalparkgebiet, so dass der erwünschte Austausch von Tier- und Pflanzenpopulationen möglich ist.

b) Lebensraumtypen und Biodiversität

Die Gebietsvariante Ruhestein - Hoher Ochsenkopf/Plättig weist im Vergleich zum Kaltenbronn eine deutlich größere Vielfalt an Lebensraumtypen auf. So ist hier das Bannwaldgebiet Wilder See ebenso vorhanden wie vier Karseen und Grinden. Hinzu kommen touristische Einrichtungen wie der sog. "Lotharpfad", dazu ein Wildnis- und ein Luchspfad, die auch für Zwecke der Bildungsarbeit genutzt werden können. Darüber hinaus weist das ausgewählte Gebiet einen größeren Anteil an naturschutzfachlich hochwertigen Karen und Steilhängen sowie Gipfel-Hochmoore auf, die eine für die Biodiversität und insbesondere die Wiederansiedlung von Arten förderliche große Habitat- und Strukturvielfalt bedingen.

c) Tourismus, Management und Verwaltung

Aus tourismuspolitischer Sicht sprechen für die ausgewählten Gebiete neben dem bereits erwähnten Bannwaldgebiet und den Lehrpfaden die dortigen Karseen, Gipfel-Hochmoore und Grinden als touristisch höchst attraktive Bereiche. Das bereits bestehende Naturschutzzentrum Ruhestein mit dem Naturcamp stellt eine weitere Attraktion dar, die auch als Ausgangspunkt für die angestrebte Kooperation im Bildungsbereich dienen kann.

In den ausgewählten Gebieten erscheint es möglich, innerhalb von 30 Jahren eine Flächenverteilung von 75 Prozent Kern- und 25 Prozent Managementzonen zu erreichen. Das Mischwaldgebiet Plättig und auch der Hohe Ochsenkopf weisen bereits jetzt sehr alte und relativ naturnahe Baumbestände auf, die sich in den kommenden 30 Jahren gut in einen Wald mit Tendenzen hin zum "Urwald" entwickeln lassen.

Schließlich bedingt die Kompaktheit und Nähe der Teilgebiete Ruhestein und Hoher Ochsen-kopf/Plättig kurze Wege innerhalb des Nationalparks; sie macht damit auch investive und personalintensive Doppelstrukturen entbehrlich. Diese räumlichen Gegebenheiten begünstigen außerdem bei einer deutlich reduzierten Anzahl an Nachbarflächen zum Nationalpark, die nicht zum Staatswald gehören, ein erfolgreiches Borkenkäfer- und Wildtiermanagement.

Die Gebietsbeschreibung erfolgt zum einen verbal durch die Bezeichnung der Stadt- und Landkreise, die Flächenanteile am Nationalpark haben; für die erforderliche flächenscharfe Bestimmung der Grenzen des Nationalparks wird auf Karten Bezug genommen, die Bestandteil des Gesetzes sind. Innerhalb der Nationalparkgrenzen liegende wirtschaftlich genutzte Einrichtungen wie Hotels und Skilifte gehören nicht zum Nationalparkgebiet. Dies ermöglicht die Fortführung ihres Betriebs und gibt Raum für die künftige Entwicklung.

Der Nationalpark verfolgt ein Bündel von Schutzzwecken. Der Nationalpark ist ein dem Natur- und Artenschutz verpflichtetes Großschutzgebiet. Dementsprechend stehen die Erhaltung und Entwick-lung natürlicher Waldlebensräume mit ihrer Artenvielfalt im Mittelpunkt der Aufgaben des Nationalparks. Wichtigstes Instrument zur Erreichung dieses Ziels des Schutzgebiets ist dabei der Prozessschutz, also die Entlassung von Teilen des Nationalparks aus der Bewirtschaftung durch den Menschen in einen Zustand, in dem die natürlichen Prozesse von Werden und Vergehen weitestgehend ungestört wirken und so neue Biotope und Naturlandschaften formen können.

Daneben verfolgt der Nationalpark weitere wichtige Anliegen, etwa der Erschließung für naturnahen Tourismus, der nachhaltigen Bildungsarbeit und der wissenschaftlichen Forschung. Diese Zielsetzungen des Schutzgebiets müssen jedoch stets unter Berücksichtigung der naturschützerischen Bedeutung des Nationalparks erfolgen.

Kommentare : zu Gebiet und Zweck

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

44. Kommentar von :Ohne Name

Kaltenbronn muss auch Nationalpark werden

Eine Parkerweiterung um das Teilgebiet Kaltenbronn und Umgebung ist aus Naturschutzgründen dringend erforderlich. Die jetzt geplanten 10.000 ha im Süden stellen eine Mindestgröße dar um einen Prozessschutz umsetzen zu können. Die Erweiterung um den Nordteil ist erforderlich und muss jetzt erfolgen, um z.B. die Moorgebiete einzubeziehen und die

Eine Parkerweiterung um das Teilgebiet Kaltenbronn und Umgebung ist aus Naturschutzgründen dringend erforderlich. Die jetzt geplanten 10.000 ha im Süden stellen eine Mindestgröße dar um einen Prozessschutz umsetzen zu können. Die Erweiterung um den Nordteil ist erforderlich und muss jetzt erfolgen, um z.B. die Moorgebiete einzubeziehen und die alten Tannenbestände im Brotenautal vor dem Einschlag durch die Forstwirtschaft zu schützen (Hinweis: Im Sommer 2012 wurden dort 200 Jahre alte Tannen für den Export nach Japan gefällt; ein weiterer Einschlag gilt es zu verhindern)

43. Kommentar von :Ohne Name

§3 Absatz 2, Satz 2 (...umschlossene Lebensräume wie Felspartien...)

Bestehende Klettermöglichkeiten dürfen hierbei nicht verboten werden! Dies gilt ebenso für bestehende Wege, diese dürfen nicht zurück gebaut werden! Es darf zu keinerlei Einschränkungen der bisherigen, vorhandenen Freizeitmöglichkeiten kommen! Sonst ist kein Erholungs- und Betretungsrecht für die Allgemeinheit mehr gewährleistet. Zudem ist

Bestehende Klettermöglichkeiten dürfen hierbei nicht verboten werden! Dies gilt ebenso für bestehende Wege, diese dürfen nicht zurück gebaut werden!
Es darf zu keinerlei Einschränkungen der bisherigen, vorhandenen Freizeitmöglichkeiten kommen!
Sonst ist kein Erholungs- und Betretungsrecht für die Allgemeinheit mehr gewährleistet.
Zudem ist eine Naturbildung / Naturerfahrung( richtiger Umgang mit der Natur) bei Kindern und Jugendlichen durch Vereine und Privatpersonen nur gewährleistet, wenn sie weiterhin alle Wege und Freizeitmöglichkeiten weiterhin nutzen können.
(Siehe auch Stellungnahme der JDAV - Baden-Württemberg zum NP Nordschwarzwald)

Thomas B. (Umweltreferent JDAV - Baden-Württemberg)

42. Kommentar von :Ohne Name

Naturpark und/oder Nationalpark?

Der Naturparkgedanke und die Umsetzung dessen hat in den letzten Jahren im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord wunderbar funktioniert. Die Menschen, welche die Natur genießen und erleben wollen können sich auf einem 300000ha großen Gebiet verteilen. Keine überfüllten Besucherzentren, keine großdimensionierten Eingangsportale. Natur erleben dort wo es

Der Naturparkgedanke und die Umsetzung dessen hat in den letzten Jahren im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord wunderbar funktioniert. Die Menschen, welche die Natur genießen und erleben wollen können sich auf einem 300000ha großen Gebiet verteilen. Keine überfüllten Besucherzentren, keine großdimensionierten Eingangsportale. Natur erleben dort wo es Sinn macht - Wildnispfad der Stadt Baden-Baden oder Wasserlehrpfad in Lahr-Sulz. Für die Kinder sehr interessante Erlebnispfade wie der Räuber Hotzenplotz-Pfad in Gengenbach-Strohbach oder die Naturschutzzentren am Ruhestein oder am Kaltenbronn. Angebote flächig verteilt. Wer braucht da noch einen Nationalpark? Und das in einem Gebiet welches von der Baumartenzusammensetzung absolut ungeeignet ist. Nationalpark ja - aber bitte da, wo es Sinn macht. Und nicht dort wo man wunderbare Alternativen hat.

40. Kommentar von :Ohne Name

Flächenanteile am Nationalpark

Eigentlich könnte eine Lösung doch recht einfach sein. Man bräuchte den Nationalpark doch nur in zwei Zonen aufteilen. Die eine ist die von der Landesregierung vorgeschlagene. Eine weitere darum herum sollte dann um einiges entschärft sein. Das heißt, dass der Bereich sich dann auch Nationalpark nennen kann, um für Orte oder gewerbliche Betriebe

Eigentlich könnte eine Lösung doch recht einfach sein. Man bräuchte den
Nationalpark doch nur in zwei Zonen aufteilen. Die eine ist die von der Landesregierung vorgeschlagene.
Eine weitere darum herum sollte dann um einiges entschärft sein. Das heißt, dass der Bereich sich dann auch Nationalpark nennen kann, um für Orte oder gewerbliche Betriebe von Nutzen zu sein. Es sollte aber in diesen Bereichen eine forstwirtschaftliche und freizeitliche Nutzung möglich sein.

39. Kommentar von :Ohne Name

FFH-Richtlinie und FFH-Gebiete

Die Bezeichnungen "FFH-Richtlinie" und "FFH-Gebiete" (gefunden in §1 Abs. 3, § 2 Abs. 4 und §3 Abs. 1 Nr. 4) sollten als Fußnote im Gesetz erläutert werden, es sei denn, diese Abkürzung ist juristisch eindeutig und muss in einem Gesetz nicht definiert werden. Es handelt sich bei der FFH-Richtlinie um die "RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai

Die Bezeichnungen "FFH-Richtlinie" und "FFH-Gebiete" (gefunden in §1 Abs. 3, § 2 Abs. 4 und §3 Abs. 1 Nr. 4) sollten als Fußnote im Gesetz erläutert werden, es sei denn, diese Abkürzung ist juristisch eindeutig und muss in einem Gesetz nicht definiert werden. Es handelt sich bei der FFH-Richtlinie um die "RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen".

37. Kommentar von :Ohne Name

Schutzzone muss auf 1000 m erweitert werden

Selbst die Experten von Ö-Konzept verweisen auf ein Restrisiko von 5-10 %, dass der Aktionsradius der Borkenkäfer mehr als die genannten 500 m beträgt. Dieses Risiko ist für die privaten Waldbesitzer nicht hinnehmbar. Es ist insbesondere verwunderlich, dass die Landesregierung auch keine Freistellung von potentiellen Schäden anbietet. Sicherlich

Selbst die Experten von Ö-Konzept verweisen auf ein Restrisiko von 5-10 %, dass der Aktionsradius der Borkenkäfer mehr als die genannten 500 m beträgt. Dieses Risiko ist für die privaten Waldbesitzer nicht hinnehmbar. Es ist insbesondere verwunderlich, dass die Landesregierung auch keine Freistellung von potentiellen Schäden anbietet. Sicherlich ist die Beweislast nicht einfach. Aus meiner Sicht könnte man jedoch ein einfaches Verfahren praktizieren: Wenn nachweisbar ist, dass in der direkt benachbarten Schutzzone trotz Monitoring und aktiver Bewirtschaftung ein Borkenkäferbefall vorliegt, dann ist die Landesregierung offensichtlich nicht ihrem Absicherungsauftrag vollumfänglich nachgekommen. In diesem Fall müsste der betroffene Waldbesitzer entschädigt werden. In entsprechenden Informationsveranstaltungen wurde dem Publikum allerdings gesagt, dass für eine solche Freistellung kein Geld zu Verfügung stünde. Dies lässt jedoch sehr tief blicken. Wenn offensichtlich nicht genug Geld für die sinnvolle Umsetzung des Nationalparkprojekts und die Begleichung möglicher Anschlusskosten vorliegt, dann sollte man schleunigst davon Abstand nehmen. Als Bürger hat man jedenfalls das Gefühl, die Landesregierung öffne die Box der Pandora, ohne zu wissen, wie man anschließend die Probleme wieder im Griff bekommt. Ich kann daher nur dringend darum bitten, die Flächen beziehungsweise die Schutzzonen noch einmal genauestens zu überdenken, um die möglichen Restrisiken für die angrenzenden Privatwaldbesitzer so gering als möglich zu gestalten.

An dieser Stelle möchte ich auch darum bitten, dass die Landesregierung für die kommenden 20-25 Jahre entsprechende finanzielle Mittel für die aktive Bewirtschaftung der Schutzzone zur Verfügung stellt. Es ist zu befürchten, dass die jetzt geschaffenen Planstellen dem Rotstift aus Kostengründen in der nahen Zukunft zum Opfer fallen. Dies ist wiederum eine der größten Sorgen der privaten Waldbesitzer, dass die jetzt gemachten Versprechungen der rot-grünen Landesregierung dauerhaft nicht eingehalten werden können. Sofern dieser Schutzmechanismus aber nicht dauerhaft finanziert werden kann, kann eine unkontrollierte Borkenkäferausweitung nicht nutzen werden.

Es bleibt zu befürchten, dass die breite Öffentlichkeit über die tatsächlichen Kosten der Umsetzung des Nationalparks und die jährlichen Folgekosten nicht vollumfänglich informiert wurde. 

36. Kommentar von :Ohne Name

Verbindungsmöglichkeit der beiden Teilbereiche

Ich begrüße das Vorhaben sehr, einen Nationalpark im Nordschwarzwald einzurichten. Es ist an der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg ein solcher Park entsteht, und kaum eine Gegend ist besser dafür geeignet als der Schwarzwald. Für mich als gebürtigem Münchner hat natürlich der Nationalpark Bayerischer Wald / Sumava, den ich aus eigener

Ich begrüße das Vorhaben sehr, einen Nationalpark im Nordschwarzwald einzurichten. Es ist an der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg ein solcher Park entsteht, und kaum eine Gegend ist besser dafür geeignet als der Schwarzwald.
Für mich als gebürtigem Münchner hat natürlich der Nationalpark Bayerischer Wald / Sumava, den ich aus eigener Anschauung kenne, mein besonderes Augenmerk. Dieser Park kann durchaus als Erfolgsmodell betrachtet werden. Er erfreut sich hoher Besucherzahlen; besonders bemerkenswert finde ich, dass er sich grenzüberschreitend über bayerisches und böhmisches Gebiet ausbreitet.

In Ihrer Homepage ist schon eine umfassende Anzahl an Argumenten zu jeder Teilthematik enthalten, so dass es mir kaum mehr notwendig erscheint, noch viel hinzuzufügen. Meine Frage ist allerdings: Wäre es nicht möglich, die beiden Teilbereiche "Hoher Ochsenkopf/Plättig" und "Ruhestein" über das vordere Langeck (Schurmsee und Blindsee) zu verbinden? Welche Gründe stehen dem entgegen - gibt es z.B. Grundstücksrechte von Privatleuten? Sollte jedenfalls eine zusammenhängende Lösung noch möglich sein, würde mich das freuen.
W.F., Baden-Baden

35. Kommentar von :Ohne Name

Nachhaltiger Waldbau ist in Frage gestellt.

zu Nr 6. Ihre Meinung zur nachhaltigen Waldwirtschaft ist eigentlich richtig, aber seit ein paar Jahren ist dies leider nicht mehr so. Als die Waldwirtschaft noch von "richtigen" Waldarbeitern betrieben wurde, war der Holzeinschlag nur bis zu einer bestimmten Menge möglich. Dadurch war die Nachahltigkeit gesichert. Mit dem Einzug der maschinellen

zu Nr 6.
Ihre Meinung zur nachhaltigen Waldwirtschaft ist eigentlich richtig, aber seit ein paar Jahren ist dies leider nicht mehr so. Als die Waldwirtschaft noch von "richtigen" Waldarbeitern betrieben wurde, war der Holzeinschlag nur bis zu einer bestimmten Menge möglich. Dadurch war die Nachahltigkeit gesichert. Mit dem Einzug der maschinellen Holzernte ist die Ernte grenzenlos geworden. Ich bin nun fast 70 Jahre alt, wenn man auf Landstraßen fuhr, die durch den Wald führten, sah man links und rechts die großen Trauftannen stehen. Seit einem Jahr werden diese systematisch abgeholzt, was bei einem Orkan für den dahinterstehenden Bestand verheerend ist. Dies ist z. Zt. eine Modeerscheinung sämtlicher Forstämter, läuft jetzt gerade als Programm ohne Rücksicht auf Verluste, diese Randbäume werden meine Wissens zu Pellets zermahlen. Was die Schwarzwildpopulation angeht, hat dies überhaupt nichts mit dem hoffentlich kommenden Park zu tun, vielmehr sind daran die "Grünen" und ihre Ideolgie schuld mit ihrer Propaganda für Biogasanlagen. Wenn hektarweise Maisfelder angebaut werden, braucht man sich nicht zu wundern, dass damit Wildschweizuchtansztalten errichtet werden. Umdenken tut auf ganzer Linie not, wenn wir der kommenden Generation noch eine halwegs intakte Natur hinterlassen wollen.

Hermann Hauser

34. Kommentar von :Dr.Henner Wenzel

Ausgleich für Flächenverbrauch

Zweck eines Prozessschutzgebietes ist auch die Rückgabe von Fläche an die Natur. Da der Flächenverbrauch durch Bebauung, Versiegelung und Zersiedelung weitgehend ungebremst fortschreitet, sollte das Nationalparkgesetz eine Art Wachstumsklausel enthalten, wo weitere Flächen benannt werden, die dem Nationalpark zuzuschlagen sind, sobald ein

Zweck eines Prozessschutzgebietes ist auch die Rückgabe von Fläche an die Natur.
Da der Flächenverbrauch durch Bebauung, Versiegelung und Zersiedelung weitgehend ungebremst
fortschreitet, sollte das Nationalparkgesetz eine Art Wachstumsklausel enthalten, wo weitere Flächen
benannt werden, die dem Nationalpark zuzuschlagen sind, sobald ein bestimmtes Maß an zusätzlichem Flächenverbrauch im Land überschritten wird.

33. Kommentar von :Ohne Name

Zerschnittenheit

Ich würde es besser finden, wenn es ein zusammenhängendes Nationalparkgebiet wäre.

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