Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 4 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.
Abschnitt 4 statuiert die Organe des Nationalparks und regelt ihre Zuständigkeiten und Verfahren.
Die Nationalparkverwaltung wird als höhere Sonderbehörde des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz errichtet und nimmt die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Fortentwicklung des Nationalparks anfallenden Aufgaben wahr.
Es sind dies neben dem Vollzug des Nationalparkgesetzes zum einen hoheitliche Zuständigkeiten und Befugnisse auf dem Gebiet des Naturschutz-, Forst- und Jagdrechts, die bisher auf die unteren und höheren bzw. oberen Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen bzw. den Regierungspräsidien angesiedelt waren. Durch die Konzentration dieser Zuständigkeiten bei einer gemeinsamen Behörde kann eine einheitliche, an den Aufgaben und Schutzzwecken des Nationalparks orientierte Aufgabenwahrnehmung erreicht werden. Zugleich ist die Nationalparkverwaltung einheitlicher Ansprechpartner in allen den Nationalpark betreffenden Angelegenheiten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen, die Wirtschaft und andere Beteiligte.
Die Nationalparkverwaltung arbeitet bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eng mit dem Nationalparkrat und dem Nationalparkbeirat als den Gremien des Nationalparks zusammen. Entscheidungsgremium in allen Angelegenheiten des Nationalparks von grundsätzlicher Bedeutung ist der Nationalparkrat, in dem die Belegenheitslandkreise, Nationalparkgemeinden und der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord einerseits und das Land Baden-Württemberg als Träger des Nationalparks andererseits in gleichberechtigter Mitbestimmung zur Entscheidung berufen sind. Die Zuständigkeit des Nationalparkrats umfasst insbesondere die Beschlussfassung über den Nationalparkplan. Nicht zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Zuständigkeiten der Nationalparkverwaltung als staatlicher Verwaltungsbehörde sowie die Entscheidungen, die der Personalhoheit des Landes oder der Haushaltshoheit des Landtags unterfallen.
Für den Fall der Stimmengleichheit im Nationalparkrat ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, bei dem eine mit jeweils zwei Vertretern der Raumschaft und der Nationalparkverwaltung paritätisch besetzte Schlichtungsstelle unter fachkundiger Anleitung einer Mediatorin oder eines Mediators eine mehrheitliche Entscheidung anstrebt. Erst wenn auch das Schlichtungsverfahren nicht zu einem mehrheitlichen Beschluss geführt hat, obliegt die Entscheidung dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Der Nationalparkbeirat wird als Beratungsgremium mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen und Verbände, der Wissenschaft und der Kirchen eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, die Nationalparkverwaltung und den Nationalparkrat in allen Angelegenheiten des Schutzgebiets zu beraten und fachliche Stellungnahmen abzugeben. Er kann Initiativen beschließen, die der Nationalparkrat behandeln muss. Der Beirat bringt seine Fachkompetenz durch vier Vertreter mit beratender Stimme in die Sitzungen des Nationalparkrats ein.
Schließlich erfährt der Naturschutzdienst im vierten Abschnitt seine an die Besonderheiten des Nationalparks angepasste rechtliche Grundlegung. Die Nationalparkverwaltung kann haupt- und ehrenamtlich tätige Personen mit der Wahrnehmung des Naturschutzdienstes beauftragen, der im Nationalpark auch in anderen Fachgesetzen geregelte Aufgaben und Befugnisse mit umfasst, etwa die der Forstschutzbeauftragten und der Jagdschutz-berechtigten. Auch insoweit erscheint eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet des Nationalparks sinnvoll. Bei der Zuordnung der Befugnisse wird zwischen haupt- und ehrenamtlichem Naturschutzdienst unterschieden. Hoheitliche Befugnisse erhält nur der hauptamtliche Naturschutzdienst.
Kommentare : Organisation
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Kirchen im Beirat?
Der Beirat sollte, um gut arbeiten zu können, so klein wie möglich gehalten werden. Ich schlage deshalb vor, die Kirchen aus den Beirat herauszunehmen.
Nationalpark-Leitung
Die Nationalparkleitung ist von Naturschutzfachleuten zu stellen. Zugeordnet können auch Forstwirte in die Nationalparkverwaltung aufgenommen werden um den Entwicklungsnationalpark zu unterstützen, vorausgesetzt, die Forstverwaltung kann die Nichtnutzung von Wald inhaltlich voll vertreten.
Nationalpark zur Naturschutzverwaltung
Die Schutzgebietskategorie NLP ist Teil des Naturschutzgesetzes und nicht Teil des Landeswaldgesetzes. Die NLP-Verwaltung muss deshalb Teil der Naturschutzverwaltung sein und keinesfalls der Forstdirektion in Freiburg zugeschlagen werden. Prozessschutz auf größerer Fläche ist eine eindeutige Naturschutzaufgabe und hat nichts mit Forstwirtschaft zu
Die Schutzgebietskategorie NLP ist Teil des Naturschutzgesetzes und nicht Teil des Landeswaldgesetzes. Die NLP-Verwaltung muss deshalb Teil der Naturschutzverwaltung sein und keinesfalls der Forstdirektion in Freiburg zugeschlagen werden. Prozessschutz auf größerer Fläche ist eine eindeutige Naturschutzaufgabe und hat nichts mit Forstwirtschaft zu tun. Die anderen Wald-Nationalparke zeigen, dass eine eigenständige Verwaltung sinnvoll ist.
§ 15 Nationalparkbeirat
Bei den bisherigen für den Beirat vorgesehenen Vertreter/innen sind keine "Jugendverbände" vertreten. Es sind nur die jeweiligen "Dachverbände" ersichtlich. Zum Beispiel ist der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V. vertreten, jedoch nicht die Jugend des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg e.V.. Diese ist unabhängig
Bei den bisherigen für den Beirat vorgesehenen Vertreter/innen sind keine "Jugendverbände" vertreten.
Es sind nur die jeweiligen "Dachverbände" ersichtlich.
Zum Beispiel ist der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V. vertreten, jedoch nicht die Jugend des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg e.V.. Diese ist unabhängig vom DAV - Landesverband als eigenständiger Verein zu sehen.
Die ihr angehörenden rund 450 qualifizierten Jugendleiterinnen und Jugendleiter, aus 52 Sektionen, betreuen in ihrer Freizeit über 42.000 Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren. Aufgrund der vorwiegend in der Natur aus-geübten Freizeitaktivitäten der Jugend des Deutschen Alpenvereins liegt ein Schwerpunkt ihrer Arbeit im verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Neben der daraus folgenden Vermittlung von Umweltthemen wird mit den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen aktiv die eigene Rolle als „Naturnutzer“ reflektiert.
Die JDAV - Baden-Württemberg regt daher an, ggf. auch im Nationalparkbeirat vertreten zu sein! Zudem muss auch gesichert sein, das auch die "Jugend" der anderen "Dachverbände" mit Ihrer Meinung im Beirat vertreten sind.
Nur so kann gewährleistet sein, dass der Nationalpark auch von zukünftigen Generationen akzeptiert wird und dessen langfristigen Ziele vermittelt werden können.
Thomas B. (Umweltreferent JDAV - Baden-Württemberg)
§ 14 Nationalparkrat und Schlichtungsstelle
Die Bildung des Nationalparkrat ist unabdingbar, jedoch müssen hier ebenfalls die vier Vertreter/innen des Beirates stimmberechtigt sein! Bislang ist dieser nur in beratender Funktion vorgesehen. Dabei ist es wichtig, das gerade dieser Beirat stimmberechtigt ist. Schließlich spiegelt dieser die unterschiedlichen Interessen von bislang 28
Die Bildung des Nationalparkrat ist unabdingbar, jedoch müssen hier ebenfalls die vier Vertreter/innen des Beirates stimmberechtigt sein!
Bislang ist dieser nur in beratender Funktion vorgesehen.
Dabei ist es wichtig, das gerade dieser Beirat stimmberechtigt ist. Schließlich spiegelt dieser die unterschiedlichen Interessen von bislang 28 verschiedenen Vereinen / Organisationen / Verbände wieder.
Nur durch ein Stimmrecht der vier gewählten Vertretern des Beirats im Nationalparkrat kann gewährleistet sein, das die unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung / Menschen auch Beachtung / Gewichtung finden!
Thomas B. (Umweltreferent JDAV - Baden-Württemberg)
Nationalparkrat und Beirat
Die Beteiligung der Region finde ich grundsätzlich gut. Eigentlich gehen mir die 50% Stimmen für die Region zu weit, denn der Nationalpark soll allen gehören, und nicht nur den Gemeinden in der Nähe. Wenn man die Presse verfolgt, bekommt man manchmal einen anderen Eindruck, und die 50% im Nationalparkrat scheinen den zu verstärken. § 14
Die Beteiligung der Region finde ich grundsätzlich gut. Eigentlich gehen mir die 50% Stimmen für die Region zu weit, denn der Nationalpark soll allen gehören, und nicht nur den Gemeinden in der Nähe. Wenn man die Presse verfolgt, bekommt man manchmal einen anderen Eindruck, und die 50% im Nationalparkrat scheinen den zu verstärken.
§ 14 Nationalparkrat:
Den hier auf der Seite gemachte Vorschlag, den Stimmenanteil an der Größe der Gemeindefläche festzumachen, finde ich nicht gut! Wenn man die Gemeinden und Kreise beteiligt, dann bitte gleichberechtigt. Die Flächen gehören ohnehin dem Land (bis auf die Gemeinden, die freiwillig mitmachen wollen).
Ich finde allerdings, in den Rat sollten verbindlich die gewählten Landräte und Bürgermeister. Die sind gewählt und damit auch demokratisch legitimiert. Deswegen sollte die Stellvertretungsregel und die Stimmenübertragungsregel gestrichen werden. Wenn die Gemeinden mitreden wollen, sollte gewährleistet sein, dass sie es auch tun.
Wichtig finde ich, dass der Nationalparkrat in der Praxis konstruktiv und ergebnisorientiert etwas nach vorne bringt und nicht bloß ein Gremium zum Ausbremsen wird. Das Land sollte da über die Geschäftsordnung für Sorge tragen.
§ 15 Nationalparkbeirat:
Die Idee finde ich gut. Ich weiß nicht, ob das Gremium schon zu groß ist. Und die Zusammensetzung kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Evtl. sind die Vorschläge hier, die Interessensgruppen in der Besetzung oder der Stimmengewichtung zu bündeln, gar nicht schlecht. Ich zähle drei Naturschutzverbände (@Alpenverein: Sorry :) ), aber viel mehr Hotel- oder Gewerbeverbände. Meinungen einholen ist ok, aber ich finde den Naturschutz etwas unterrepräsentiert. Auch ich will den Nationalpark besuchen, aber bitte optimiert den nicht touristisch zu Tode.... Ich schlage vor, entweder die Besetzung zu ändern, oder aber das Land regelt über die Geschäftsordnung, dass da keine Interessen stimmenmäßig hinten runter fallen.
Nationalparkrat und Beirat
Mir gefällt , dass man die Gemeinden mitreden lässt. 50% der Sitze im Nationalparkrat finde ich aber fast zuviel - da geht ein wenig unter, dass der Nationalpark allen gehört, und nicht nur den Gemeinden, die da in der Nähe liegen. § 14 Nationalparkrat: Den hier auf der Seite gemachten Vorschlag, die Stimmverteilung im Rat an der Gemeindefläche
Mir gefällt , dass man die Gemeinden mitreden lässt. 50% der Sitze im Nationalparkrat finde ich aber fast zuviel - da geht ein wenig unter, dass der Nationalpark allen gehört, und nicht nur den Gemeinden, die da in der Nähe liegen.
§ 14 Nationalparkrat: Den hier auf der Seite gemachten Vorschlag, die Stimmverteilung im Rat an der Gemeindefläche festzumachen, finde ich nicht gut. Wenn alle Gemeinden mitreden dürfen, dann bitte mit Stimmengleichheit. Bis auf die Kommunen, die mit eigenen Flächen reinwollen, handelt es sich doch sowieso um Landeseigentum.
Ich schlage außerdem vor, das von den Gemeinden und Landkreisen verbindlich die Bürgermeister und Landräte Mitglied des Rats sein sollten. Die sind schließlich demokratisch gewählt und legitimiert. Und die vorgesehene Stimm-Stellvertretungsregelung ist in der Praxis nicht hilfreich. Wenn alle Gemeinden beteiligt sein sollen, dann sollte in der Praxis auch gewährleistet sein, dass sie mitmachen und nicht andere vorschicken.
Insgesamt halte ich es für wichtig, dass der Nationalparkrat konstruktiv und auch produktiv arbeitet. Die Landesregierung sollte gewährleisten, dass das kein Verhinderungsgremium wird.
§ 15 Nationalparkbeirat: Der Beirat ist zum einen sehr groß, zum anderen kann auch ich viele Verbände nicht nachvollziehen. Gleichzeitig ist es ja gut, viele unterschiedliche Meinungen einzusammeln. Den Vorschlag, die Stimmen (oder Verbändeanzahl?) irgendwie nach Interessensgruppen auszutarieren, finde ich nicht schlecht. Auf den ersten Blick zähle ich drei Naturschutzverbände (sorry, Alpenverein :) ), aber viel mehr Vertreter von Hotelbetrieben und Gewerbe. Die sollen zwar auch mitreden dürfen, aber der Naturschutz ist da ein wenig unterrepräsentiert. Ich will einen Nationalpark auch gerne betreten und besuchen, aber da sollte Merchandising und Wertschöpfung nicht unbedingt an erster Stelle stehen. Also sollte man entweder die Zusammensetzung anders fassen, oder das Land sollte das irgendwie über die Geschäftsordnung regeln.
Definition "Stimmen"
Es ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen, wieviele Stimmen für einen Beschluss benötigt werden, die Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder die Mehrheit der Mitglieder eines Gremiums? Wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder genügt, muss die Beschlussfähigkeit im Gesetz festgelegt werden, z.B. "Das ist beschlussfähig, wenn die
Es ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen, wieviele Stimmen für einen Beschluss benötigt werden, die Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder die Mehrheit der Mitglieder eines Gremiums? Wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder genügt, muss die Beschlussfähigkeit im Gesetz festgelegt werden, z.B. "Das ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist."
Es wird daher vorgeschlagen, in § 14 Abs. 7, Abs. 10 und Abs. 11, § 15 Abs. 4 und Abs. 6 den Text zu präzisieren, z.B. "einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder".
Ansiedlung der Verwaltung (Sonderbehörde)
Hallo!Ich finde es für Sinnvoll die Behörde am Ruhestein anzusiedeln,da dies für die Belange der betroffenen Kommunen den kürzesten Anfahrtsweg bedeutet,da der Ruhestein ja relativ zentral liegt.Zudem ist die vorhandene Infrastruktur ja von Vorteil.Weshalb soll die Verwaltung in Stuttgart mit eingegliedert werden wenn sich die Nationalpark
Hallo!Ich finde es für Sinnvoll die Behörde am Ruhestein anzusiedeln,da dies für die Belange der betroffenen Kommunen den kürzesten Anfahrtsweg bedeutet,da der Ruhestein ja relativ zentral liegt.Zudem ist die vorhandene Infrastruktur ja von Vorteil.Weshalb soll die Verwaltung in Stuttgart mit eingegliedert werden wenn sich die Nationalpark Einrichtung im Schwarzwald abspielt.Bei Vorkommnissen etwa Borkenkäfer Befall oder anderen Entscheidungen die den Park betreffen kann so schneller reagiert werden.Da hoffe ich das die einzelnen Posten mit Personal aus dem Umfeld des Parks besetzt werden,die sich schon jetzt mit Land und Leuten gut auskennen und auch keine Scheu haben die Interessen des Parks gegenüber den noch Skeptischen Mitbürgern zu verteidigen.
§ 14 (6) , § 15
Die Amtszeit der Mitglieder des Nationalparkrats und Nationalparkbeirats sollte auf zwei Amtsperioden, als höchstens 10 Jahre begrenzt sein. Damit ist eine gewisse Erneuerung gewährleistet. Das fördert den Einzug von neuen Ideen und Gedanken.